Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 204

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 204 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 204);  IW ц лО , гч С. Л 'ph.4 ' Die zur Eingabe getroffene Entscheidung ist dem Bürger mitzuteilen und zu begründen. Das kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschehen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung über seine Eingabe nicht einverstanden, kann er sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter wenden. Diese haben sein Vorbringen erneut wie eine Eingabe zu behandeln. Das gilt nicht, wenn ein Minister oder Leiter eines anderen zentralen Staatsorgans über die Eingabe entschieden hat. Dessen Entscheidung ist endgültig (§ 8 Eingabengesetz). Es ist unzulässig, daß eine Eingabe von demjenigen Leiter offer Mitarbeiter bearbeitet wird, dessen Arbeit oder Verhalten in der Eingabe kritisiert wurde (§ 6 Eingabengesetz). Л % Die Verfassung"und das Eingäbengesetz bestimmen ausdrücklich, daß den Bür-gem aus der Wahrnehmung des Eingabenrechts keine Nachteile entstehen dürfen. Die Organe des Staatsapparates, ihre Leiter und Mitarbeiter sowie die anderen Adressaten haben bei der Eingabenbearbeitung bestimmte gesetzlich geregelte Grundsätze zu beachten (vgl. auch Abb. 6). Die genannten Leiter und Mitarbeiter haben sich den Bürgern gegenüber aufmerksam, höflich und feinfühlig zu verhalten und haben Eingaben als Ausdruck demokratischer Mitarbeit zu werten. Eingabenarbeit ist politische Arbeit. Sie stellt hohe Anforderungen an die staatlichen Leiter, die für die Arbeit mit den Eingaben persönlich verantwortlich sind. Sie müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bürgern bei der Klärung ihrer Probleme zu helfen, sie bei der Überwindung persönlicher Schwierigkeiten zu unterstützen und ihr Vertrauen zu den Staatsorganen zu stärken. Die Bereitschaft der Bürger zur Teilnahme an der Lösung der staatlichen Aufgaben ist zu fördern, und die Gesetzlichkeit ist zu festigen. йпЭ Die Eingaben sind schnell und sorgfältig zu bearbeiten. Demzufolge ist die Bearbeitungsfrist von vier Wochen als Höchstfrist anzusehen, die nur in dringenden und begründeten Ausnahmefällen überschritten werden darf. Die Mißachtung von Eingaben und mangelnde Sorgfalt bei der Bearbeitung können zur disziplina- X rischen Verantwortlichkeit der betreffenden Leiter oder Mitarbeiter führen. Von den Ministem und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane ist exakt festzulegen, wie in ihrem Verantwortungsbereich die Arbeit mit den Eingaben erfolgt. Ebenso haben die örtlichen Räte auf der Grundlage des Eingabengesetzes das Verfahren der Bearbeitung von Eingaben in ihrem Verantwortungsbereich zu regeln (§ 4 Emgabengesetz). Jedem Funktionär, der in Staat und Wirtschaft Verantwortung trägt, muß bewußt sein, daß die strikte Verwirklichung des Eingabengesetzes untrennbarer Bestandteil seiner Leitungstätigkeit ist. \Л Die persönliche Verantwortung der zuständigen Leiter für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Eingaben umfaßt auch die exakte Regelung der Entscheidungsund Unterschriftsbefugnis von nachgeordneten Leitern und Mitarbeitern, die regel-J mäßige Kontrolle der Eingabenbearbeitung und die Auswertung ihrer Ergebnisse im jeweiligen Verantwortungsbereich. Die praktisch bewährten Formen und Methoden der Eingabenarbeit sind um-I f 'v fassend anzuwenden. Dazu gehören vor allem die Klärung der Anliegen an Ort und Stelle unter Einbeziehung von Arbeitskollektiven, Hausgemeinschaften und gesellschaftlichen Organisationen, die zielgerichtete und differenzierte Öffentlichkeitsarbeit zur Beantwortung von Fragen der Bürger, 204;
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Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die Eigeninitiative und Verantwortlichkeit der operativen Mitarbeiter nicht gehemmt nicht herabgemindert, sondern gefördert werden. Die Methoden der Anleitung, Erziehung und Überprüfung der inoffiziellen Mitarbeiter.

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