Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67 (VOBl. Bln. 1946, S. 67); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 4. März 1946 Dritter Abschnitt Härtemilderungsklage 1. Gerichtliche Entscheidungen familienrechtlichen Inhalts, die auf Grund solcher Vorschriften des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und Im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 198 (RGBl. I S. 807) ergangen sind, die weder im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind, sowie gerichtliche Entscheidungen, die ganz oder vorwiegend auf rassenmäßigen, politischen oder religiösen Gründen beruhen, können von jedem der durch die Entscheidung benachteiligten Ehegatten sowie' den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern und vom Staatsanwalt angefochteowerden (Härtemilderungsklage). . 2. Die Härtemilderungsklage ist innerhalb' von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor demjenigen Gericht zu erheben, dessen rechtskräftige Entscheidung angefochten wird. Falls dies unmöglich oder untunlich ist, wird das zuständige Gericht von dem Präsidenten des Oberlandesgerlchts bestimmt/ in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. 3. Im Wege der Härterüilderüngsklage kann der Anfechtungsberechtigte den Ausgleich unbillig erlittenen Schadens wirtschaftlicher Art und die- Abstellung oder Milderung solcher Härten begehren, die ihn in seiner persönlichen Stellung beeinträchtigen. 4. Der Antrag auf Wiederherstellung einer für nichtig erklärten, aufgehobenen oder geschiedenen Ehe kann nicht gestellt werden. 5. Das Gericht entscheidet nach seinem durch Billigkeit bestimmten freien Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände, die zur Benachteiligung des Anfechtungsberechtigten geführt haben, insbesondere kann es angemessene Entgeltung eines unbillig erlittenen Schadens für die Zeit seit Erlaß des angefochtenen Urteils gewähren und dem Antragsteller diejenigen Rechte zu- billigen, die nach diesem Gesetz einem unschuldig geschiedenen Ehegatten zustehen. 6. Im übrigen finden auf die Härtemilderungsklag die Vorschriften der Zivilprozeßordnung sinngemäße Anwendung. Vi erter Abschni11 Zusätzliche Bestimmungen § 78 ' Die §§ 1303 bis 1352, 1564 bis 1587 1608 Abs. 2 und die §§ 1635 bis 1637, 1699 bis.1704, 1771 Abs. 2 Satz 2 de's Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel II, § 1 und 2 des Gesetzes gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an "Kindes Statt vom 23. November 193?' (RGBl. I S. 979) und Artikel I des Gesetzes über du Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriftei und über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1938 (RGBl. I S. 380) bleiben aufgehoben. § 79 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Hechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 8. Juli 1938 (RGBl. I S. 807j wird hiermit aufgehoben. Gleichermaßen aufgehoben sine alle Bestimmungen der zu seiner Durchführung ergan genen Gesetze, Verordnungen und Erlasse, sowie die jenigen aller sonstigen Gesetze, welche mit dem gegen ' wärtigen Gesetz unvereinbar sind. § 80 Dieses Gesetz tritt am 1. März 1946 in Kraft Gegeben zu Berlin, den 20. Februar 1946. Armeekorpsgeneral Koenig Marschall der Sowjetunion Sh uk ö' General McNarney Admiral Burrough II. Bekanntmachungen des Magistrats Ernährung Verfall der Lebensmittelkarten Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. 39 I S. 1521 ff.) in Verbindung mit den Verordnungen vom 7. September 1939 (RGBl. 39 I S. 1705 ff.) wird folgendes angeordnet: Die Lebensmittelkarten für Februar einschließlich der Milchkarten und der Februarabschnitte der Kartoffelkarte verfallen am 28. Februar 1946. Vom Verfall ausgeschlossen sind: a) die Teeabschnitte sämtlicher Karten bis einschliaß-lich Februar 1946, b) die Fleischabschnitfe der Februarkarte; sie verfallen am 10. März 1946, \ c) die Abschnitte des. Berliner Bezugsausweises 2. und 3. Ausgabe; sie gelten bis zu den in Einzelfalle von den zuständigen Stellen festgesetzten Terminen; Abschnitt 43 des Berliner Bezugsaus weises 2. Ausgabe behält für den Bezug de. halben Kartoffelration März seine Gültigkeit bis 31. März 196. Den Kleinhandelsgeschäften ist es nicht gesiauec Gutscheine über verfallene Abschnitte aller Arten vor, Lebensmittelkarten usw. auszugeben. Berlin, den 27. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abteilung für Ernährung i. V.: Dr. Düring;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67 (VOBl. Bln. 1946, S. 67) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67 (VOBl. Bln. 1946, S. 67)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X