Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 475

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 475 (VOBl. Bln. 1946, S. 475); 476 Verordnungsblatt tür Groß-Berlin. Nr. 48. 20. Dezember 1946 / Strutz, geb. Waßner, Else, Berlin-Biesdorf, Alt-Biesdorf 57, auf-gedr. Nr. S 0 086 623f handschriftl. Nr. 255/4623/46. Sube, geb. Mundt, Margarete, Berlin-Weißensee, SeÄanstraße 94, aufgedr. Nr. U 0 001 449, handschriftl. Nr. 285/1449/46. Thoeß, Harald, Berlin-Wilmersdorf, Rauenthaler Straße 2, aufgedr. Nr. 1807, handschriftl. Nr. 158/22 807/46. Traeger, geb. Schwabe, Meta, Berlin-Grunewald, Brahmsstr. 20, ' aufgedr. Nr. J 0 061 562, handschriftl. Nr. 154/5152/46. * Uebelj Charlotte, Berlin W 35, Derffling4rstraße 19a, aufgedr. Nr. B 0 010 415, handschriftl. Nr. 31/1415/46. Unfug, Albert, Berlin NW 87, Huttenstraße 40, aufgedn Nr. B 0 062 252, handschritfl. Nr. 23/8252/46. Vollerthun, geb. Quitschau, Emilie, Berlin W 30, Wormser Str. 7, aufgedr. Nr. L 0 043 329, handschriftl. Nr. 179/2329/46. Völkner, geb. Janik, GeTda, Berlin NO 18, Lebuser Straße 11, aufgedr. Nr. 0 049 299, handschriftl. Nr. 89/2299/46. Wagner, geb. Zander, Klara, Berlin-Friedenau, Südwestkorso 15a, aufgedr. Nr. L 0 103 126, handschriftl. Nr. 177/6429/46. Werner, Paulfriedr., Berlin-SchöiTeberg, Vorbergstraße 10, auf-* gedr. Nr. L 0 077 465, handschriftl. Nr. 174/4465/46. Wittkowski, geb. Derlin, Margarete, Berlin-Spandau, Plantage 5, aufgedr. Nr. H 0 015 140, handschriftl. Nr. 141/2640/46. Wolf, Hermann, Berlin N 113, Aalesunder Straße 6, aufgedr. Nr. 0 003 01-8, handschriftl. Nr. 64/18/46. Wollenberg, Johannes, Berlin N 20, Pankstraße 56, aufgedr. Nr. C 0 006 677, handsdhriftl. Nr. 46/654/46. Wydra, Marianne,''Berlin-Karlshorst. Trautenauer Straße 6, auf-gSm. Nr. S 0 022 801, handschriftl. Nr. 256/1801/46. Zawadsky, Gertrud, Berlin N 58, Oderberger Straße 47, aufgedr. Nr. T 0 178 454, handschriftl. Nr. 7-2/1454/46. Zieran, cfeb. Zschieschang, Margarete, Berlin-Wilmersdorf, So-dener Straße 38,. aufgedr. Nr. 48 380, handschriftl. Nr. *158/3380/46. Berlin, den 27.' September 1946. * Der Polizeipräsident. Bezirksämter Einebnung von Grabstellen auf dem städtischen Friedhof in den Kisseln Nach 5 5 der Friedhofsordnung der Stadt Berlin vom 29. Januar 1932 erlischt mit Ablauf dieses Kalenderjahres das Nutzungsrecht an nachstehenden Reihengrabstellen: -, Feld 39 vollständig - I, 40 H 41 42 „ 43 f, 44 ., . , 45 ' ii ii Uber die auf den Grabstellen vorhandenen Ausstattungs-gegenstägde (Denkmäler, Sitzgelegenheiten usw.) wird ohne Zahlung einer Entschädigung anderweitig verfügt werden, falls Ansprüche der Empfangsberechtigten nicht bis zum 1. Februar 1947 im Büro des Friedhofes in den Kisseln, Spandau, unter Vorlegung eines entsprechenden schriftlichen Antrages geltend gemacht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, da es eich um Reihensteilen handelt, Anträge auf Verlängerung der-RuHefristdieser Gräber nicht berücksichtigt werden können. Berlin- S'p a n d a u , den, 11. November 1946. Groß-Berlin , Bezirksamt Spandau" § Ludorf von Berlin-Niederschöneweide, Grünauer Straße 1, ’ a nach Berlin-Niederschöneweide, Flutstraße 1 2. 2. Da6 Bezirkswohnungsamt Treptow von Berlin-Treptow, Neue Krugallee 12, nach Berlin-Niederschöneweide, Grünauer Straße 1 3. Die Abteilung Bauordnungswesen (Baupolizei) von Johannisthal, Rathaus, ' . nach Berlin-Treptow, Alt-Treptow 6. 4. Der kommunale Kreisfrauenausschuß Treptow von Berlin-Niederschöneweide, Grünauer Straße 1, nach Berlin-Johannisthal, Rathaus. Berlin, den ,15. November 1946. \ -A Groß-Berlin Bezirksamt Treptow Abt. für Personalfragen und Verwaltung I. V.# S t r o p p Verlegung von Dienststellen im Verwaltungsbezirk Treptow Es sind folgende Dienststellen verlegt: 1. Kartenstelle, Abrechnungsstelle und Erfassung für den Ortsteil Niederschöneweide , - Gebietsberichtigung zwischen den Verwaltungsbezirken' a Neukölln und Treptow Das Gebiet zwischen dem Teltowkanal und dein Zweigkamal Britz-Kanne (Späthsfelde begannt) gehört ab 1. Dezember 1946 wieder dem Verwaltungsbezirk Treptow an. B.erlin, den 16. November 1946. 1 \ Groß-Berlin \ ' Bezirksamt Ttptow Abt fÜT Pereonalfragen und Verwaltung I. V.: S t r o p p / ' \ Justizbehörden öffentliche Zustellung Die Witwe Hedwig Dannenberg, Berlin, Lübecker Straße 20, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Müntzei, Berlin-Wilmersdorf, Jenaer Straße 6, klagt gegen den Tapezierer Jungheim, Berlin, Kafzbachstraße 5, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung aus unerlaubter Handlung mit dem Anträge auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 300, RM nebst 4 % Zinsen seit 1. August 1946. Der Beklagte wird zur jndadt'c’ven Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Dienststelle Kreuzberg) in Berlin, Möckemstraße 128, Zimmer 264, auf den 7.-Februar 1946, 9 Uhr, geladen. Berlin, den 15. November 1946. Das Amtsgeflcht Tempelbof-Kreuabeiy (Dienststelle Kreuzberg) As. 2 a C. 867/46. i;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gegeben ist, sind keine Gefahren im Sinne des Gesetzes. Durch diesen Zustand muß ein oder es müssen mehrere konkret bestimmbare Bereiche des gesellschaftlichen Verhältnisses öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Zusammenarbeit mit den Untersuchungsorganen der Zollverwaltung aus sonstigen Untersuchungshandlungen resultiert. Die Mehrzahl der erarbeiteten Informationen betrifft Personen, die im Zusammenhang mit Straftaten standen.

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