Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 57

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 57 (VOBl. Bln. 1946, S. 57); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 25. Februar 1946 Bina, Berlin NO 18, Weberstr. 6 Frolian, Berlin O 17, Koppenstr. 10 Pohl, Berlin O 112, Kreutzigerstr. 27 Meyer, Berlin O 17, Alt-Stralau 46 Wittke, Berlin O 34, Zellestr. 10 Wunsch, Berlin O 112, Rigaer Str. 80 Tiemann, Berlin O 112, Weserstr. 46 Stümer, Berlin 0 17, Mühlenstr. 72a Schuster, Berlin O 17* Markgrafendamm 18 Lehmann, Berlin O 34, Memeler Str. 57 Wittowski, Berlin O 112, Samariterstr. 28 Lindhorst, Berlin O 17, Alt-Stralau 19 Schure, Berlin O 17, Lange Str. 50 Leischner,. Berlin O 17, Lange Str. 18 Czarnetzki, Berlin O 112, Warschauer Str. 67 Schriemer, Berlin O 34, Rigaer Str. 16 Schulze, Berlin 0 112, Kinzigstr. 23 Die Sperrmaßnahmen richten sich nach den Ausführungsvorschriften des Bundesrates zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911, §§ 246 258. Berlin, den 11. Februar 1946. Der Polizeipräsident Ausbruch der Räude In den Pferdebeständen des Hospitals Wuhlgarten, Berlin-Biesdorf, Fuhrunternehmers Harry Weinert, Berlin-Neukölln, Weisestr. 22, ist amtstierärztlich die Räude festgestellt worden, die Sperrmaßnahmen richten sich nach §§ 246 258 der Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Viehseuchengesetz. Berlin, den 12. Februar 1946. Aufbrechen des Eises auf den Berliner Wasserstraßen Das Aufbrechen des Eises auf den Berliner Wasserstraßen durch die Schiffahrttreibenden muß mit ganz besonderer Sorgfalt" vorgenommen werden, damit Beschädigungen der Ufer- und Schiffahrtsanlagen und der Fahrzeuge an und auf den Wasserstraßen sowie Sperrungen der Wasserstraßen vermieden werden. Der Verursacher ist bei jeder, auch bei einer fahrlässigen Beschädigung schadenersatzpflichtig. Das Aufbrechen des Eises erfolgt auf eigene Gefahr. Berlin, den 12. Februar 1946. Der Polizeipräsident Vornahme von Veränderungen an Kraftfahrzeugen Nach § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ist bei Veränderungen von Kraftfahrzeugen vom Eigentümer des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis unter Beifügung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu beantragen, wenn nicht für die an- oder eingebauten Teile einzeln eine besondere Betriebserlaub-nis erteilt ist, deren Wirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Eine erneute Betriebserlaubnis ist auch bei Veränderungen der Antriebsart eines Kraftfahrzeugs, z. B. bei Umstellung auf Treibgas- oder Generatörbetrieb, zu beantragen. Zuwiderhandlungen werden nach § 71 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung mit Geldstrafe bis zu 150, RM oder mit Haft bestraft. Anträge sind zu richten an den Polizeipräsidenten in Berlin, Abt. III Kraft und Verkehr . Berlin, den 14. Februar 1946. Der Polizeipräsident Der Polizeipräsident Verschiedene Bekanntmachungen Änderung der Grenzen der Ortsteile Nikolassee und Wannsee Den Wünschen der Bevölkerung entsprechend, werden die Straßen: 1 ' Kronprinzessinnenweg, Am Sandwerder und Robertstraße, die zur Zeit zum Ortsteil Nikolassee gehören, wieder zum Ortsteil Wannsegeschlagen. Es wird zwischen den Ortsteilen Wannsee und Nikolassee die alte Grenze zwischen Robertstraße und Schloß Wannsee wiederhergestellt. Berlin- Zehlendorf, den 12. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt, Berlin Bezirksamt Zehlendorf Dr. Wittgenstein (37) G 52 530 ■ Ungültigkeitserklärung von Quittungsvordrucken Der Quittungsblock Nr. 850, Vordruck Nr. HSteu III g 1 Mat. 15 340, enthaltend die Nummern 26 bis 50, ist dem Vollstreckungsbeauftragten T h o m von der Stadtsteuerkasse 10 auf dem Wege vom Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1 3, bis Teltower Dämm 22 24 abhanden gekommen. Der Quittungsblock befand sich in einer dunkelgrünen Segeltuchtasche. Der Quittungsblock wird für ungültig erklärt. / Berlin-Zehlendorf, den 18. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Bezirksamt Zehlendorf Abt. für Finanzwesen . Dr. Lange „ (81. 27. 2. u Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstraße 139/140.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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