Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 193

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 193 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 193); Die Machtausübung ist hier Sache der den Staat beherrschenden Monopole. Das neue Programm der Kommunistischen Partei der USA gibt dazu folgende Einschätzung: „Unsere USA-Gesellschaft wird heute von der Macht des Monopolkapitals beherrscht/2 Und weiter heißt es dort: „Der amerikanische Monopolkapitalismus ist in den staatsmonopolistischen Kapitalismus hinübergewachsen Geschäftsführer der Monopole wechseln von ihren Direktorenzimmem auf Kommandoposten des Pentagons über. Generale und Admirale vertauschen ihre militärischen Kommandoposten mit hochbezahlten Positionen als leitende Direktoren der Monopole. Durch solche und ähnliche Drehtüren vollzieht sich ein ständiger Austausch zwischen den politisch entscheidenden Regierungsstellen und den Büros der Aufsichtsräte der Monopole/3 Die zunehmende Verflechtung von Monopol-und Staatsmacht schließt jede echte politische Mitwirkung der Werktätigen aus. Schon Regelungen, die den bloßen Anschein von demokratischer Mitwirkung erwecken, werden hintertrieben. So erhoben die Untemehmerverbände Verfassungsklage gegen das Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer vom 4. 5.1976 (BGBl. I 1976 S. 1153), obgleich das Gesetz nur eine scheinbare Parität und de facto ein Übergewicht der Unternehmer in den Aufsichtsräten schafft. Für den imperialistischen Staat ist auch die Persönlichkeitsentwicklung des Bürgers kein Ziel oder Anliegen. Das lassen auch die zahlreichen Verwaltungsrechtsvorschriften erkennen, die den Verkehr zwischen Bürgern und Behörden regeln. Dem Bürger werden gerade die Grundrechte vorenthalten, die der Entfaltung seiner schöpferischen Talente und Fähigkeiten dienen. So regeln Verwaltungsrechtsvorschriften z. B. zwar das Antragsverfahren für Arbeitslosenunterstützung. Es gibt jedoch keine Verwaltungsrechtsnormen, die der Sicherung des Rechts auf Arbeit dienen, weil der imperialistische Staat seinen Bürgern kein Grundrecht auf Arbeit garantieren kann. Das Verwaltungsrecht reglementiert den Bürger; es unterwirft das Pflichtensubjekt „Mensch" der Bürokratie und Administration und dient somit der Unterdrückungsfunktion des imperialistischen Staates. Das zeigen mit besonderer Deutlichkeit die Berufsverbote in der BRD4, der verwaltungsrechtlich sanktionierte Einsatz der Polizei gegen friedliche Demonstrationen demokratischer Organisationen, wie der Polizeieinsatz gegen Antifaschisten in Frankfurt am Main am 17. 6.19785, sowie die Tätigkeit des Bundesgrenzschutzes, der Geheimdienste und anderer Organisationen der imperialistischen Unterdrückungsmaschinerie.6 2 Das neue Programm der Kommunistischen Partei der USA, Berlin 1971, S. 9. 3 a. a. O., S. 19 4 Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder vom 28.1.1972; vgl. dazu W. Abendroth, Das Problem des Berufsverbots für Marxisten, Sozialisten und radikale Demokraten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Marxistische Blätter, 1975/5, S. 10 ff. 5 Während das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main durch seine Entscheidung den Aufmarsch der Faschisten am 17.6.1978 gestattete, verbot der Oberbürgermeister der gleichen Stadt eine Kundgebung des Antifaschistischen Bündnisses, vgl. ND vom 5./6. 8. 1978. 6 Zu den Bespitzelungspraktiken des Bundesgrenzschutzes und anderer Geheimdienste sowie Polizeidienststellen gegen die DKP und ihren Vorsitzenden, Herbert Mies, sowie gegen das Parteiorgan der DKP, UZ vgl. horizont, 1978/32, S. 10, sowie ND vom 4. 7.1978. Zur BRD als Überwachungsstaat vgl. horizont, 1978/30, S. 5. 13 Verwaltungsrecht 193;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 193 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 193) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 193 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 193)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

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