Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 194

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 194 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 194); Und schließlich schränkt der imperialistische Staat auch die Rechtsansprüche des Bürgers gegenüber den Organen des Staatsapparates ein, indem er die Verwaltungsgerichte als Schutzzonen vor dem Staatsapparat etabliert hat. Nicht das Staatsorgan und seine Beamten, sondern das „unabhängige" Verwaltungsgericht ist der Partner für den Bürger, wenn dieser mit ungesetzlichen Entscheidungen der Organe des Staatsapparates nicht einverstanden ist. Als formal gleichgestellte Parteien stehen sich dann Staat und Bürger gegenüber, nur daß der Staat über Tausende von Möglichkeiten zur „Beweisführung* verfügt, während der „gleichgestellte" Bürger, dem nicht ein solcher Apparat zur Verfügung steht, faktisch ohne Chancen ist. Rechtssicherheit für den Bürger schaffen also auch die Verwaltungsgerichte nicht, die lediglich Vollzugsorgane des imperialistischen Staates sind. Das beweisen besonders die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die die politischen Rechte der Bürger betreffen. Die den Status des Bürgers beschränkenden Regelungen werden von der imperialistischen Verwaltungsrechtswissenschaft ideologisch verbrämt. Anknüpfend an die Lehren von O. Mayer und W. Jellinek wird audh heute in der Verwaltungsrechtswissenschaft der BRD der einzelne Bürger als bloßer „Beteiligter" eines Verwaltungsrechtsverhältnisses bezeichnet, wobei die Verwaltung „dem Einzelnen mit hoheitlicher Gewalt, einseitig befehlend' gegenübertritt.7 Zur ideologischen Begründung der im bürgerlichen Verwaltungsrecht zum Ausdruck kommenden Unterdrückungsfunktion ziehen führende Vertreter der Verwaltungsrechtswissenschaft der BRD technokratische und andere imperialistische sowie revisionistische Staatsauffassungen heran, so z. В. E. Forsthoff, der von der notwendigen „Rationalisierung der staatlichen Funktionen" in der Zeit der technischen Expansion spricht und den Vergleich zum kapitalistischen Betrieb zieht, der auf der Kalkulation der Gewinnchancen beruht.8 Noch deutlicher wird er in seiner Schrift „Strukturwandlungen der modernen Demokratie": „Es ist offenbar, daß sich durch die angedeutete Entwicklung der Spielraum demokratischer Willensentscheidung verengt hat und künftig wohl auch noch weiter verengen wird."9 Da der Bürger angeblich nicht über genug Sachkunde verfügt, soll er von der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden. Diese antidemokratische Stoßrichtung der technokratischen Konzeption ist für die heutige bürgerliche Verwaltungsrechtswissenschaft charakteristisch. Das Verwaltungsrecht wie auch die Verwaltungsrechtswissenschaft im Imperialismus dienen folglich der Aufrechterhaltung der staatsmonopolistischen Herrschaftsverhältnisse und der Perfektionierung des imperialistischen Machtapparates. 7 E. Forsthoff, Lehrbuch des Verwaltungsrechts, München/(West-) Berlin 1961, S. 165. 8 a. a. O., S. 32; zur Einschätzung der technokratischen Staatskonzeption von E. Forsthoff vgl. K.-H. Röder/U. Röder, „Emst Forsthoffs Anpassung an den Imperialismus der siebziger Jahre", Staat und Recht, 1971/7, S. 1145 ff. und E. Lingner, „Zum Wesen und zur politischen Stoßrichtung technokratischer Staatsauffassungen*, Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Fotsdam-Babelsberg 1974, Heft 118, S. 69 ff. 9 E. Forsthoff, Strukturwandlungen der modernen Demokratie, (West-) Berlin 1964, S. 17. 194;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 194 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 194) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 194 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 194)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Arbeitsbereich Vollzug. Der Arbeitsbereich Vollzug umfaßt folgende Sachgebiete - Sachgebiet operativer Vollzug, Sachgebiet Effekten und Er kenn ungs dienst, Inhaftiertenvorführung. Der Arbeitsbereich Vollzug ist dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß nach der Realisierung festgelegter Maßnahmen eine unverzügliche Aktualisierung Ergänzung der entsprechenden Dokumente der Kreis-und Objektdienststellen erfolgt. Diese Anweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

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