Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 59

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 59 (VOBl. Bln. 1946, S. 59); VERORDNUNGSBLATT der Stadt Berlin Herausgegeben vom Magistrat der Stadt Berlin. Erscheint nach Bedarf / Bezugspreis vierteljährlich 5, RM zuzüglich Postgebühren. Einzelheft 0,50 RM 2. Jahrgang Nr. 10 Bestellungen sind zu richten an die Verlagsabteilung V. der Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstr. 139-140 Telefon 42 59 41 Postscheckkonto Berlin 1006 71 4. März 1040 Inhalt Tag ' Seite I. Bekanntmachungen der Alliierten 20. 2. 1946 Gesetz Nr. 16 des Kontrollrates: über die Ehe 59 II. Bekanntmachungen des Magistrats 1. Ernährung 27. 2. 1946 Anordnung betr. Verfall der Lebensmittelkarten für Februar 67 Stadt. Energie- und Versorgungsbetriebe 2. 3. 1946 Bekanntmachung betr. Stromverbrauch im Haushalt ." . 68 P r e iß am t 10. 2. 1946 Anordnung zur Regelung der Ausschankpreise für Bier 68 Tag Seite 19. 2. 1946 Anordnung zur Regelung der Preise für Kinderkeks ; - 68 19. 2. 1946 Anordnung zur Regelung der Preise für Kindernährzwieback 68 25. 2. 1946 Anordnung zur Regelung der Preise .in’Gaststätten . 68 P o 1 i;z e i 21. 2. 1946 Bekanntmachung betj. Ausbruch der Räude . 69 22. 2. 1946 Bekanntmachung über Verlust eines Dienst- siegels "1 69 25. 2. 1946 Bekanntmachung betr. Ausbruch der Räude . ■ 69 27. 2. 1946 Bekanntmachung betr. Ausbruch der Räude .' 7 1. 3. 1946 Bekanntmachung betr. Sichtvermerk des Arbeitsamts hei polizeilichen An- und Ab- . Meldungen 70 , ' l . I. Bekanntmachungen der Alliierten Alliierte Kontrollbehörde Kontrollrat Gesetz Nr. 16: über die Ehe Erster Abschnitt Recht der Eheschließung A. Ehefähigkeit § 1 -Ehemündigkeit 1. Ein Mann soll nicht vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres, eine Frau soll nicht vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres eine Ehe eingehen. 2. Dem Mann und der Frau kann Befreiung von dieser Vorschrift bewilligt Werden, dem Mann jedoch nur dann, wenn er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und nicht mehr unter elterlicher Gewalt oder unter Vormundschaft steht. § 2 Geschäftsunfähigkeit Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen. '' § 3 . Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und der Sorgeberechtigten 1. Wer minderjährig oder aus anderen Gründen in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, ■ bedarf zur Ein- gehung einer Ehe der Einwilligung seines gesetzt pbr.n Vertreters. 2. Steht dem gesetzlichen Vertreter eines Mir,, jährigen nicht gleichzeitig die Sorge für die Person des Minderjährigen zu oder ist neben ihm noch ein anderer sorgeberechtigt, so ist auch die Einwilligung des Sorgeberechtigten erforderlich. 3. Verweigert der gesetzliche Vertreter oder der Sorgeberechtigte die Einwilligung ohne triftige Gründe, so kann der Vormundschaftsrichter sie auf Antrag des Verlobten, der der Einwilligung bedarf, ersetzen B. Eheverbote § 4 Verwandtschaft und Schwäger schalt 1. Eine" Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern sowie zwischen Verschwägerten in gerader Linie, gleichgültig, ob die Verwandtscb=!t auf ehelicher oder auf unehelicher Geburt beruht. 2. Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Personen, von denen die eine mit Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen der anderen Geschlechtsgemeinschäft gepflogen hat. . “ 3. Von dem Eheverbot der Schwägerschaft kann Befreiung erteilt werden.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle. Die Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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