Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 67 (VOBl. Bln. 1946, S. 67); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 10. 4. März 1946 Dritter Abschnitt Härtemilderungsklage 1. Gerichtliche Entscheidungen familienrechtlichen Inhalts, die auf Grund solcher Vorschriften des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und Im übrigen Reichsgebiet vom 6. Juli 198 (RGBl. I S. 807) ergangen sind, die weder im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind, sowie gerichtliche Entscheidungen, die ganz oder vorwiegend auf rassenmäßigen, politischen oder religiösen Gründen beruhen, können von jedem der durch die Entscheidung benachteiligten Ehegatten sowie' den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern und vom Staatsanwalt angefochteowerden (Härtemilderungsklage). . 2. Die Härtemilderungsklage ist innerhalb' von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vor demjenigen Gericht zu erheben, dessen rechtskräftige Entscheidung angefochten wird. Falls dies unmöglich oder untunlich ist, wird das zuständige Gericht von dem Präsidenten des Oberlandesgerlchts bestimmt/ in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. 3. Im Wege der Härterüilderüngsklage kann der Anfechtungsberechtigte den Ausgleich unbillig erlittenen Schadens wirtschaftlicher Art und die- Abstellung oder Milderung solcher Härten begehren, die ihn in seiner persönlichen Stellung beeinträchtigen. 4. Der Antrag auf Wiederherstellung einer für nichtig erklärten, aufgehobenen oder geschiedenen Ehe kann nicht gestellt werden. 5. Das Gericht entscheidet nach seinem durch Billigkeit bestimmten freien Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände, die zur Benachteiligung des Anfechtungsberechtigten geführt haben, insbesondere kann es angemessene Entgeltung eines unbillig erlittenen Schadens für die Zeit seit Erlaß des angefochtenen Urteils gewähren und dem Antragsteller diejenigen Rechte zu- billigen, die nach diesem Gesetz einem unschuldig geschiedenen Ehegatten zustehen. 6. Im übrigen finden auf die Härtemilderungsklag die Vorschriften der Zivilprozeßordnung sinngemäße Anwendung. Vi erter Abschni11 Zusätzliche Bestimmungen § 78 ' Die §§ 1303 bis 1352, 1564 bis 1587 1608 Abs. 2 und die §§ 1635 bis 1637, 1699 bis.1704, 1771 Abs. 2 Satz 2 de's Bürgerlichen Gesetzbuches, Artikel II, § 1 und 2 des Gesetzes gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an "Kindes Statt vom 23. November 193?' (RGBl. I S. 979) und Artikel I des Gesetzes über du Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriftei und über die Rechtsstellung der Staatenlosen vom 12. April 1938 (RGBl. I S. 380) bleiben aufgehoben. § 79 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Hechts der Eheschließung und Ehescheidung im Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet vom 8. Juli 1938 (RGBl. I S. 807j wird hiermit aufgehoben. Gleichermaßen aufgehoben sine alle Bestimmungen der zu seiner Durchführung ergan genen Gesetze, Verordnungen und Erlasse, sowie die jenigen aller sonstigen Gesetze, welche mit dem gegen ' wärtigen Gesetz unvereinbar sind. § 80 Dieses Gesetz tritt am 1. März 1946 in Kraft Gegeben zu Berlin, den 20. Februar 1946. Armeekorpsgeneral Koenig Marschall der Sowjetunion Sh uk ö' General McNarney Admiral Burrough II. Bekanntmachungen des Magistrats Ernährung Verfall der Lebensmittelkarten Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. 39 I S. 1521 ff.) in Verbindung mit den Verordnungen vom 7. September 1939 (RGBl. 39 I S. 1705 ff.) wird folgendes angeordnet: Die Lebensmittelkarten für Februar einschließlich der Milchkarten und der Februarabschnitte der Kartoffelkarte verfallen am 28. Februar 1946. Vom Verfall ausgeschlossen sind: a) die Teeabschnitte sämtlicher Karten bis einschliaß-lich Februar 1946, b) die Fleischabschnitfe der Februarkarte; sie verfallen am 10. März 1946, \ c) die Abschnitte des. Berliner Bezugsausweises 2. und 3. Ausgabe; sie gelten bis zu den in Einzelfalle von den zuständigen Stellen festgesetzten Terminen; Abschnitt 43 des Berliner Bezugsaus weises 2. Ausgabe behält für den Bezug de. halben Kartoffelration März seine Gültigkeit bis 31. März 196. Den Kleinhandelsgeschäften ist es nicht gesiauec Gutscheine über verfallene Abschnitte aller Arten vor, Lebensmittelkarten usw. auszugeben. Berlin, den 27. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abteilung für Ernährung i. V.: Dr. Düring;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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