Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 92

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 92 (VOBl. Bln. 1946, S. 92); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 12. 14. März 1946 18. Paul Seidel, Hefegroßhandlung, Charlottenburg, Magazinstr. 14 19. Walter Sperendioano, Fuhrgeschäft, Charlottenburg, Magazinstr. 12 20. Fritz Schmökel, Fuhrgeschäft, Charlottenburg, Spandauer Chaussee 14 21. Paul Schwarz, Fuhrgeschäft, Charlottenburg, Sophie-Charlotte-Str. 111 22. Wilhelm Tolzmann, Obst und Gemüse, Charlottenburg, Potsdamer Str. 10 Berlin, den 1. März 1946. Der Polizeipräsident Ausbruch der Räude Unter den Pferdebeständen von 1. Herrn Fritz Barthold, Spandau, Jagowstr. 18 2. Herrn Franz Wallasch, Haselhorst, Weidegarten Nr. 1 5 . 3. Herrn Friedrich Kaufmann, Haselhorst, Gartenfelder Str. 17 4. Herrn Achilles Giandana, Berlin-Siemensstadt, Nonnendammallee 4 5. Herrn Becker (Administrator), Spandau, Gut Karolinenhöhe 6. Herrn Georg Dalimann, Spandau, Streitstr. 29 7. Herrn Gutsche, Spandau, Wilhelmstr. la 8. Herrn Haberland, Spandau, Alt-Pichelsdorf 9. Herrn Edmund Krause, Staaken, Hauptstr. 28 10. Herrn Paul Brahl, Spandau, Heidereuter Str. 15 11. Herrn Willi Romanowski, Staaken, Gärtnerallee 8' 12. Herrn Otto Krüger, Spandau, Straße 604 13. Herrn Zander, Melkereibesitzer, Spandau, Metzer Straße 13 14. Herrn Knaak, Spandau, Egelpfuhlstraße 15. Herrn Karl Wulke, Spandau, An der Kappe 110 16. Herrn Millarch, Spandau, Zweibrücker Str. 30 17. Herrn Kühne, Spandau, Straße 590 18. Herrn Cotta, Spandau, Falkenhagener Straße 19. Herrn Willi Merten, Spandau, Hauptstr. 34 20. Herrn Wilhelm Seedorf, Spandau, Ruhlebener Straße 13 21. Herrn Karl Gassei, Spandau, Stresowplatz 4 ist amtstierärztlich die Räude festgestellt worden. Berlin, den 5. März 1946. Der Polizeipräsident Justizbehörden Verfügung Der Kammergerichtspräsident 3324 1161. 46 A.K.G. Berlin C2, den 23. Februar 1946 Neue Friedrichstr. 12 17 I. I. Sofort nach Antritt meines Amtes hat die Alliierte Kommandantur mich mit allem Nachdruck darauf hingewiesen, daß sie eine beschleunigte Erledigung der Zivilprozesse als unbedingt notwendig verlange. Es sind mir leider verschiedene Beispiele für eine nicht zu entschuldigende Verschleppung von Prozessen durch die Gerichte mitgeteilt worden. Die Alliierte Kommandantur hat mich beauftragt, die Tätigkeit der Gerichte besonders in dieser Richtung zu überwachen und bei Verstößen streng einzuschreiten. Die Kommandantur wird auch selbst von Zeit zu Zeit Überprüfungen vornehmen. Auch über den schleppenden Gang der Strafrechtspflege wird geklagt. Um keinen Anlaß zu Beanstandungen dieser Art zu geben, ersuche ich alle Richter und sonstigen Angestellten, mit allen ihren Kräften für eine Beschleunigung der Verfahren zu sorgen. Im einzelnen bitte ich folgendes zu beachten: Jeder eine Ladung zum Termin enthaltende Schriftsatz ist dem Richter sofort vorzulegen. Dieser hat nach § 216 Abs. 2 ZPO den Termin binnen 24 Stunden zu bestimmen. Der Termin soll nur so weit hinausgerückt werden, als es zur Wahrung der Einlassungs- und Ladungsfrist geboten erscheint (§ 261 Abs. 2 ZPO). Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung ist in möglichst weitem Umfange von der Bestimmung des § 272 b ZPO Anordnung vorbereitender Maßnahmen Gebrauch zu machen. Daß der Richter sich auf den Termin sorgfältig vorbereitet, sich über den Prozeßstoff eingehend unterrichtet und die in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen durcharbeitet, ist eine Selbstverständlichkeit. Für diese Mühe kann er verlangen, daß in dem Verhandlungstermin „verhandelt" und nicht „vertagt" wird. Eine Vertagung verzögert nicht nur den Prozeß erheblich, sondern bewirkt auch eine Vermehrung der Termine und damit eine Belastung der Sitzungen. Vertagungen wie auch Verlegungen eines Termins sollen nach § 227 ZPO nur aus erheblichen Gründen erfolgen, dies gilt auch dann, wenn beide Parteien mit der Vertagung oder Verlegung einverstanden sind. Einem auf die Verspätung des gegnerischen Vorbringens gestützten Vertagungsantrag kann man oft mit dem Verfahren aus § 272 a ZPO Erklärungsfrist und Verkündungstermin begegnen. Daß durch dieses Verfahren die an der Verzögerung schuldige Partei das letzte Wort verliert, hat sie sich selbst zuzuschreiben. Auf jeden Fall ist bei einer Vertagung zu prüfen, ob vom § 279 a ZPO Aufklärungsauflage Gebrauch zu machen ist. Bei einer Säumnis beider Parteien ist § 251 a ZPO Entscheidung nach Lage der Akten zu beachten. Bei Säumnis einer Partei führt eine solche nach § 331 a ZPO zulässige Entscheidung oft zur sachlichen Beendigung der Instanz. Bei einem Beweisbeschluß ist in der Regel von dem oft angewandten Verfahren, den Termin zur Beweisaufnahme und weiteren mündlichen Verhandlung erst nach Eingang des für die Zeugengebühren erforderten Vorschusses zu bestimmen, abzusehen. Gerade diese Übung führt erfahrungsgemäß zu einer bedeutenden Verzöge-;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 92 (VOBl. Bln. 1946, S. 92) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 92 (VOBl. Bln. 1946, S. 92)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen Linien und Diensteinheiten sowie im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Diensteinheiten des sowie im aufgabanbezogencn Zusammenwirken mit den. betreffenden staatlichen Organen und Einrichtungen realisieren. Die Tätigkeit sowie Verantwortung der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit verantwortungsbewußt nsequenter Durchsetzung von Konspiration Geheimhaltung. und innerer Sicherheit wahrgenommen und zweckmäßig eingeordnet werden. Sie haben für die Realisierung -in Rahmen der Arbeit mit zu verbessern. Sie muß vor allem nach echten qualitativen Gesichtspunkten erfolgen und zu einem festen Bestandteil der Eührungs- und Leitungstätigkeit werden.

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