Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 472

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 472 (VOBl. Bln. 1946, S. 472); 472 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. M. 20. Dezember IMS \ netz nur noch inj Keller ans solchem Leitungen gestatte*, da ohne gleichzeitige Füllung vom sonstigen HausJeaturagem gesondert in Betrieb genommen werden können. Wenn dies nacht möglich, muß das benötigte Watsßer öffentlichen Pumpen entnommen werden. s B Maßnahmen, die von den Mietern durchzuführen 6ind \ , 1. Allgemeine vorbeugende Maßnahmen Wassergefüllite freiliegende Leitung an in unbenutzbaren, unbewohnten und unbeheizten Räumen möglichst stark mit zerknittertem Papier oder Lumpen umwickeln und die betreffenden Räume, soweit irgend möglich, gegen Kälteedntritt sichern. Kellerfen6ter gut abdichten und bei Frost stets geschlossen halten. Wassergefüllte Gas- und Wassermesser, die in unbeheizte Wohnungisräume eingebaut sjind, frostsicher eihpacken. Alle freiliegenden Trapse an' Eußbodenentwässerungen, Abort-, Abwasch-, Ausguß- und Handwaschbecken in unbeheizten Räumen frostsicher mi.t zerknittertem Papier, Lumpen usw. umwickeln. Stockwerks-Warmwasserheizungen Und Stockwerks-Warm-wassei Versorgungsanlagen sowie Heißwasserspeicher und Kohlenbadeöfen, die nicht in Betrieb sind,entleeren. 2. Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen von 3 ° bis 8 PC Vor Entleerung' der Kaltwasser-Steigeleitüngen sämtliche Zapfhähne öffnen und sofort nach erfolgter Entleerung schließen * * In unbeheizten Badezimmern stehende Kohlenbadeöfen entleeren und vorher die Kaltwasser-Zuflußleitung zu jedem Badeofen absperren. Bei Wiederbenutzung des Badeofens unbedingt folgendes beachten: ä) Zuerst das in der Kaltwasser-Zuflußleitung eingebaute Absperrventil öffnen und so lange, wie der Ofen beheizt wird, geöffnet lassen. b) Warmwasserven ti 1 der Mischbatterie öffnen und so lange geöffnet lassen, bis Wasser aus der Mischbatterie in die Wanne läuft, dann Warmwasserventil -schließen. 4 c) Erst jetzt Ofen amheizen. d) Ofen sofort nach Benutzung entleeren. 3. Zusätzliche Maßnahmen bei Temperaturen von 8i° bis 12°C . . V ■ * W asserlei tung'SSn : In unbeheizten Räumen Hegende Spülkästen entleeren. Abflußleitungen: In unbeheizten Räumen dem tehenb leibenden Wasser in den Geruch Verschlüssen der Fuß-bdenentwässerungen, Ausguß-, Ahwasdh-, Abort- und Handwaschbecken nach Gebrauch jedes Objektes, vor allem für die Nachtstunden, etwas Viehsalz (Natriiumchlorid) zusetzen. Wenn Viehsalz nicht vorhanden, auch Kalziumchlprid ver--wendbar. Wenn diese Chemikalien nicht zuVerfügung 6tehen, das stehengebliebene Wasser aus den Gerudhverscblüsse der Fußbodenentwässerungen, Ausguß-, Abwasch-, Abort- und Handwaschbecken entfernen, den Schmutzwassereinlauf jedes Objektes mit Papier oder Lumpen gut verstopfen und oben mit feuchtem Lehm überziehen, damit schädliche Qase aus den Abflußleitungen nicht in die Wohnräyme dringen können. * 4. Zusätzliche Maßnahmen bei Tempera turen unter 12 °C A b f 1 u ß 1 e i t u n g e n : In unbeheizten Räumen das stehen-geblieben® Wasser aus den Geruchverechlüssen aller Objekte entfernen: die Schmutz wasserein laufe der Objekte gegen Austritt schädlicher Gase, wie vorstehend angegeben, abddohtea. Falls Abortbecken für. die Benutzung ausfallen, di Fäkalien in Eimern zur Straße schaffen und in die Schmutz w-asserk-anäle entleeren. Berlin, den 30. November 1946. ♦ Magistrat von Groß-Berlin Abt für Bau- und Wohnungswesen i. V.: Starcke ----- Finanzwesen v. v - . v % Übersicht Ober die Einnahmen an Steuern, Zöllen und Verbrauchsabgaben im Oktober 1946 (ln 1000 RM) * * Bezeichnung der Einnahmen Betrag RM L Ehemalige Rsichssteuers . 124 033 darunter: : 1. Lohnsteuer 29 942 2. Einkommensteuer für Veranlagt . 53 995 (einschließlich Vorauszahlung) 3. Körperschaftsteuer 10 435 4. Vermögensteuer 1 010 5. Umsatzsteuer y * , 20 361 6. Rennwettsteuern 5 478 Di. Gemeindesteuern . 20115'/ darunter: K 1 Grund- und Gebäudesteuer . s 3636 2. Gewerbesteuer * 8 019 3. Vergnügungssteuer 2 380 4. Getränkesteuer 5088 i Ifl. Zölle und Verbrauchsabgaben 14 366 darunter: / 1. Tabaksteuer 7439 2. Biersteuer .' \ . 6 820 IV. Gesamteinnahme . , 158 514 Berlin, den 9. November 1946 Magistrat von Groß-ßerlln Finanz abteilung L V.: Dr, Haa Az. G Steu-Präs. A S 1962 7/46 Verzinsung und Tilgung der Mittel aus dem Gebäudeinstandsetzungsfonds . Die Verzinsung und Tilgung der von der Wohnungsbau-Kreditanstalt nach den Grundsätzen des Magistrats der Stadt Berlin vom 15. Oktober 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin1 Nr. 11 vom 25. Oktober 1945) ausgegefaenen Mittel aus dein Gebäudeinstandsetzungsfonds wird bis zum 1. April 1947 aus-gesetzt. Berlin, den 15. November 1946. Magistrat von Groß-Berka / Finanzabteilung . - Y’ , . \ I. V.: Dr. Haas Öffentliche Zahlungserinnerung für Reichs- und Gemeindesteuern Im Monat Dezember 1946 werden folgende Reichs- und Gemeindesteuern fällig: , A. Reitihssteuero: a) Umsatzsteue r Vorauszahlung für den Monat November 1946, fällig bis zum 10. Dezember 1946. b) Lohnsteuer einschließlich der Kirchensteuer vom Lohnabzug für den Monat November 1946, fällig -bis zum 10. DeremHt 1946. c) Beförderungsteuer für den Personenv'er. , kehr mit Kraftwagen für den Monat November 1946, fällig bis zum 10. Dezember 1946. d) Beförderungsteuer für den Güterfernver. kehr mit Kraftwagen für den Monat November 1946, fällig bis zum 20. Dezember 1946. B. Gemeindesteuern: a) Hundesteuer für den Monat Dezember 1946, faltig bis zum 5. Dezember 1946,;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf die Bedingungen des Verteidigungszustandes garantieren. Die Voraussetzungen zur Gewährleistung der Zielstellung der Mobilmachungsarbeit werden durch Inhalt und Umfang der Mobilmachung und der Mobilmachungsbereitschaft Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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