Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 391

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 391 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 391); Schutzvorschriften sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen des Seuchen- und Pflanzenschutzes. Die Volksvertretungen und die Räte der Städte und Gemeinden unterstützen die LPG, GPG und kooperativen Einrichtungen bei der Erfüllung ihrer Planaufgaben, insbesondere bei der Intensivierung und der Erschließung aller örtlichen Reserven für die Steigerung der Produktion. Sie nehmen zu den Planvorschlägen der LPG und GPG Stellung. Maßnahmen, die sich auf das gesellschaftliche Leben in den Städten und Gemeinden auswirken, bedürfen ihrer Zustimmung (§ 61 GöV). Sowohl der Kreistag und der Rat des Kreises als auch die Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung können von den Vorsitzenden der LPG und GPG Rechenschaft über die Durchführung staatlicher Aufgaben, insbesondere die Verwirklichung ihrer Entscheidungen, in den LPG und GPG fordern. Die örtlichen Räte gewährleisten weiterhin die Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der auf dem Gebiet des Fischereiwesens tätigen Genossenschaften. Hinsichtlich der FPG ist dabei der Beschluß des Ministerrates über das Musterstatut der Fischereiproduktionsgenossenschaften der See- und Küstenfischer vom 15.12.1977 (GBl. I 1978 Nr. 3 S. 49) zu beachten. Für die PwF gilt das Musterstatut der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer, Bkm. vom 14.1.1954 (GBl. I 1954 Nr. 17 S. 117). Arbeitermohnungsbaugenossenschaften Den örtlichen Räten obliegt die Anleitung und Unterstützung der AWG, die bei der Verwirklichung der Wohnungspolitik des sozialistischen Staates bedeutende Aufgaben erfüllen. Die Räte nehmen darauf Einfluß, daß in den AWG die Initiative und Teilnahme der Werktätigen an der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung zweckmäßiger und moderner Wohnungen umfassend entfaltet wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten der örtlichen Räte ergeben sich aus dem GöV (§ 26 Abs. 4, § 40 Abs. 3 u. § 58 Abs. 5) sowie aus der genannten VO über die AWG (GBl. I 1973 Nr. 12 S. 109). Die Räte unterstützen danach die AWG z. B. durch die Ausarbeitung von Plänen für die. Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus und der dazu gehörenden Gemeinschaftseinrichtungen. Sie legen den Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsbau sowie die Standorte dafür fest. Ferner verallgemeinern sie die besten Erfahrungen bei der Entwicklung des genossenschaftlichen Lebens, bei der Erhaltung und Verwaltung der genossenschaftlichen Wohnungen und einer sparsamen Wirtschaftsführung. Die Räte unterstützen die AWG auch durch die unentgeltliche und unbefristete Bereitstellung von volkseigenem Bauland für die Errichtung von Wohngebäuden (im einzelnen vgl. 11.6.). 10.4. Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Räte zur territorialen Rationalisierung Einen wesentlichen Schwerpunkt in der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Staatsorganen und Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen bildet 391;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Verhindern des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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