Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 55

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 55 (VOBl. Bln. 1946, S. 55); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 25. Februar 1946 Sachverständige zur Ausbildung von Personen für die Schädlingsbekämpfung Die Herren Dr. Bartels, Berlin-Lichtenrade, Mozartstr. 6, und Dr. Karl Pütter, Berlin-Niederschönhausen, Wäckenbergstr. 18, Mitarbeiter der Firma Cyana i. Gr., G.m.b.H., Berlin-Nikolassee, Gerkrath-Btraße 5, sind hiermit als Sachverständige zur Ausbildung Stromverbrauch Im Haushalt In Ergänzung der Anordnung vom 1. Februar 1940 über, die neuen Stromzuteifungen für den Haushalt ab Anfang Februar 1946 gern. Befehl der Alliierten Kommandantur Nr. B.K.O. (46) 72 vom 29. Januar 1946 wird noch folgendes mitgeteilt: Für die Einräumung eines zusätzlichen Kontingentes 1. von 100 Wattstunden je Tag, das slind 3 kWh je Monat a) Für Kranke und Invaliden werden die erforderlichen Atteste lediglich von den Bezirksgesundheitsämtern, städtischen Ambulatorien und Krankenhäusern ausgestellt, und zwar nur für solche Fälle, in denen die Notwendigkeit der Verwendung von elektrischem Strom für die Behandlung vorliegt; b) für die Haushalte zugelassener Ärzte, Zahnärzte und Dentisten wird die erforderliche Bescheinigung ausschließlich von dem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Bezirksgesundheitsamt ausgestellt; c) für Kinder unter 5 Jahren und für Familien, die in Kellern ohne Tageslicht wohnen, sind die Errichtung von behelfsmäßigen Anlagen zur Straßenbeleuchtung an Gebäuden Zur Durchführung der von der Alliierten Kommandantur, Alliierter Elektrizitäts-Unterausschuß, Anordnung vom 21. Januar 1946, geforderten behelfsmäßigen Straßenbeleuchtung an den Häusern wird folgendes angeordnet: 1. Alle Straßen und Plätze sind, soweit sie nicht bereits eine öffentliche Straßenbeleuchtung haben, durch behelfsmäßige Einrichtungen zu beleuchten. Zu diesem Zwecke sind, wenn es irgend möglich ist, an den Häusern einfache Leuchten aus den verfügbaren Materialien anzubringen. 2. Die Leuchten haben einen mittleren Abstand von etwa 100 m auf jeder Straßenseite und liegen auf Mitte versetzt einander gegenüber. 3. Die Lampen werden bei bewohnten Häusern grundsätzlich hinter einem Stromzähler, in der Regel an den Zähler für die Treppenhausbeleuchtung, an- . geschlossen. von Personen zur Verwendung von Cyanogas zur Schäd- Hngsbekämpfung in Gewächshäusern zugelassen. Berlin, den 22. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Gesundheitsdienst Landesgesundheitsamt I. A.: Dr. Pfabel Angaben dem Abrechnungskassierer der Bewag gelegentlich der Zählerablesung zu machen. 2. von 300 Wattstunden je Tag, das sind 9 kWh je Monat Für hochqualifizierte Spezialarbeiter, Forschungstechniker und selbständig entscheidende höhere Verwaltungsbeamte sind die Anträge schriftlich an den Magistrat Berlin, Abt, Städtische Energie-und Versorgungsbetriebe, Berlin C 2, Parochial-straße 1 3, zu richten. Die erforderliche Anerkennung wird dann bei der Alliierten Kommandantur nachgesucht. Es wird darauf hingewiesen, daß nur solche Anträge Aussicht auf Genehmigung haben, bei denen es sich um besondere Spitzenfachkräfte und Kapazitäten handelt. Es ist unbedingt davon Abstand zu nehmen, die ausgestellten Bescheinigungen und Atteste der Bewag einzusenden. Vielmehr sind diese gelegentlich der Zählerablesung dem Abrechnungskassierer der Bewag abzugeben. Berlin, den 22. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Städtische Energie- uijd Versorgungsbetriebe J i r a k 4. Die Glühlampe darf nur eine Leistung von 40 Watt haben. 5. Die Anlage hat der Hauseigentümer durch einen bei der Bewag zugelassenen Installateur herzustellen. 6. Straßen mit öffentlicher Straßenbeleuchtung (Gas oder Elektrizität) dürfen keine Notbeleuchtung an den Häusern erhalten. 7. Das Bezirkstiefbauamt bestimmt im Benehmen mit der Bewag das Haus, an dem die Notbeleuchtung unter Beachtung von Ziffer 2 angebracht wird, und den Zähler für den Stromanschluß. Es verpflichtet den Inhaber des Zählers schriftlich, die Beleuchtung anzubringen und zu betreiben. Diese Verpflichtung dient als Ausweis bei der Stromverrechnung und ist bei der Inbetriebnahme am Zähler - anzubringen (siehe Punkt 10). Die Fertigstellung der Anlage ist dem Bezirkstiefbauamt zu melden. Wenn die Straßenbeleuchtung an einem Hause Städt. Energie- und Versorgungsbetriebe Bau- und Wohnungswesen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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