Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 383

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 383 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 383); schrieben. Sie stellt eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die betreffende Entscheidung des örtlichen Rates dar (§ 4 Abs. 2 GöV). Die Tätigkeit der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane ist vor allem darauf gerichtet, die territorialen Produktionsvoraussetzungen für die nichtunterstellten Betriebe und Kombinate zu schaffen, territoriale Ressourcen zu erschließen, den rationellen Einsatz des Arbeitsvermögens zu sichern, die Infrastruktur entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen auszubauen und eine rationelle Standortverteilung der Produktivkräfte zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind den örtlichen Räten in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabe und auch von der Teitungsebene differenzierte Befugnisse übertragen. Bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu den mdituntërstelltcn Betrieben und Kombinaten werden auch RechtsäKe eHassen, ~die vörwTegeh(r ver-waltungsrechtlicher Natur sind. Dazu zählen staatliche Entscheidungen, Auflagen und Sanktionen. Darüber hinaus werden diese Beziehungen auch in Vefeffibäruri-gen und Verträgen geregelt. Entscheidungsrechte haben z. B. die Räte der Bezirke und Kreise in bezug auf den Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und der Baukapazitäten, wozu sie verbindiidie Bilanzentscheidungen treffen (vgl. §21 Abs. 2, §36 Abs. 2, §20 Abs. 4 u. § 35 Abs. 4 GöV). Wichtige Entscheidungen obliegen den örtlichen Räten ferner bei der Standortverteilung der Produktivkräfte in Form der Standortbestä-tigungëh und der Stähdörtgehehmigüngen (§ 6 VÖ über die Standortverteilung der Investitionen vom 30. 8.1972, GBl. II 1972 Nr. 52 S. 573; vgl. auch 10.5.1.). Auch zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung üben die Volksvertretungen und ihre Räte in den Bezirken und Kreisen Entscheidungsrechte gegenüber nichtunterstellten Betrieben und Kombinaten aus (§ 34 Abs. 3 u. § 48 Abs. 2 GöV). Ein großer Teil der Entscheidungen der örtlichejuRäte ergeht in Form von Auf-lagen. Auflagen"konnen sowohl selbständig als auch inVexldimg mFt anderen 'Entscheidungen erteilt werden. So ist beispielsweise in der genannten VO über die Standortverteilung der Investitionen vorgesehen, daß Standortbestätigungen und Standortgenehmigungen mit Auflagen verbunden werden können (vgl. § 7). In der Praxis ergehen auch häufig Bilanzentscheidungen über den Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens in Verbindung mit Auflagen zum rationellen Einsatz der Arbeitskräfte. Neben Auflagen im Zusammenhang mit anderen Entscheidungen haben die örtlichen Räte eine Reihe selbständiger Auflaeenrecfate auf verschiedenen Gebieten. Entsprechend den Rechtsvorschriften sind sie berechtigt, Auflagen an nichtunterstellte Betriebe, Kombinate, Betriebsteile, Genossenschaften und Einrichtungen zur planmäßigen und effektiven Nutzung solcher Mittel und Kapazitäten zu erteilen, die diesen zur Versorgung und Betreuung der Werktätigen und zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens zur Verfügung stehen. Solche Auflagen können ergehen, wenn im Einzelfall keine Vereinbarung zustande kommt, die gesellschaftlichen Interessen aber eine Entscheidung erfordern (§ 4 Abs. 2 GöV). Weitere selbständige Auflagen können die örtlichen Räte und in rechtlich geregelten Fällen auch ihre Fachorgane z. B. auf folgenden Gebieten erteilen; Auflagen zur Sauberhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze nach § 55 Abs. 6 GÖV; Auflagen der Hygieneinspektionen der örtlichen Räte zur hygienisch einwand- 383;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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