Verwaltungsrecht, Lehrbuch 1979, Seite 100

Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 100 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 100); Das Zweigprinzip Er bedeutet, daß der Aufbau der Organe des Staatsapparates unter dem Gesichtspunkt und entsprechend den Erfordernissen der zu leitenden Zweige oder Bereiche der Volkswirtschaft bzw. des gesellschaftlichen Lebens erfolgt. Das betrifft vor allem die Zweige der Industrie. Der Aufbau der Organe des Staatsapparates nach Zweigen hängt besonders in der Wirtschaft vom Entwicklungsstand der Produktivkräfte, vom Grad der Spezialisierung und Arbeitsteilung sowie vom Entwicklungsstand der Kader ab. Das Zweigprinzip gewährleistet das notwendige Maß an Einheitlichkeit und Sachkunde bei der Leitung und Planung des betreffenden Zweiges bzw. Bereiches. Es ermöglicht eine hohe Effektivität, die bestmögliche Anwendung von Wissenschaft und Technik und die Sicherung eines stetigen Wachstums der Arbeitsproduktivität. Die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse wird jedoch nicht ausschließlich nach dem Zweigprinzip organisiert. Für die Leitung und Planung bestimmter gesellschaftlicher Prozesse, bei denen im starken Maße territoriale Erfordernisse zu beachten sind, wird das Zweigprinzip beim Aufbau der zuständigen Organe des Staatsapparates mit dem Territorialprinzip verbunden. Das betrifft z. B. die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, das Bauwesen, den Verkehr, den Handel, die Volksbildung und Kultur sowie das Gesundheitswesen. Zur Leitung dieser Zweige und Bereiche bestehen Ministerien sowie entsprechende Fachorgane der örtlichen Räte. Das Territorialprinzip Es bedeutet, daß der Aufbau von Organen des Staatsapparates nach territorialen Erfordernissen erfolgt. Die örtlichen Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden sind die wichtigsten Organe des Staatsapparates, die nach dem Territorialprinzip geleitet werden. Die Anwendung des Territorialprinzips darf nicht zum Lokalegoismus, zur Vernachlässigung gesamtstaatlicher Interessen führen. Der Vorteil des Territorialprinzips besteht darin, daß die gesellschaftliche Entwicklung in einem Territorium planmäßig und komplex übereinstimmend mit der Entwicklung der Zweige und Bereiche geleitet werden kann. Es erfordert eine zielgerichtete Koordinierung der Arbeit zwischen den territorial zuständigen Organen und den Zweigleitungsorganen. Die Anwendung des Territorialprinzips hat so zu erfolgen, daß die Interessen der Zweige und Bereiche berücksichtigt und diese entsprechend den territorialen Möglichkeiten unterstützt werden. Bestimmte von den örtlichen Räten geleitete staatliche Einrichtungen wie Theater, Krankenhäuser, Erholungs- und Dienstleistungseinrichtungen haben oft eine über das betreffende Territorium hinausgehende gesellschaftliche Bedeutung. Das erfordert auch eine Koordinierung zwischen verschiedenen nach dem Territorialprinzip organisierten Organen des Staatsapparates. Das Funktionalprinzip Es bedeutet, daß der Aufbau von Organen des Staatsapparates unter dem Gesichtspunkt der auszuübenden Leitungsfunktionen erfolgt. Solche Funktionen sind vor allem die Planung, die Finanzierung und die Kontrolle. Die Anwendung des 100;
Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 100 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 100) Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Seite 100 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 100)

Dokumentation: Verwaltungsrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1979, Autorenkollektiv, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979 (Verw.-R. DDR Lb. 1979, S. 1-686). Gesamtredaktion: Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Gerhard Schulze (Leiter der Redaktion). Autorenkollektiv: Walter Assmann, Michael Benjamin, Wolfgang Bemet, Karl Bönninger, Karl-Heinz Brandt, Willi Büchner-Uhder, Günther Duckwitz, Klaus Gläß, Dieter Hösel, Erich Knöfel, Lothar Krumbiegel, Erhard Lehmann, Elfriede Leymann, Sighart Lörler, Doris Machalz-Urban, Siegfried Petzold, Heidrun Pohl, Eberhard Poppe, Wolfgang Queck, Rudi Rödszus, Martin Schlör, Gerhard Schulze, Werner Sieber, Günther Springer, Gerold Tietz, Hans-Walter Wülfing. Auswahlbibliographie: Norbert Frank, Heidrun Pohl. Sachregister: Heidrun Pohl. Als Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung an Universitäten und Hochschulen anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der unterschiedlichen Qualität des Kriteriums der Unumgänglichkeit einerseits und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes seinen Ausdruck. Die Unumgänglichkeit der Untersuchungshaft ist in der gesetzliche Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsmaßnahme festzustellen und auszuwerten. Sind die Ursachen nach ärztlicher Konsultation in einer Gesundheitsstörung des Verhafteten zu suchen, sind unverzüglich die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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