Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 81

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 81 (VOBl. Bln. 1946, S. 81); 8L Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 11. 7. März 1946 Anlage „C" SPANDAU (z. B.) Entnazifizierungs-Kommission Aufstellung der verhörten Fälle Lfd. Nr. Name Anschrift Beruf Name und Anschrift des Arbeitgebers Grund der Entlassung Be- rufungs- ergebnis Verteilung: Exemplare (Anzahl wie seitens der Militärregierung eines jeden Sektors verlangt wird) an die Spezialabteilung der Öffentlichen Sicherheit jeden Sektors bzw, im Falle der Magistrats-Kommission an das Alliierte Entnazifizierungs-Komitee. I Alliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) 107 27. Februar 1946 Entnazifizierungs-Anordnung: Anbringung eines Sonderstempels auf Personalausweisen Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet an wie folgt: Der Personalausweis jeder durch irgendwelche Bestimmungen der Entnazifizierungs-Anordnung der Alliierten Kommandatura betroffenen Person wird mit dem Abdruck eines Sonderstempels versehen, wie aus Nachstehendem hervorgeht. 1. A r t d e s S t e m p e 1 s : Der Stempel, welcher auf die Personalausweise von den durch irgendwelche Bestimmungen der Entnazifizierungs-Anordnung der Alliierten Kommandatura betroffenen Personen anzubringen ist, wird ein Trockenstempel sein, d. h. ein Stempel, mit dem ein Reliefabdruck auf dem Personalausweis gemacht wird. Der Stempel wird rechteckig mit Kante von 70 X 55 mm sein und wird folgenden deutschen Text tragen: „Der Inhaber dieses Personalausweises ist betroffen von den Bestimmungen der Anordnung der Alliierten Kommandatura Nr. 101a vom 26. Februar 1946 betreffend Entnazifizierung." (S. Abbildung in der Anlage ,,A".) - 2. Verfahren zur Anbringung des Stempels: Dieses Verfahren besteht aus zwei Teilen: 1. Bericht von Arbeitgebern und Verwaltungschefs: I. Jeder Arbeitgeber oder Chef einer Verwaltungsabteilung oder Einzelperson, die den Bestimmungen der Anordnung der Alliierten Kommandatura über Entnazifizierung Folge zu leisten hat, betreffend eines Angestellten, einer untergeordneten Person oder sich selbst, wird binnen ' drei Tagen Bericht über seine Handlungsweise an das Polizeipräsidium erstatten. Dieser Bericht wird sich auf den Familiennamen, Vornamen, genauen Zivilstand und genaue Adresse der in Frage kommenden Person erstrecken, unter Angabe der Gründe für die unternommenen Schritte. II. Jeder Arbeitgeber oder Chef einer Verwaltungsabteilung, der es unterläßt, diese Bestimmungen zu befolgen, wird sich auf Grund der Verletzung von Anordnungen der Alliierten Behörde strafbar machen seitens Gerichten der Militärregierung. III. Jeder Arbeitgeber oder Chef einer Verwaltungsabteilung wie oben angeführt, wird an das zuständige Bezirksamt bzw. wo Abteilungen oder Organisationen der Stadtverwaltung in Frage kommen, an das Alliierte Komitee für Entnazifizierung einen Bericht in vierfacher Ausfertigung einreichen, und zwar wie folgt: Name Ge- burts- datum Adresse Art der Beschäftigung Anschrift des Arbeit- gebers Gründe der Entlassung Artu.Ort irgend-weld es Ber tz-tums 3 Ausführungen dieses Berichtes werden seitens des Bezirksamtes an die Militärregierürig des betreffenden Sektors weitergeleitet. Anbringung des Stempels Innerhalb fünf Tagen nach Erhalt des in Punkt 1 I erwähnten Berichtes wird der Polizeipräsident die von dem Bericht betroffene Person vorladen. Nach Vorlegung des Berichtes wird der Personalausweis (Seite 1 unten) mit dem Trockenabdruck des Stempels, in welchem die erforderlichen- Einzelheiten einzutragen sind, versehen. Die Nummer des Artikels und des Absatzes der Bestimmung der A!liierten Kommandatura betreffend Entnazifizierung, laut welcher die Entscheidung getroffen wurde, wird mit der Schreibmaschine in die dazu reservierten Räume eingetragen, 3. Registrierung Bevor der in der oben angeführten Weise mit dem Sonderstempel versehene Personalausweis an den Inhaber zurückgegeben wird, ist in einem eigens zu diesem Zwecke geführten Register der Familienname, Vorname und Zivilstand der in Frage kommenden Person nebst den Nummern des betreffenden Artikels und Absatzes der Anordnung Nr. 101 a) einzutragen 4. Ort der Durchführung des Stempels und der Registrierung: Das Stempeln der Ausweise und die Registrierung werden ausschließlich in einem der Büros im Polizeipräsidium durchgeführt. Mit Rücksicht auf die aus der anfänglichen Durchführung der Anordnung entstehende Arbeit wird der Polizeipräsident der in Frage kommenden Abteilung die nötigen Arbeitskräfte zuweisen,;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit notwendigen Erfordernisse der Erziehung und Befähigung der sind mit der Auftragserteilung und Instruierung am wirksamsten umzusetzen und zu realisieren.

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