Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 48. 20. Dezember 1946 11 12. 13. 14. Schutzes. Sie regt die Betriebsangehörigen zy Verbesserungsvorschlägen an, sorgt für deren Prüfung und bemüht sich gegebenenfalls um ihre Durch-, führung. Die' Arbeitsschutz-Kommission muß eine ihrer wesentlichsten Aufgaben darin sehen, das Interesse'und das Verständnis für den Arbeitsschutz " bei den Betriebsangehörigen zu wecken und zu vertiefen. Arbeitsschutzwerbung ist-- auch mit den 'heute zur Verfügung stehenden bescheidenen Mitteln Sn möglichst großem'Umfange zu treiben. .Die Arbeitsschutz-Kommission leitet die 'Unfallvertrauensleute an und fördert deren Weiterbildung. Sie soll bestrebt sein, die Stellung der Unfallvertrauensleute im Betrieb zu festigen und zu stärken ’ * Die Arbeitsschutz-Kommission arbeitet eng mit dem Hauptamt für Arbeitsschutz zusammen. Sie nimmt an den behördlichen Betriebsbesichtigungen und Unfalluntersuchungen teil. Die Mitglieder haben dem Hauptamt für Arbeitsschutz alle, gewünschten Auskünfte über den Arbeitsschutz im Betrieb zu geben. Die Arbeitsschutz-Kommission hat sich nach Mit-. j , teilung an den .Betriebsrat direkt an das Hauptamt für Arbeitsschutz zu wenden, wenn der Unterneh-, , v mer ihren Forderungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nicht nachkommt. 15. Die Arbeitsschutz-Kommission h®t üher ihre Ar-beiten, insbesondere die Beratungen und Betriebsbegehungen Protokoll zu führen. Die Aufzeichnungen sind dem Hauptamt für Arbeitsschutz und dem Betriebsrat auf Verlangen vorzulegen. Dem Hauptamt für Arbeitsschutz und dem Betriebsrat , r ist alljährlich ein Tätigkeitsbericht vorzulegen. v Die Tätigkeit der Arbeitsschutz-Kommission darf sich nicht darin erschöpfen, lediglich formal auf Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften zu dringen. Ihre Mitglieder müssen sich, vielmehr dessen bewußt sein, daß die Arbeitsschutz-Kommission ein Organ des Betriebes ist und mit warmem Herzen für Leben, Gesundheit und Wohlergehen §ller Beschäftigten zu sorgen hat. Die Arbeit der Arbeitsschutz-kommission soll nicht vom toten Buchstaben ds GesÄzes, sondern von Sachkunde und sozialem Verständnis bestimmt sein. Arbeitsanweisung für Sicherheitsbeauftragte % Stellung im Betrieb Zu den vomehmsteif Aufgaben, die den Betriebsunternehmen durch Gesetze, Verordnungen; Unfallverhütungsvorschriften u. dgl. 'uferlegt sind, gehört die Pflege des Arbeitsschutzes. Bereits in mittleren Betrieben hat jedoch der Pflichtenkreis des Unternehmers -einen solchen Umfang angenommen, daß er zeitlich nicht mehr in der Lage ist, sich -des Arbeitsschutzes persönlich in dem notwendigen Umfang anzunehmen. Deshalb hat der Unternehmer von Betrieben mit 50 und .mehr Beschaff tigten einen Sicherheits-Beauftragten einzusetzen, der ihm die Einzelarbeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes abnehmen und ihn untenstützen soll, seine moralischen und gesetzlichen Verpflichtungen der Belegschaft gegenüber zu erfüllen. Die Verantwortlichkeit des Unternehmers oder in größeren Betrieben seiner Betriebsleiter auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, insbesondere in Sicherheitsfragen, wird durch die Tätigkeit des Sicher heitsbeauft/agten jedoch nicht berührt. Wer für die Pro duktion verantwortlich ist,' muß auch die Verantwortung für die Sicherheit tragen. Der*Sicherheitsbeauftragte soll mit seiner Erfahrung und seinem Rat allen Betriebsangehörigen zur Seite stehen. Persönliche Eignung Die dein Sicherheitsbeauftragten gestellten Aufgaben sind, so vielseitig und umfangreich, daß sie mit Erfolg nur von solchen Personen erfüllt wenden können, die die notwendige persönliche.und sachliche Eignung für diesen Beruf haben. Folgende Kenntnisse und Eigenschaften sind zu fordern: 1. Fachliche Kenntnisse auf den Arbeitsgebieten des Betriebes. Der Sicherheitsbeauftragte soll nach Möglichkeit Techniker sein. 2. Kenntnis der Betriebsgefahren und ihrer Bekämpfungsmöglichkeiten, Kenntnis der Gesetze, Ver= " Ordnungen, Unfallverhütungsvörschriften und sonstigen' Bestimmungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes. 3. Initiative und Energie; Menschenkenntnis; Fähigkeit, die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes auch bei angespanntester Betriebsarbeit den Bet'eiligten nahezujpringen. \ 4. Soziales Mitempfinden gegenüber den Betriebsangehörigen. 4 ' ' 1 H.aupt.- oder; Nebenberu-f # Ob der Sicherheitsbeauftragte haupt- oder nebenberuf- lich tätig sein soll, hängt von der Größe und der Gefährlichkeit des Betriebes ab. In Betrieben mit Weniger als 1000 Beschäftigten wird der Sicherheitsbeauftragte im allgemeinen noch .andere Arbeitsgebiete betreuen können. In Betrieben mit mehreren 1000 Beschäftigten sollte der hauptberufliche Sicherheits-Ingenieur eine Selbstverständlichkeit sein. In Betrieben mit besonderen, schwer erkennbaren oder schwer zu beurteilenden Gefahren (z. B. chemischen Betrieben, Betrieben mit vielen gefährlichen Maschinen}, dürfte der hauptberufliche Charakter schon bei einer geringeren Belegschaftsstärke erforderlich sein. , . ' v Aufgaben DidAufgaben des Sicherheitsbeauftragten decken sich inÄwesentlichen mit denen der Arbeitssdfutz-Kommfe-sion und sind in der Arbeitsanweisung filr Arbeitsschutz.-Komöiissionen aiifgeführt. Auf Grund seiner technischen Kenntnisse soll sich de Sicherheitsbeauftragte in besonderem Maße der sicherheitstechnischen Belange annehmen und im Rahmen seiner Stellung als Mitglied der Arbeitsschutz-kommission noch zusätzlich folgende Aufgaben erfüllen: ' x' 1. Der Sicherheitsbeauftragte soll die laufende Be-‘ triebsüberw'achung sowie die Untersuchung und ' Auswertung der Unfälle besonders pflegen. Zweckmäßig ist, die Unfallanzeigen nach dejn Muster des Hauptamtes für Arbeitsschutz statistisch auszuzeichnen. 2. Der Sicherheitsbeauftragte bemüht sich um Verbesserung dfy Arbeitsverfahren unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit, insbesondere darin, N wenn technische Schutzmaßnahmen versagen. 3. Der Sicherheitsbeauftragte überwacht die Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzmittel (Schutzbrillen, Atemschutzgeräte, Schutzkleidung;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 467 (VOBl. Bln. 1946, S. 467)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X