Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 53

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 53 (VOBl. Bln. 1946, S. 53); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 9. 25. Februar 1946 Falls der Umsatz 75 000 RM im Monat erreicht oder übersteigt, ist § 8 der Steuervereinfachungsverordnung vom 14. September 1944 nicht mehr anzuwenden, sondern die Steuer für die monatliche Voranmeldung nach den tatsächlichen oben für jede Umsatzklasse angeführten Steuersätzen zu berechnen. 4. Bei der Abschlußanmeldung ist erforderlichenfalls eine Berichtigung vorzunehmen, um die richtige Anwendung der entsprechenden obenangeführten Steuersätze auf jede Umsatzklasse zu gewährleisten. Der Steuerbetrag wird demgemäß festgesetzt. Diese Vorschrift findet Anwendung, ob der Umsatz 75 000 RM übersteigt oder nicht. Der in Ziff. 3 genannte § 8 wird auf Abschlußanmeldungen und auf Steuerveranlagungen nicht mehr ange-wehdet. Artikeln 1. Alle zwischen einer Muttergesellschaft und ihren Tochtergesellschaften oder zwischen mehreren Tochtergesellschaften derselben Muttergesellschaft getätigten Transaktionen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht in allen Fällen, in denen sie umsatzsteuerpflichtig wären, wenn es sich um unabhängige Unternehmen gehandelt hätte. , . 2. § 2 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 17. Oktober 1934 und § 17 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938 sowie alle anderen einschlägigen Bestimmungen der Umsatzsteuergesetzgebung treten außer Kraft oder werden hiermit nach Maßgabe der Vorschriften des Abs. 1 dieses Paragraphen geändert. A r t i k e 1 III 1. Von der Pflicht zur Abgabe der monatlichen Voranmeldungen und Entrichtung der monatlichen Umsatzsteuerbeträge sind nur die folgenden Steuerpflichtigen ausgenommen: a) Steuerpflichtige, deren monatliche Umsatzsteuer unter 50 RM liegt, b) Land- und Forstwirte, die keine Bücher führen. 2. § 13 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes vom 17. Oktober 1934 wird hiermit entsprechend geändert. A r t i k e 1 IV Alle übrigen deutschen Steuergesetze und Bestimmungen, die mit dem gegenwärtigen Gesetz unvereinbar sind, treten außer Kraft oder werden hiermit nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes geändert. A r t i k e 1 V Die in diesem Gesetz vorgesehenen Steuersätze sind erstmalig mit Wirkung vom 1. Januar 1946 anzuwenden. Ausgefertigt in Berlin, den 11. Februar 1946. Armee-General P. Koenig. Marschall der Sowjetunion G. Shukow. General Joseph T. McNarney. Admiral H. M. Burrough. Alliierte Kommandantur Berlin Betrifft: Fahrten in Kraftwagen Ref. Nr. BK/0 (45) 237. 30. November 1945. An den / Oberbürgermeister der Stadt Berlin. Die Alliierte Kommandantur ordnet wie folgt an: 1. Sie werden alle deutschen Behörden, Organisationen, Unternehmungen und Privatpersonen davon unterrichten, daß eine Fahrt im Kraftwagen nur dann erfolgen kann, wenn ein von der Fahrbereitschaft ausgestellter Fahrtenschein vorhanden ist. 2. In jedem Einzelfalle muß in diesem Fahrtenschein der Zweck der Fahrt vermerkt werden. 3. Eigentümer von Kraftwagen müssen gewarnt werden, daß bei Nichtbefolgung dieser Anordnung die Wagen zurückgehalten werden. 4. Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1945 in Kraft. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin. Goncharov Oberst Stabschef II. Bekanntmachungen des Magistrats G esundiieitsdienst Rattenbekämpfung in Berlin 1948 Auf Grund des § 15 der Verordnung des Magistrats der Stadt Berlin über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vom 4. Juni 1945. (Verordnungsblatt der Stadt Berlin Seite 7) wird für den Bereich der Stadt Berlin folgende Anordnung erlassen: § 1 Im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege wird eine Rattenbekämpfung in dem Bereich der Stadt Berlin angeordnet. Die Durchführung erfolgt in der Zeit vom 25. März, 8 Uhr, bis 30. April, 20 Uhr, mit besonders zu diesem Zweck hergestellten hochgiftigen Ködern, die nur von den zugelassenen Schädlingsbekämpfern ausgelegt werden dürfen. § 2 Die näheren Bestimmungen, insbesondere über den Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen, über die zugelasse- nen Bekämpfungsmittel und die zur Auslegung berechtigten Personen werden durch besondere Ausführungsanweisungen bekanntgegeben. .,§3 Wer dieser Anordnung oder den Vorschriften der Ausführungsanweisung zuwiderhandelt, wird gemäß § 21 der VO. vom 4. Juni 1945 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 4 Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Gesundheitsdienst Landesgesundheitsamt I. A.: Dr. P f a b e 1;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 53 (VOBl. Bln. 1946, S. 53) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 53 (VOBl. Bln. 1946, S. 53)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X