Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 75

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 75 (VOBl. Bln. 1946, S. 75); Verordnungsblatt der Sladt Berlin. Nr. 11. 7. März 1946 75 67. L a n d r ä t e. 68. Alle Oberbürgermeister und Bürgermeister. 69. Polizeipräsidenten und Polizeidirektoren: Offiziere der Technischen Nothilfe; Polizeioffiziere über dem Range eines Leutnants oder desgleichen; alle mit der Gestapo oder bei dem SD diensttuenden Mitglieder der Verwaltungspolizei. 70. Alle Offiziere und ehemaliges anderes Personal des Militärischen Amtes (vormaligen Abwehramtes) sowie des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) und Außenstellen und abhängiger Organisationen der uniformierten Kriminal-, Geheim- und anderer Polizei oder der damit verwandten Kräfte und Dienste, die der mandatorischen Verhaftung unterliegen, sind zwangsweise zu entlassen und endgültig von jedem Amte und Dienste an wichtiger Stelle auszuschließen. Ferner alles seit dem 1. Januar 1933 im Auslande beschäftigte Personal des deutschen Spionagedienstes oder irgendwelcher Organisation der Außenstelle, die durch diesen Dienst kontrolliert wurde oder davon abhängig war, wird entlassen und von Ämtern und wichtigen Stellungen ausgeschlossen. 71. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, der Sonderbeauftragte für den landwirtschaftlichen Arbeitseinsatz, das Reichsarbeitsinspektorat, der Reichseinsatzingenieur. 72. Deutsche Reichsbank: Präsident, Vizepräsidenten und alle Mitglieder des Reichsbankdirektoriums, alle Mitglieder des Beirats und alle Reichsbankdirektoren. 73. Oberfinanzpräsidenten. 74. Rüstungsinspekteure (Rüstungsobmänner, Wehrkreisbeauftragte, Bezirksarbeitseinsatzingenieure, Baubevollmächtigte, Gauwirtschaftsberater) und Personen, die Richtlinien für die Tätigkeit der Gauwirtschaftskammern aufstellten. 75. LeiterderWirtschaft. Alle Personen, die nazistische Auszeichnungen erhalten haben (vgl. obige §§ 45 bis 52) oder die einen der folgenden Posten nach dem 30. Januar 1933 bekleidet haben. 76. Chef der Reichswirtschaftskammer und dessen Unter- j geordneten bis zum Präsidenten oder Vorsitzenden 1 der Gauwirtschaftskammer oder einer zugehörigen Wirtschaftskammer. 77. Der Vorsitzende, der Präsident, der Stellvertreter oder Geschäftsleiter einer Reichsgruppe (d. h. Reichsgruppen der gewerblichen Wirtschaft, der Industrie, des Handwerks, Handels, der Versicherung, der j industriellen Energie, des Reiseverkehrs, die die \ ganze industrielle Wirtschaft des Landes vertraten, j ausgenommen Transport und Landwirtschaft); Vor- j sitzender, Präsident, Stellvertreter oder Geschäftsleiter der Reichsvereinigungen mit den ihnen zugehörigen Haupt- und Sonderkomitees sowie Haupt-und Sonderringen. 78. Der Vorsitzende, Präsident oder Vertreter einer Reichsverkehrsgruppe. 79. Der Vorsitzende, alle Mitglieder des Aufsichtsrates und die Leiter der Exekutive'von einer Körperschaft, an der das Deutsche Reich nach dem 30. Januar 1933 Anteilnahme hatte, die sich in einer tatsächlichen und effektiven Kontrolle ausartete, der Vorsitzende und alle Mitglieder des Aufsichtsrates und die leitende Exekutive einer Körperschaft, in welcher die NSDAP oder eine ihr untergeordnete Organisation nach dem 30. Januar 1933 die Anteilnahme hatte, die sich in einer tatsächlichen und effektiven Kontrolle ausartete. 80. Wehrwirtschaftsführer. 81. Die zuständigen Reichskommissare für Rohstoffe und Industrie (z. B. Reichsbeauftragte für Kohle, Eisen usw.) sowie Personen, die Richtlinien für die Tätigkeit der „Reichsstellen" und der „Bewirtschaftungsstellen" aufstellten. Militärdienst 82. Alle Personen, die zu irgendwelcher Zeit Mitglieder des deutschen Generalstabs gewesen sind. 83. Alle nationalsozialistischen Führungsoffiziere. Organisationen in besetzten Gebieten 84. Alle Personen, die Chefs der Militär- oder Zivilverwaltung in den von Deutschland besetzten Ländern und Gebieten gewesen sind oder an der Spitze von hauptexekutiven oder regionalen Abteilungen hiervon standen und Militärkommandanten und ihre Stellvertreter in Städten und Ortschaften. 85. Beamte des Reichsministeriums für -Rüstung und Kriegsproduktion. 86. Angestellte (einschließlich Direktoren und leitender Personen) der ROGES (Rohstoffhandelsgesellschaft). Juristen 87. Alle Personen, die zu irgendwelcher Zeit auf irgendeinen der nachstehenden Posten gestellt waren oder dementsprechende Tätigkeit ausübten: a) Akademie für deutsches Recht: Präsident, Vizepräsident, Direktoren, Schatzmeister. b) Gemeinschaftslager Hans KerrL Kommandanten und alle Instruktoren im Hauptamte. c) Volksgerichtshof: Alle Richter, Bürodirektoren, der Oberreichsanwalt und alle anderen Anwälte. d) Sondergerichte: Alle vorsitzführenden und sonstigen Richter in dauernder Tätigkeit und Anwälte. e) Parteigerichte der SS und SA: Alle Richter, Anwälte und amtierende Personen. f) Standgerichte: Alle vorsitzführenden Richter und Staatsanwälte. 88. Alle Personen, die zu irgendwelcher Zeit seit dem 1. März 1933 auf irgendeinen der folgenden Posten gestellt waren oder dementsprechende Tätigkeiten ausübten: a) Reichsgericht: Präsident, Richter des Sondersenats und sämtliche Staatsanwälte.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 75 (VOBl. Bln. 1946, S. 75) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 75 (VOBl. Bln. 1946, S. 75)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie als dient der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden.

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