Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 78

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 78 (VOBl. Bln. 1946, S. 78); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 11. 7. März 1946 78 XIX. Eltern, die ihren Kindern gestatteten, Nationalpolitische Erziehungsanstalten (NAPOLAS oder NPEA) oder Adolf-Hitler-Schulen oder Ordensburgen zu besuchen. XX. Personen, die von den Nationalsozialisten finanzielle Begünstigungen erhielten. XXI. Personen, die durch nazistischen Einfluß dem Militär- oder dem Frontdienst entgingen. XXII. Angestellte einschließlich Direktoren von industriellen, kommerziellen, landwirtschaftlichen und finanziellen Institutionen, die einen der folgenden Titel führten: Generaldirektor, Direktor, Präsident, Vizepräsident, Geschäftsführer, Betriebsführer, Betriebsleiter, Betriebsobmann, Bürochef;' das für die Aufstellung der Richtlinien eines Unternehmens verantwortliche technische Personal, wie Chefingenieur, Oberingenieur, Betriebsingenieur usw.; alle Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates; alle Personen, die zur Anstellung und Entlassung von Personal befugt waren. XXIII. Nahe Verwandte prominenter Nationalsozialisten sollen nicht beschäftigt werden. Teil III Wer von der fortgesetzten Beschäftigung irgendwelcher Person, die in die Teile I oder II dieser Bestimmung fällt, Kenntnis hat, hat Bericht darüber an die Militärregierung des in Frage kommenden Sektors, zu erstatten. Mliierte Kommandatura Berlin BK/O (46) 102 26. Februar 1946 Errichtung von Entnazifizierungs-Kommissionen und Berulungsverfahren. Die Alliierte Kommandatura Berlin ordnet an wie folgt; 1. *’ Mit Rücksicht darauf, daß die Alliierte Kommanda- tura durch Anordnung Nr. 101a verfügt hat, daß Direktive Nr. 24 des Alliierten Kontrollrates durch den Magistrat Berlin gemäß den Gesetzen und Direktiven, die von den Kommandanten erlassen werden, ausgeführt werden soll, wird nunmehr angeordnet, daß Entnazifizierungs-Kommissionen laut der nachstehenden Richtlinien unverzüglich errichtet werden sollen. 2. Zuständigkeit der Entnazifizierungs-Kommissionen für Berlin. I. Diese Entnazifizierungs-Kommissionen werden der Alliierten Kommandatura durch das Alliierte Komitee für Entnazifizierung unmittelbar verantwortlich sein. Das bestehende städtische System der Verwaltung und der Kontrolle darf diese Kommissionen in keiner Weise leiten oder beeinflussen, außer in rein administrativer Form. II. Die Entnazifizierungs-Kommissionen werden die Verantwortung tragen, jeden persönlich zu verhören, der gegen seine Entlassung Berufung einlegt, welche kraft der Entnazifizierungsgesetze erfolgte. Solches Verhör ist auf angemessener und angepaßter Weise durchzuführen, unter Heranziehung aller verfügbaren Zeugenaussagen, privaten und amtlichen Unterlagen. Sie haben das Recht, irgendwelche Zeugen vorzuladen, sowohl zur Unterstützung wie zur Bestreitung einer Berufung und nötigenfalls das Verhör eines Falles zu vertagen, damit etwaige bezügliche Dokumente oder Auskunft von außerhalb Berlins herangeschafft werden können. Die Mitarbeit der Polizeiabteilung sowie anderer städtischen Ämter darf in allen Fällen in Anspruch genommen werden. III. Die Kommissionen werden sachdienliche Aufzeichnungen aller erfolgten Verhöre aufbewähren, wie in den nachstehenden Paragraphen „Anweisung für die Entnazifizierungs-Kommissionen" angegeben sind. IV. Die Kommissionen sind in keiner Weise befugt, die Arbeitgeber, Handelsfirmen oder städtischen Behörden usw. bei der Anwendung der Entnazifizierungsgesetze zu beeinflussen, sie werden jedoch die Militärregierung des zuständigen Sektors über alle Gesetzverletzungen oder Versäumnisse, die Gesetze zu befolgen, die zu ihrer Kenntnis kommen, unterrichten. 3. Errichtung der Entnazifizierungs-Kommissionen. I. Jede Kommission wird aus sieben Mitgliedern bestehen, wobei irgendwelche fünf Mitglieder ein Quorum zur Abhaltung eines Verhörs bilden. Alle Mitglieder müssen aktive Antifaschisten sein. Jede Kommission soll so zusammengesetzt sein, daß sie nach Möglichkeit jede Schicht der Gesellschaft vertritt, sowohl Männer wie Frauen. ' II. Die Kommissionen werden auf folgenden Stufen errichtet werden: 1. Mit Genehmigung der örtlichen Militärregierung; in jedem Verwaltungsbezirk mit Bezug auf alle in dem Bezirk arbeitenden Personen, die nicht von einer Stadtorganisation oder Abteilung beschäftigt sind und deren Entscheidungen oder Handlungen nicht mehr als einen Verwaltungsbezirk oder Sektor betreffen. Die Kommission in jedem Sektor wird die Funktionen eines höheren Berufungsgerichtes ausüben. Falls nötig, können in jedem Sektor oder Verwaltungsbezirk mit Genehmigung der in Frage kommenden Militärregierung speziale Unter-Kommissionen (z. B. juristische, medizinische usw.) gebildet werden. Diese Unter-Kommissionen werden den Sektor-Kommissionen unterstellt sein. 2. Mit Genehmigung des Alliierten Komitees für Entnazifizierung: Beim Magistrat mit Bezug auf alle Personen, die in Geschäften, welche sich über die ganze Stadt erstrecken, tätig sind, oder in einem die ganze Stadt umfassenden Dienste;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 78 (VOBl. Bln. 1946, S. 78) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 78 (VOBl. Bln. 1946, S. 78)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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