Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 290

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 290 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 290); Die Ausgestaltung von Ordnungsstraftatbeständen im Zusammenhang mit der Leitung bestimmter gesellschaftlicher Prozesse und Bereiche bringt für die Organe des Staatsapparates, ihre Leiter und Mitarbeiter die Notwendigkeit mit sich, sich ständig einen Überblick über die in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Ordnungsstrafbestimmungen zu verschaffen. Die einheitliche Gestaltung der Ordnungsstrafbestimmungen für die gesamte DDR durch zentrale Staatsorgane schließt eine selbständige Festlegung territorial begrenzter Ordnungsstrafbestimmungen durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte weitgehend aus. örtliche Volksvertretungen und ihre Räte sind lediglich befugt, innerhalb ihres Verantwortungsbereiches durdh Beschlüsse die Rechtspflichten näher zu bestimmen, für deren Verletzung Ordnungsstraf maß nahmen in den Ordnungsstrafbestimmungen vorgesehen sind. Das kann gemäß § 3 Abs. 3 OWG aber nur dann erfolgen, wenn es in zentralen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist. Es handelt sich dabei meist um die Organisation und Regelung solcher gesellschaftlichen Prozesse, die nur unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Bedingungen konkret gestaltet werden können. Die zentralen Ordnungsstrafbestimmungen weisen in solchen Fällen lediglich aus, nach welchen allgemeinen Grundsätzen die örtlichen Volksvertretungen oder ihre Räte durch entsprechende Beschlüsse die Rechtspflichten ausgestalten können, bei deren Nichtbeachtung die zentral festgelegten Ordnungsstrafmaßnahmen angewandt werden. In welchem Umfang die örtlichen Volksvertretungen oder ihre Räte befugt sind, derartige Rechtspflichten in Beschlüssen näher zu bestimmen, ergibt sich aus den zentralen Rechtsvorschriften, die die jeweiligen gesellschaftlichen Prozesse und Bereiche allgemeinverbindlich regeln. Eine solche ausdrückliche Ermächtigung für die örtlichen Volksvertretungen in Städten und Gemeinden, Rechtspflichten näher zu bezeichnen, bei deren Verletzung Ordnungsstrafmaßnahmen angewandt werden können, enthält § 16 Abs. 1 der 3. DVO zum Landeskulturgesetz vom 14.5.1970 (GBl. II 1970 Nr. 46 S. 339) i. V. m. § 4 Abs. 2 des Landeskulturgesetzes. Danach ist es zulässig, Anliegerpflichten für die Sauberhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze näher zu bestimmen. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können die in § 16 Abs. 1 der 3. DVO genannten Ordnungsstrafmaßnahmen angewandt werden. Ein anderes Beispiel für die Ermächtigung zur näheren Ausgestaltung von Rechtspflichten ist § 18 OWVO. Danach begeht eine OrdnungsWidrigkeit, wer vorsätzlich als Leiter oder Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes, einer Gaststätte oder einer Dienstleistungseinrichtung für die Bevölkerung die von den örtlichen Organen festgelegten Öffnungszeiten nicht einhält. Die Räte der Städte und Gemeinden regeln die Öffnungszeiten entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Bevölkerung durch Beschluß. Die Öffnungszeiten können unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich z. B. um eine Landgemeinde oder eine Großstadt handelt. Die Räte der Bezirke und Kreise können Rechtspflichten auch in den nach §24 des Wassergesetzes festgelegten Nutzungsbeschränkungen näher bestimmen, um so die Standorte für die in den langfristigen Plänen festgelegten Talsperren und Rückhaltebecken zu sichern. Wer einer solchen durch Beschluß festgelegten Nutzungsbeschränkung vorsätzlich oder fahrlässig nicht nachkommt, begeht nach § 45 Abs. 1 des Wassergesetzes eine Ordnungswidrigkeit, für die eine Ordnungsstrafe ausgesprochen werden kann. Eine generelle Befugnis für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte, Rechtspflichten festzulegen, deren Verletzung zu ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit 290;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 290 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 290) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 290 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 290)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Erkennungsdienstliche Erfassung Alle Inhaftierten sind unverzüglich zu fotografieren und erkennungsdienstlich zu erfassen. Es sind jeweils Sätze des teiligen Täterlichtbildes anzufertigen. Das daktyloskopische Material ist der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit im undÄacIrdem Operationsgebiet. Die Arbeit der operativer. Diensieinneitenvet bwehr mit im und nach dem Operationsgebiet ist nach folgenden Grünäsalen zu organisieren: Die Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Grundsätzliche Aufgaben der Führungs- und Leimhgsiäiigkeit zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den sind reale Grundlagen für zu treffende Entscheidungen zur weiteren Intensivierung der Arbeit mit den soltIiliseh-operativen Arbeitsergebnisse zu erreichen, die nachweisbar de: Schutz der gesellschaftlichen Entwicklung vor allen subversive. fussigen fen des und der und Feindes, der allseitigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer ist wer unter den Strafgefangenen, zur vorbeugenden Schadensverhütung sowie zur konsequenten Durchsetzung einer hohen Ordnung, Sicherheit und Disziplin.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X