Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 335

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 335 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 335); Verletzung möglich, sofern in speziellen Rechtsvorschriften keine längeren Fristen vorgesehen sind (§ 32 Abs. 4 StAG). Bei konsequenter und konstruktiver Anwendung ihrer Befugnisse in der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht leistet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Beitrag zur Festigung der Gesetzlichkeit in der Arbeit der Organe des Staatsapparates sowie der Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen. Indem sie ohne Ansehen der Person gegen Rechtsverletzungen einschreitet, fördert sie die erzieherische Wirkung des Rechts und die Entwicklung eines den Rechtsvorschriften gemäßen Verhaltens. 8.4. Die Rolle der Gerichte bei der Gewährleistung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der Organe des Staatsapparates Die Tätigkeit der Gerichte dient der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts, wie sie im Programm der SED, in Rechtsvorschriften, besonders im Gerichtsverfassungsgesetz (im folg. GVG), gefordert wird. Sie ist noch enger mit den gesellschaftlichen Aktivitäten zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung zu verbinden.26 Die Gerichte haben mit ihrer Rechtsprechung die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, die sozialistische Volkswirtschaft und das sozialistische Eigentum vor Angriffen und Beeinträchtigungen zu schützen, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen, die sozialistischen Beziehungen der Bürger untereinander, zur Gesellschaft und zu ihrem Staat zu fördern, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen, die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen zu schützen, zu wahren und durchzusetzen, die Leiter der Staatsorgane, der wirtschaftsleitenden Organe, der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu unterstützen sowie auf die konsequente Erfüllung der mit dieser Verantwortung verbundenen Pflichten hinzuwirken* (§ 3 GVG). Die Gerichte leisten ihren spezifischen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des sozialistischen Staates im wesentlichen durch die Rechtsprechung. Davon wird 335 26 Vgl. IX. Parteitag der SED. Programm.,., a. a. O., S. 43.;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , der Realisierung operativ-technischer Mittel im Vorfeld von ständigen Ausreisen, der operativen Kontaktierung von AstA aus dem Arbeitskreis gemäß der Dienstanweisung des Genossen Minister bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit der Diensteinheiten, Zur Erfüllung dieser Aufgaben tragen die mitt- leren leitenden Kader eine hohe Verantwortung.

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