Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 230

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 230 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 230); Züsammenfassend ist festzustellen, daß die genannten Arten von staatlichen Entscheidungen (normative und aufgabenstellende Entscheidungen sowie EinzelenU Scheidungen) wiederum eine unterschiedliche Rechtsform aufweisen können, z. B. die lionnative Entscheidung die Rechtsorm der Vo, der АО, cter DB, des Beschlusses oder der normativen Weisung. Die aufgabenstellende Entscheidung kann die Form eines Beschlusses oder einer Weisung haben. Die Einzelentscheidung ergeht vorwiegend als Genehmigung, Erlaubnis, Auflage, Verfungl rungTDadie uloters der Entscheidungen der Organe des Staatsapparates und der staatlichen Leiter sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung haben, werden sie in den folgenden Abschnitten (6.3. 6.7.) näher behandelt. Eine fitere Unterteilung der staatlichen Entscheidungen ergibtsididaraus, daß sie von untersge3c?2j lassensicr unteSîdèn? inedestaMsappaf :en der Ogâne des Staatsappafates~undHie ffinzeÏÏeiterentscheidungen. Die wichtigste Rechtsform der kollektiven Entscheidungen ifll Rahmen des Staatsapparates sind die VO des Ministerrates (vgl. dazu 6.3.). Am häufigsten haben die kollektiven Entscheidungen jedochdie Form von BeschlüssenBe-schlüsse werden hauptsächlich vom Ministerrat der DDR und voh den örtlichen Räten gefaßt (vgl. dazu 6.3. u. 6.5.). TerBeschluß seinerseits kann einen unterschiedlichen rechtlichen Inhalt haben: Er kann eine normative Entscheidung, ein Einzelentsdieidung odeFeine' äüfga stellende Entscheidung sein. Kollektive Entscheidungen aufgabenstellender Natur sind z.TTctîeBeschlüsse örtlicher Räte zur territorialen Rationalisierung oder zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens. Eine kollektive Ent Ein- zelentscheidung ist z. B. der Beschluß eines Rates des Kreises über die Erteilung der Gewëîegenehmigun an einenHandwerker. Die lkollektiven Entscheidungen ermöglichen eine sachkundige, alle Seiten des Problems berücksichtigende Beratung und Beschlußfassung. Auf diese Weise werden vielfältige Erfahrungen in die Entscheidung einbezogen. Kollektive Entscheidungen werden vor allem dann getroffen, wenn es um die Lösung grundsätzlicher strategischer oder komplexer Fragen gfht. Dazu gehören z. B. Beschlüsse des Ministerrates über die Standortverteilung der Produktivkräfte oder Beschlüsse örtlicher Räte über den komplexen Wohnungsbau. Kollektive Entscheidungen sind häufig die Grundlage für Einzelleiterentscheidungen, die zur Durchführung der kollektiven Entscheidungen notwendig werden. Wie erwähnt, können kollektive Entscheidungen jedoch auch Einzelfragen regeln und sich an einen Adressaten richten. Für die kollektiven Entscheidungen spielen neben den inhaltlichen Fragen auch formelle und verfahreasnige Kriteri eine Rolle, wie die Beschlußfähigkeit des kollektiv leitenden Organs, die rechtzeitige Vorlage des Entwurfs und die verbindliche Annahme der kollektiven Entscheidung. Einzelleiterentscheidungen werden von den zuständiem-staatHchcn Leitern in Wahrnehmung ihrer Verantwortung und im Rahmen ihrer Kompetenz getroffen. Vom rechtlichen Inhalt her kann die Einzelleiterentsdieidung Дтеошшгіѵе~~ Regelung (z. B. die AO, DB oderdie normative Weisung einesJNstersLme aufgabenstellende Entscneidung oder eine Einzelentscheidung sein. 230;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 230 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 230) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 230 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 230)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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