Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 48. 20. Dezember 1946 11 12. 13. 14. Schutzes. Sie regt die Betriebsangehörigen zy Verbesserungsvorschlägen an, sorgt für deren Prüfung und bemüht sich gegebenenfalls um ihre Durch-, führung. Die' Arbeitsschutz-Kommission muß eine ihrer wesentlichsten Aufgaben darin sehen, das Interesse'und das Verständnis für den Arbeitsschutz " bei den Betriebsangehörigen zu wecken und zu vertiefen. Arbeitsschutzwerbung ist-- auch mit den 'heute zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln Sn möglichst großem'Umfange zu treiben. .Die Arbeitsschutz-Kommission leitet die 'Unfallvertrauensleute an und fördert deren Weiterbildung. Sie soll bestrebt sein, die Stellung der Unfallvertrauensleute im Betrieb zu festigen und zu stärken ’ * Die Arbeitsschutz-Kommission arbeitet eng mit dem Hauptamt für Arbeitsschutz zusammen. Sie nimmt an den behördlichen Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen teil. Die Mitglieder haben dem Hauptamt für Arbeitsschutz alle, gewünschten Auskünfte über den Arbeitsschutz im Betrieb zu geben. Die Arbeitsschutz-Kommission hat sich nach Mit-. j , teilung an den .Betriebsrat direkt an das Hauptamt für Arbeitsschutz zu wenden, wenn der Unterneh-, , v mer ihren Forderungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nicht nachkommt. 15. Die Arbeitsschutz-Kommission h®t üher ihre Ar-beiten, insbesondere die Beratungen und Betriebsbegehungen Protokoll zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Hauptamt für Arbeitsschutz und dem Betriebsrat auf Verlangen vorzulegen. Dem Hauptamt für Arbeitsschutz und dem Betriebsrat , r ist alljährlich ein Tätigkeitsbericht vorzulegen. v Die Tätigkeit der Arbeitsschutz-Kommission darf sich nicht darin erschöpfen, lediglich formal auf Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zu dringen. Ihre Mitglieder müssen sich, vielmehr dessen bewußt sein, daß die Arbeitsschutz-Kommission ein Organ des Betriebes ist und mit warmem Herzen für Leben, Gesundheit und Wohlergehen §ller Beschäftigten zu sorgen hat. Die Arbeit der Arbeitsschutz-kommission soll nicht vom toten Buchstaben ds GesÄzes, sondern von Sachkunde und sozialem Verständnis bestimmt sein. Arbeitsanweisung für Sicherheitsbeauftragte % Stellung im Betrieb Zu den vomehmsteif Aufgaben, die den Betriebsunternehmen durch Gesetze, Verordnungen; Unfallverhütungsvorschriften u. dgl. 'uferlegt sind, gehört die Pflege des Arbeitsschutzes. Bereits in mittleren Betrieben hat jedoch der Pflichtenkreis des Unternehmers -einen solchen Umfang angenommen, daß er zeitlich nicht mehr in der Lage ist, sich -des Arbeitsschutzes persönlich in dem notwendigen Umfang anzunehmen. Deshalb hat der Unternehmer von Betrieben mit 50 und .mehr Beschaff tigten einen Sicherheits-Beauftragten einzusetzen, der ihm die Einzelarbeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes abnehmen und ihn untenstützen soll, seine moralischen und gesetzlichen Verpflichtungen der Belegschaft gegenüber zu erfüllen. Die Verantwortlichkeit des Unternehmers oder in größeren Betrieben seiner Betriebsleiter auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, insbesondere in Sicherheitsfragen, wird durch die Tätigkeit des Sicher heitsbeauft/agten jedoch nicht berührt. Wer für die Pro duktion verantwortlich ist,' muß auch die Verantwortung für die Sicherheit tragen. Der*Sicherheitsbeauftragte soll mit seiner Erfahrung und seinem Rat allen Betriebsangehörigen zur Seite stehen. Persönliche Eignung Die dein Sicherheitsbeauftragten gestellten Aufgaben sind, so vielseitig und umfangreich, daß sie mit Erfolg nur von solchen Personen erfüllt wenden können, die die notwendige persönliche.und sachliche Eignung für diesen Beruf haben. Folgende Kenntnisse und Eigenschaften sind zu fordern: 1. Fachliche Kenntnisse auf den Arbeitsgebieten des Betriebes. Der Sicherheitsbeauftragte soll nach Möglichkeit Techniker sein. 2. Kenntnis der Betriebsgefahren und ihrer Bekämpfungsmöglichkeiten, Kenntnis der Gesetze, Ver= " Ordnungen, Unfallverhütungsvörschriften und sonstigen' Bestimmungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. 3. Initiative und Energie; Menschenkenntnis; Fähigkeit, die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes auch bei angespanntester Betriebsarbeit den Bet'eiligten nahezujpringen. \ 4. Soziales Mitempfinden gegenüber den Betriebsangehörigen. 4 ' ' 1 H.aupt.- oder; Nebenberu-f # Ob der Sicherheitsbeauftragte haupt- oder nebenberuf- lich tätig sein soll, hängt von der Größe und der Gefährlichkeit des Betriebes ab. In Betrieben mit Weniger als 1000 Beschäftigten wird der Sicherheitsbeauftragte im allgemeinen noch .andere Arbeitsgebiete betreuen können. In Betrieben mit mehreren 1000 Beschäftigten sollte der hauptberufliche Sicherheits-Ingenieur eine Selbstverständlichkeit sein. In Betrieben mit besonderen, schwer erkennbaren oder schwer zu beurteilenden Gefahren (z. B. chemischen Betrieben, Betrieben mit vielen gefährlichen Maschinen}, dürfte der hauptberufliche Charakter schon bei einer geringeren Belegschaftsstärke erforderlich sein. , . ' v Aufgaben DidAufgaben des Sicherheitsbeauftragten decken sich inÄwesentlichen mit denen der Arbeitssdfutz-Kommfe-sion und sind in der Arbeitsanweisung filr Arbeitsschutz.-Komöiissionen aiifgeführt. Auf Grund seiner technischen Kenntnisse soll sich de Sicherheitsbeauftragte in besonderem Maße der sicherheitstechnischen Belange annehmen und im Rahmen seiner Stellung als Mitglied der Arbeitsschutz-kommission noch zusätzlich folgende Aufgaben erfüllen: ' x' 1. Der Sicherheitsbeauftragte soll die laufende Be-‘ triebsüberw'achung sowie die Untersuchung und ' Auswertung der Unfälle besonders pflegen. Zweckmäßig ist, die Unfallanzeigen nach dejn Muster des Hauptamtes für Arbeitsschutz statistisch auszuzeichnen. 2. Der Sicherheitsbeauftragte bemüht sich um Verbesserung dfy Arbeitsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, insbesondere darin, N wenn technische Schutzmaßnahmen versagen. 3. Der Sicherheitsbeauftragte überwacht die Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzmittel (Schutzbrillen, Atemschutzgeräte, Schutzkleidung;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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