Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 84

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 84 (VOBl. Bln. 1946, S. 84); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 12. 14. Mäiz 1946 84 I. Bekanntmachungen der Alliierten Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 17 Änderung der Erbschaftsteuergesetze Der Kontrollrat hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel I Der für Erwerbe in der Steuerklasse V (siehe § 9 des Erbschaftsteuergesetzes vom 22. August 1925 in der Fassung des Gesetzes vom 16. Oktober 1934) gegenwärtig gültige Erbschaftsteuersatz findet auf Erwerbe in allen anderen Steuerklassen Anwendung. § 10 des Erbschaftsteuergesetzes wird dementsprechend geändert. Artikel II 1. § 17 b des Erbschaftsteuergesetzes wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der Freibetrag für Erwerbe in der Steuerklasse I von 30 000 RM auf 10 000 RM herabgesetzt. b) In Absatz 2 wird die Besteuerungsgrenze für Erwerbe in den Steuerklassen III und IV von 2000 RM auf 500 RM herabgesetzt. Die Vorschrift, wonach die von Personen der Steuerklassen III, IV und V zahlbare Erbschaftsteuer auf die Hälfte des die Besteuerungsgrenze übersteigenden Betrages beschränkt war, wird aufgehoben. 2. § 17 a des Erbschaftsteuergesetzes wird auf- gehoben. Artikel III Außer den in Artikel II dieses Gesetzes vorgesehenen Steuerbefreiungen bleibt der zur Erbschaft gehörende Hausrat, soweit sein Gesamtwert 5000 RM nicht übersteigt, steuerfrei, und zwar ohne Rücksicht auf die Steuerklasse, zu welcher der oder die Erwerber gehören. Falls der Wert dieses Hausrates 5000 RM übersteigt, wird die Steuerbefreiung nur für 5000 RM gewährt. Zwischen mehreren Erwerbern wird der Steuerfreibetrag entsprechend den Hausratgegenständen verteilt, die jeder bei der Nachlaßauseinandersetzung erhält. § 18 Absatz 4 a des Erbschaftsteuergesetzes vom 22. August 1925 in der Fassung des Gesetzes vom 16. Oktober 1934 wird dementsprechend geändert. Artikel IV Alle übrigen deutschen steuergesetzlichen Bestimmungen, die mit dem gegenwärtigen Gesetz unvereinbar sind, treten hiermit außer Kraft oder werden nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes geändert. Artikel V Die in diesem Gesetz bestimmte Steuer tritt am 1. Januar 1946 in Kraft. Ausgefertigt in Berlin, den 28. Februar 1946. Armeekorps-General P. KOENIG Marschall der Sowjetunion G. SHUKOW Generalleutnant Lucius D. CLAY Generalleutnant B. H. ROBERTSON Bf. Bekanntmachungen des Magistrats Personalfragen und Verwaltung Verordnung über die Nebentätigkeit der städtischen Angestellten § 1 Städtische Angestellte bedürfen der Genehmigung a) zur Übernahme eines Nebenamts, b) zur Übernahme einer Nebenbeschäftigung, mit der eine fortlaufende Vergütung verbunden ist, c) zum Betrieb eines Gewerbes und zur Ausübung eines freien Berufs, d) zum Eintritt in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrat einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft oder Genossenschaft. Der Genehmigung bedürfen auch Angehörige, Ehepartner, Eltern, Kinder, Schwiegereltern eines städtischen Angestellten, wenn sie nur als vorgeschobene Interessenvertreter des Angestellten eine der vorgenannten Tätigkeiten ausüben, zu deren Ausübung sie allein nicht imstande wären. Für Magistratsmitglieder, ihre Stellvertreter und Bezirksamtsmitglieder ergehen besondere Bestimmungen. § 2 Die Genehmigung wird erteilt nach Stellungnahme des Leiters der zuständigen Fachabteilung für die Angestellten der Hauptverwaltung durch die Abteilung für Personalfragen und Verwaltung des Magistrats, für die Angestellten der Bezirksverwaltungen durch die Abteilung für Personalfragen und Verwaltung des Bezirksamts. Die Genehmigung kann widerrufen werden. § 3 Jede Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ist dem zuständigen Betriebsrat mitzuteilen. Der Betriebsrat kann innerhalb 14 Tagen vom Empfang der Mitteilung gegen die ergangene Entscheidung Einspruch erheben. Erfolgt über den Einspruch keine Einigung, so entscheidet eine Schiedsstelle, die aus je drei Vertretern des Magistrats und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes besteht. Die Mitglieder der Schiedsstelle sowie der Vorsitzende werden von der Abteilung für Personalfragen und Verwaltung ernannt.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden und zur Vorbeugung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und des staatsfeindlichen Menschenhandels sind die für diese Delikte charakteristischen Merkmale zu beachten, zu denen gehören:. Zwischen Tatentschluß, Vorbereitung und Versuch liegen besonders bei Jugendlichen in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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