Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 254

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 254 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 254); Die Rechtswirksamkeit der Einzelentscheidungen kann aut unterschiedliche Art beendet werden-. Erstens durch die Aufhebung der Entscheidung. Einzelentscheidungen, die einen verpflichtenden Rechtscharakter haben, können ln der Regel jederzeit aufgehoben werden. Berechtigende Entscheidungen dürfen nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden. Solche liegen vor, wenn dem entscheidungsberechtigten Organ erst nachträglich Tatsachen bekannt werden, die zum Versagen einer beantragten Genehmigung geführt hätten, oder wenn der berechtigte Bürger eine mit der Entscheidung verbundene Auflage nicht erfüllt. Will ein Organ des Staatsapparates aus gesellschaftlichem Interesse eine berechtigende Entscheidung aufheben, ohne daß der Adressat den Grund der Aufhebung zu vertreten hat, so hat dies im Einvernehmen mit dem Adressaten zu geschehen. Bereits erfolgte Aufwendungen sind entsprechend den Rechtsvorschriften zu ersetzen (vgl. Kap. 7). Zweitens kann die Rechtswirksamkeit einer Einzelentscheidung durch Widerruf beendet werden. Der Widerruf ist die Beendigung der Rechtswirksamkeit einer fehlerfreien berechtigenden Entscheidung durch das staatliche Organ. Ein Widerruf kann erfolgen, wenn in einer speziellen Rechtsvorschrift, auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, ein Widerrufsgrund enthalten ist, - in der Entscheidung ein rechtlich zulässiger Widerrufsvorbehalt festgelegt war. Drittens kann die Rechtswirksamkeit einer Einzelentscheidung durch die Aussetzung unterbrochen werden. Diese trägt nur vorläufigen Charakter, d. h., die Ehtscheiduhg Eaf vörübergehend keine Rechtswirkung. Nach Aufhebung der Aussetzung wird sie wieder rechtswirksam. Eine Genehmigung kann z. B. so lange ausgesetzt werden, bis eine damit verbundene Auflage erfüllt ist. Viertens kann die Rechtswirksamkeit einer Einzelentscheidung durch Erlöschen enden. Die Beendigung erfolgt hier durch den Eintritt eines Ereignisses; die Entscheidung muß nicht ausdrücklich aufgehoben werden. Solche Ereignisse sind z. B. der Ablauf einer Frist oder Verzicht des Berechtigten. Die Gewerbegenehmigung erlischt z. B. bei Niditaufnahme der GewerbetStigkeit innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Genehmigung. Eine Sammiungsgenehmigung endet mit dem Ablauf der festgelegten Frist. Die Zustimmung zur Errichtung eines Bauwerkes endet durch den Verzicht des Berechtigten oder wenn mit dem Bauen nicht innerhalb eines Jahres begonnen wurde, sofern nicht andere Termine festgelegt sind. 6.8. Verwaltungsrechtliche Regelungen zur Rationalisierung von Entscheidungsprozessen 6.8.І. Aufgaben der Organe des Staatsapparates bei der Rationalisierung Die Wahrnehmung der Entscheidungsbefugnisse wie auch die Organisation und Kontrolle der Durchführung der Entscheidungen durch die Organe des Staatsapparates sind aufs engste damit verbunden, eine wissenschaftlich begründete und;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit führen kann. Das Gesetz gestattet ebenfas, seine. Befugnisse zur vorbeugenden Gefahrenabwehr wahrzunehmen und ;. Weder in den Erläuterungen zum Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen ist jetzt unverzüglich und konsequent die Forderung nach Schaffung eines komplexen Systems der Sicherung der Staatsgrenze Küste zu erfüllen.

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