Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 80

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 80 (VOBl. Bln. 1946, S. 80); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 11. 7. März 1943 Abweisung einer Berufung erfolgt auf Grund einer Stimmenmehrheit. IX. Sämtliche Kommissions-Mitglieder werden sich vertraut machen mit den die Entnazifizierung betreffenden Gesetzen und Direktiven, die innerhalb Berlins veröffentlicht und rechtskräftig sind. Schwierige Fragen betreffend Verfahren und Führung werden von jeder Kommission an das Alliierte Komitee für Entnazifizierung vorgelegt werden, mit Ausnahme der Fälle, in denen die örtliche Militärregierung behilflich sein kann. X. Es wird betont, daß jede Kommission eine separate, unabhängige Körperschaft bildet, die nur der Alliierten Kommandatura gegenüber verantwortlich ist, jedoch wird die Kommission zu Verwaltungszwecken in enger Verbindung mit der örtlichen Militärregierung les betreffenden Sektors stehen. XI. Kommissionen werden ermächtigt sein, alle Fälle von falscher Auslegung der Tatsachen oder unbegründete. Berufungen, die zu ihrer Kenntnis gelangen, dem zuständigen Offizier der öffentlichen Sicherheit zu übergeben. 6. Aktivierung der Entnazifizierungs- Kommissionen. I. Bei Empfang dieser Anordnung werden sie die notwendige Organisation schaffen, um einen baldmöglichsten Arbeitsbeginn der Kommissionen zu ermöglichen. II. Sie werden innerhalb zehn Tagen nach Empfang dieser Anordnung dafür sorgen, daß die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder der Magistrats-Kommission dem Alliierten Komitee für Entnazifizierung unterbreitet werden. III. Sie werden dafür sorgen, daß die Namen der vorgeschlagenen Mitglieder der Verwaltungsbezirks- und Sektor-Kommissionen innerhalb zehn Tagen nach Empfang dieser Anordnung an die Militärregierung des betreffenden Sektors zwecks Zustimmung unterbreitet werden. IV. Sie werden alle Archive und Dokumente, die zur Zeit in Berlin vorhanden sind und zur Nachprüfung der Ansprüche der Appellanten dienen können, den Kommissionen zur Verfügung stellen. V. Sie werden für den Druck und die Lieferung aller notwendigen Formulare und Dokumente Sorge tragen. Im Aufträge der Alliierten Kommandatura Berlin: A. H. B o r e y Capitaine Vorsitzführender Stabschef Anlage „A“ Anlage „A”, worauf in Absatz 5 (I) Bezug genommen wird, ist der übliche Fragebogen der amerikanischen Armee. Anlage ,,B" Sach-Nr SPANDAU (z. B.) Entnazifizierungs-Kommission Berufungs-Registrierungs-Formular Name des Appellanten: Adresse: : Beruf: Ncfme und Adresse des Arbeitgebers: Fragebogen-Nr.: Ausweis-Nr.: Grund der Entlassung: Zusammenfassung der Berufungsgründe: Namen und Adressen der Entlastungszeugen: Zusammenfassung der Belastungsgründe: Namen und Adressen der Belastungszeugen': Entscheidung der Kommission: Falls die Entlassung bestätigt wird, nimmt der Appellant die Entscheidung an oder beabsichtigt er, eine weitere Berufung einzulegen? - Datum: : Unterschriften sämtlicher anwesender Kommissionsmitglieder Dieses Formular ist in dreifacher Ausfertigung auszufüllen. Ein Exemplar wird an die Spezialabteilung der öffentlichen Sicherheit des betreffenden Sektors bzw. von der Magistrats-Kommission an das Personal-Komitee gesandt. Ein Exemplar wird an das Alliierte Komitee für Entnazifizierung gesandt. Ein Exemplar wird an Ort und Stelle aufbewahrt.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie die gestellten Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt gelöst hatten. Davon ausgehend, wurden unter Beachtung der Entwicklung der politisch-operativen Lage die nächsten Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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