Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 264

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 264 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 264); Entscheidungen schließt jedoch nicht aus, erforderlichenfalls auch Zwang anzuwenden, um ein von den staatlichen Organen im Interesse der Gesellschaft gefordertes Handeln (Tun oder Unterlassen) durchzusetzen, nachdem die betreffende staatliche Verpflichtung nicht oder nicht in dem notwendigen Maße erfüllt wurde. Verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen sind geboten, wenn verwaltungsrechtliche Pflichten nicht bzw. nach wiederholter Aufforderung nicht erfüllt werden, wenn Verwaltungsrechtsnormen negiert oder Entscheidungen von Organen des Staatsapparates umgangen werden. Dabei gehen die Organe des Staatsapparates von dem Grundsatz aus, daß die Anwendung verwaltungsrechtlichen Zwangs wie des staatlichen Zwangs überhaupt im Prinzip erst dann erfolgt, wenn die Mittel der Überzeugung und der gesellschaftlichen Einwirkung ergebnislos geblieben sind oder wenn davon ausnahmsweise kein Erfolg zu erwarten ist. Auch für die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Bereich der voll-ziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates gilt der Grundsatz, daß auf jede Rechtsverletzung eine angemessene Reaktion erfolgt. Im Programm der SED heißt es dazu: „Die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert, Verletzungen des Rechts in gebührender Weise zu ahnden."6 Erscheinungen wie Pflichtvergessenheit, gleichgültiges Verhalten gegenüber dem sozialistischen Eigentum und der öffentlichen Ordnung sowie Geringschätzung des sozialistischen Rechts begünstigen Rechtsverletzungen. Deshalb ist es notwendig, Tendenzen falscher Toleranz, des Liberalismus oder gar des Anarchismus entgegenzutreten. Es geht darum, die Verhaltensweisen und Beziehungen der Bürger sozialistisch zu gestalten und die Verwirklichung ihrer Rechte und Pflichten zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die staatliche Reaktion auf Rechtsverletzungen zu sichern sowie deren Ursachen und Bedingungen aufzudecken und auszuräumen. Es ist eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Disziplinlosigkeit und Gesetzesverstößen zu schaffen.7 Der verwaltungsrechtliche Zwang ist wie auch die Überzeugung darauf gerichtet, künftigen Rechtsverletzungen vorzubeugen und Rechtsverletzer zu gesellschaftsgemäßem Verhalten, zur freiwilligen Einhaltung der betreffenden Rechtsvorschriften zu erziehen. Er ist eine Form der Geltendmachung der verwaltungsrechtlichen Verantwortlichkeit. 7.2. Die verwaltungsrechtliche Verantwortlichkeit Die juristische Verantwortlichkeit ist ein wichtiges Instrument des sozialistischen Staates, um das in Rechtsvorschriften und staatlichen Entscheidungen geforderte Verhalten zu gewährleisten. In der Staats- und Rechtstheorie wird unter der juristischen Verantwortlichkeit verstanden „die Art und das Maß des Einstehenmüssens der Verpflichteten für 6 IX. Parteitag der SED. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 43. 7 Vgl. dazu T. Riemann, „Fragen der rechtlichen Verantwortung und der Reaktion auf Rechtsverletzungen*, Staat und Recht, 1977/6, S. 622 ff. 264;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 264 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 264) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 264 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 264)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten rechtzeitig zu planen und nachzuweisen. Sichtbare Verbesserungen sind erzielt worden, damit Verhaftete sich mit dem aktuell-politischen Tagesereignissen vertraut machen können.

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