Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 469

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 469 (VOBl. Bln. 1946, S. 469); Verordnungsblatt iür Grofi-Beriin. Nr. 48. Dezember 1946 / ’ / - l - v ihm das Vertrauen seiner Arbeitskollegen, das für ein erfolgreiches Wirken ebenso unerläßlich ist wie kollegiales Verhalten und Hilfsbereitschaft. Er muß über die persönlichen Verhältnisse seiner Mitarbeiter soweit unterrichtet sein, als sie für die Unfall- und Krankheits-jfährdung von Bedeutung sind. Erfolg . , Een schönsten Erfolg seiner Tätigkeit wird der Unfallvertrauensmann dann buchen können, wenn er nicht nur eine einwandfreie sichere Einrichtung seiner Betriebsabteilung erreicht hat, sondern wenn es ihm außerdem gelungen ist, seine Mitarbeiter für den Gedanken der Betriebssicherheit zu begeistern und sie zu selbständiger, aktiver Mitarbeit auf diesem Gebiet zu gewinnen. * B e r1 i n , den 5. Dezember 1946. 'r-.w-4' Magistrat von Groß-Berlin x Abt, für Arbeit . \ i. V.: Fleischmann ä " ~ Arbeitszeit zu Weihnachten und Neujahr 1946/4J In vielen Betrieben besteht zur Einsparung von Kohle und Energie der Wunsch, die Arbeit an einzelnen Werktagen in Verbindung mit dem Weihpachts- und Neujahrsfest ausfallen zu lassen und damit zugleich den Belegschaften an Weihnachten und Neujahr eine längere zusammenhängende Freizeit zu verschaffen. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Für den Ausgleich des durch Freigabe von Werktagen entstehenden Arbeitsausfalles gelten die Vorschriften der Arbeitszeitordnung und des Jugendschutzgesetzes, wonach die ausfallenden Arbeitsstunden innerhalb Neines Ausgleichszeitraumes von 10 Wochen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an Werktagen ztischlagsfrei vor- oder nachgearbeitefwer-den können. Ist ein solcher Ausgleich insbesondere in Rücksicht auf die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit nicht möglich, so darf für Arbeiter und Angestellte über 16 Jahre auch je ein Sonntag im Dezember 1946 und im Januar 1947 zum Ausgleich herangezogen werden, An diesen Sonntagen darf wie an Werktagen gearbeitet werden. Frauen, die Kinder unter 14 Jahren zu versorgen haben, sind in der Regel von der Sonntagsarbeit (frei-' jusfellen, soweit die Freistellung nicht schon auf Grund der Freizeitanordnung vom 23. Oktober 1943 erfolgt. In den Betrieben, die infolge der Stromabschaltungen zur Zeit regelmäßig nachts arbeiten, kann die ausfallende Arbeitszeit in den sonst arbeitsfreien Nächten vom Sonnabend zum Sonntag am 14./15. und 2U/22. Dezember 1946 sowie ini Januar 1947 Vor- oder nachgearbeitet werden. Berlin, den 14. Dezember 1946. . Magistrat von Groß-Berlin. 1 Der Oberbürgermeister v Dr. Ostrowski f ' i' Preisamt Preisregelung für Brennholz aus gerodeten Stubben Auf Grund der Anordnung zun- Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin vom 28. September 1945 (VOBlatt der Stadt Berlin Nr. 10 vom 16. Oktober 1945) in Verbindung mit § 3 der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955) wird im Wege der Ausnahmeßewilligung folgendes angeordnet: . 1. Für Brennholz aus gerodeten Stubben (Stöcken) werden folgende Verbraucherhöehstpreise festgesetzt: ■"* 469 ------------------------------ ' A a) Stubbenholz, unzerkleanert, 33 RM je rm ab Wald: b) Stubbenholz, für den Transport zerkleinert und f gespalten, 50 RM je rm ab Wald; c) Stubbenholz, ofenfertig zerkleinert, 63 RM je rm ab Platz. 2. Es ist zulässig, Stubben in unzerklednertem Zu- stande stückweise ab Wald abzugeben und zu berechnen, wobei hinsichtlich des Inhaltes folgende Umrechnung vorzunehmen ist: ■ 1 " Kl. 1 . 18 bis 2Ö cm 0 je Stück = 0,15 rm Kl. 2 über 20 bis 30 cm 0 je Stück = 0,22 um Kl. 3 über 30 bis 40 cm 0 je Stück = 0,34 rm Kl. 4 über 40 bis 50 cm 0 je Stück = 0,41 rm Kl. 5 über 50 bis 60 ein 0 je Stück = 0,50 rm Kl. 6 über 60 bis 70 cm 0 je Stück = 0,60 rm Als Durchmesser (0) gilt derjenige der Stammschnittfläche, etwa 10 cm über dem Wurzelansatz gemessen, Ausbuchtungen, welche durch den Wurzelansatz entstehen, dürfen nicht mitgemessen werden. Bei ovaler Schnittfläche ist das aus dem größten und kleinsten Durchmesser sich, ergebende Mittel zugrunde zu legen. Die Stubben müssen vor Abgabe an den Käufer aus dem Rodungstrichter herausgezogen werden. Bei der Kalkulation sind die Bestimmungen der Kriegswirtschaftsverordnung zu beachten, die dem Verkäufer in Anbetracht der gegenwärtigen Notzeit eine besondere Verantwortung auferlegen und eine besondere Sorgfalt zur Pflicht machen. 3. Jeder Stubben ist laufend zu numerieren, sichtbar zu klassifizieren und in eine Liste einzutragen, aus der Name und Anschrift des Käufers ersichtlich sind. Diese Listen sind aufzubewahren und den mit der Preisüberwachung beauftragten Organen auf Verlangen vorzulegen. Soweit Stubben transport- oder ofenfertig zerkleinert abgegeben werden, müssen sie in herkömmlicher Weise ins Maß gesetzt werden. Werden Stubben in rm aufgesetzt verkauft, so sind sie vorher soweit zu zerkleinern, daß ein ordnungsgemäßes Aufsetzen in herkömmlicher Weise gewährleistet ist. 4. Es ist verboten, nach Maß aufgesetzt und stückweise nebeneinander zu verkaufen. 5. Bei Abgabe zerkleinerten Stubbenholzes durch den Handel dürfen die vorstehenden Preise um höchsten * 8 / überschritten werden. Unternehmen, die Stubben roden und gleichzeitig Holz- oder Kohlenhändler sind, gelten nicht als Handel im Sinnedieser Vorschrift. *. 6. Soweit bisher niedrigere als die angeführten Preise berechnet worden sind, dürfen diese ohne besondere Genehmigung des Preisamtes nicht erhöht weiden. 7. Bei Lieferung frei Haus richten sich die Transportkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen. 8. Die Zahlungs- und sonstigen Bedingungen, die am N Stichtag des Preisstops (1. April 1945) üblich waren, dürfen nicht zum Nachteil des Käufers verändert werden. 9. Uber jeden Verkauf ist eine ordnungsmäßige Quittung auszustellen, aus der Menge und Preis, bei stückweisem Verkauf auch Nummer und Klasse, ersichtlich sind. „ , 10. Die obigen Bestimmungen gelten unter dem Vor-/ behalt jederzeitigen Widerrufs, sie treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. B e r 1 d n , den 23. November 1946. Magistrat vön Groß-Berlin ■. Preisamt . " Dr. Steiner /;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 469 (VOBl. Bln. 1946, S. 469) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 469 (VOBl. Bln. 1946, S. 469)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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