Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 257

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 257 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 257); und Übersichten und andere für die Entscheidungsfindung erforderliche Informationen zu gewinnen. Der Einsatz der modernen Organisationstechnik verlangt exakte vermaltüngs-rechtliche Regelungen. Die Nutzung der Mikrofilmtechnik z. B. machte es erforderlich, die Voraussetzungen für die Mikroverfilmung, die Anforderungen an das Verfahren sowie die Aufbewahrung und Nutzung von Mikrofilmen in einer Richtlinie des Ministerrates für die Mikroverfilmung von Schrift- und Zeichnungsgut zu regeln (vgl. Beschluß über die Mikroverfilmung von Schrift- und Zeichnungsgut Auszug vom 19. 9.1972, GBl. II 1972 Nr, 57 S. 625). Der Ministerrat orientiert darauf, die Einführung der Mikroverfilmung mit der weiteren Rationalisierung der Verwaltungsarbeit zu verbinden und den ökonomischen Nutzen nachzuweisen. Der Mikrofilm hat im Leitungsprozeß die gleiche rechtliche Wirkung wie das Original. Die Originale können, wenn sie entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie verfilmt sind, vernichtet werden. Das ermöglicht sowohl eine Einsparung von Archivraum und Registraturmöbeln als auch eine Verringerung technisch-organisatorischer Verwaltungsarbeiten und ein leichteres Handhaben des Informationsbestandes. Die Leiter der Organe des Staatsapparates und der staatlichen Einrichtungen, in deren Verantwortungsbereich die Mikroverfilmung durchgeführt wird, sind berechtigt, anderen staatlichen Organen sowie Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen oder Bürgern in den nach den Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen Duplikate oder Rückvergrößerungen von Erstfilmen zur Verfügung zu stellen. Diese Duplikate oder Rückvergrößerungen gelten als beglaubigte Ausfertigungen des Schrift- und Zeichnungsgutes, soweit die Übereinstimmung mit dem Original ausgewiesen wurde. Das ist dann der Fall, wenn Duplikate oder Rückvergrößerungen in einem festgelegten Verfahren von den dazu berechtigten Personen hergestellt und mit entsprechenden Kennzeichen versehen worden sind (vgl. Abschn. 4 Beschluß vom 19. 9.1972). Auch hochleistungsfähige Kopiergeräte ermöglichen es, in wenigen Sekunden originalgetreue Kopien von Urkunden, Protokollen, Statistiken und anderen lesbaren Vorlagen herzustellen. Die Beglaubigungen solcher Kopien können nicht nur vom zuständigen staatlichen Leiter, sondern auch von Mitarbeitern vorgenommen werden. Auf der Kopie ist die Richtigkeit der Übereinstimmung mit dem Original unter Angabe der Registriemummer der Vervielfältigungsstelle zu bescheinigen. Im Zusammenhang mit dem Einsatz moderner technischer Mittel und Verfahren war es auch notwendig, den Schutz vergegenständlichter Dienstgeheimnisse, die auf Magnetbändern, Lochstreifen, Filmen, Tonträgern u. a. gespeichert sind, verwaltungsrechtlich zu regeln (vgl. АО zum Schutz der Dienstgeheimnisse vom 6.12.1971, GBl.-Sdr. Nr. 717). Auch die immer umfassendere Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung (EDV), die prinzipell neue Wege zur Rationalisierung der Leitungs- und Verwaltungsarbeit ermöglicht, bedingt eine weitere Ausgestaltung des Verwaltungsrechts. So erfordert z. B. der schrittweise Aufbau paßfähiger territorialer Datenspeicher über die Wohnbevölkerung, die Arbeitskräfte, Gebäude und Wohnungen verwaltungsrechtliche Regelungen zur einheitlichen Kennzeichnung durch Ordnungs-, Identifikations- und Kopplungsschlüssel. Ab 1. Januar 1970 wurden für alle Bürger der DDR und andere Personen, die ihren Wohnsitz in der DDR haben, einheit- 17 Verwaltungsrecht 257;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zen- tralen Medizinischen D: iptc: Staatssicherheit zur enstes, oer teilung und der Abteilung des Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß bis zur Verpflichtung die Möglichkeit der Durchführung anderer politisch-operativer Maßnahmen einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung offenbleibt. Dazu erforderliche Entscheidungen sind vom bestätigungsberechtigten Leiter einzuholen.

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