Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 466

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 466 (VOBl. Bln. 1946, S. 466); 466 Verordnungsblatt für Grofi-Berlin. Nr. 48. 20. Dezember 1946 § 14 Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach de/Verkündung im Verordnungsblatt* für Groß-Berlin in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1946. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister , \ Dr. Werner Arbeit Arbeitsanweisungen für Arbeitsschutzkommissionen, Sicherheitsbeauftragte und Unfallvertrauensleute Auf Grund der Anordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes für das Stadtgebiet Berlin vom 10. August 1946 (Verordnungsblatt S. 328) wurden vom Hauptamt für Arbeitsschutz im Benehmen mit dem FDGB, die folgenden Arbeitsanweisungen aufgestellt. Arbeitsanweisung für Arbeitsschutzkommissionen Organisation Auf Grund der Magistratsverordnung vom 12. August 1946 ist in Betrieben mit 50 und mefir Beschäftigten eine Arbeitsschutzkommission zu bilden. Sie setzt sich zusammen aus dem vom Betriebsrat-eingesetzten Obmann für Arbeitsschutz*), dem vom Unternehmer bestellten Sicherheitsbeauftragten und soweit vorhanden einem Mitglied der gewerkschaftlichen Betriebsvertretung. In größeren Betrieben ergänzt sich die Arbeitsschutzkommission durch Zuwahl weiterer, geeigneter Mitglieder, insbesondere auch aus den Kreisen der Unfallvertrauens-1 legte, der Frauen und Jugendlichen. Es empfiehlt sich, einzelne Mitglieder mit bestimmten Arbeitsgebieten zu beauftragen (z. B. Unfallschutz, Frauenschutz, Jugendlichenschutz, Sözialräume). In der Arbeitsschutzkommission eines Betriebes mit starker weiblicher Belegschaft, soll nach Möglichkeit eine Frau vertreten sein. Die Arbeitssdhutzkornmisssion tritt mindestens einmal monatlich zu einer Beratung zusammen, in der die anstehenden Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere die vorgekommenen Unfälle besprochen werden. Kleine B e\ riebe ' In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten werden die Aufgaben der Arbeitsschutzkommission vom Obmann für Arbeitsschutz wahrgenommen, der sich für besondere Aufgaben aus den Reihen der Belegschaft weitere Mitglieder heranzieht. Verantwortlichkeit * 4 Die Arbeitsschutzkommission hat die Aufgabe, über.den gesamten Arbeitsschutz im Betriebe zu wachen. Sie trifft 0 nicht selbständige Anordnungen, stellt vielmehr ihre Forderungen bezüglich des Arbeitsschutzes an den Unternehmer oder seinen Vertreter, unter gleichzeitiger Mitteilung an den Betriebsrat. Die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen nach wie vor der Unternehmer bzw. in größeren Betrieben die Betriebsleiter oder andere Personen, denen die Pflichten übertragen worden sind. Eignung der Mitglieder Die Mitglieder*der Arbeitsschutzkommissionen müssen ausreichende fachliche Kenntnisse auf dem Arbeitsgebiete ■'*’ des Betriebes haben, sie müssen mit den Betriebsgefahren ) In Betrieben-* ln denen kein Betriebsrat besteht, wSMi die Belegschaft den Obmann für Arbeitsschutz. vertraut sein und deren Abwehrmöglichkeiten kennen. Schließlich müssen sie die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes kennen. Sie müssen sich um ständige Fortbildung auf diesen Gebieten bemühen. Vor allem aber müssen sie kollegiales Verhalten und Hilfsbereitschaft zeigen, sowie Beharrlichkeit und Geduld beweisen, um den Gedanken des Arbeitsschutzes gegen Gleichgültigkeit, Mißverständnis und bösen Willen durchzusetzen. * * Aufgaben Die Aufgaben der Arbeitsschutz-Kommissionen sind im einzelnen folgende: 1. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht üe 'V Sicherheit im Betriebe. Sie hat sich durch regelmäßige Betriebsbegehungen selbst vom Stand der Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen und für Abstellung der Mängel Sorge zu tragen. 2. Die Arbeitsschutz-Kommission sorgt für ordentliche und gründliche Untersuchung der vorkommenden Unfälle, auch der anscheinend belanglosen. Sie wertet die Unfallehren aus und überwacht die Durchführung der Maßnahmen, die auf Grund der UnMlehre getroffen worden sind. Sie sorgt für eine schnelle Erstattung der Unfallanzeigen, dabei vor allem für eine richtige Schilderung des Herganges. 3. Die Arbeitsschutz-Kommisäion überwacht die Absperrung von Gefahrstellen, sorgt für Anbringung von Warnschildern u. dgl. 4. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen gesundheitsgefährdeter Beschäftigter, insbesondere auch die Einhaltung der Fristen bei Wiederholungsuntersuchungen. Sie beantragt bei ihr notwendig erscheinenden lallen, insbesondere bei Häufung von Krankheitsbildem ärztlicher Untersuchungen. 5. Die Arbeitsschutz-Kommission richtet ihre Auf- merksamkeit auf die Auswahl geistig und körperlich geeigneter Arbeitskräfte bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit besonderen Gefahren. 6. Die Arbeitsschutz-Kommission nimmt sich insbesondere der Fraisen, Jugendlichen, Schwerbeschädigten und sonstigen Arbeitsbehinderten an. 7. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die hygienischen und sozialen Verhältnisse im Be- , " triebe, die Beleuchtung und Lüftung, Ordnung und Sauberkeit, sgwig die Aufenthaltsräume, Waschräume und Toiletten. 8. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die Einrichtungen der „Ersten Hilfe", die Beschaffung, sachgemäße Aufbewahrung und rechtzeitige Ergänzung des Verbandszeuges sowie die sachgemäße Führung des Verbandbuches. Sie veranlaßt die Einsetzung einer ausreichenden Anzahl von Betriebshelfem und bemüht sich um deren Aus- und Fortbildung. 9. Die Arbeitsschutz-Kommission verfolgt statistisch alle Unfälle und Erkrankungen, soweit sie eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit bedingen. 10. Die Arbeitsschutz-Kommission fördert technische und organisatorische Verbesserungen des Betriebs-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Ersthinweisen, bei sowie in der Voi gangs- und Untersuchungsarbeit durchzusetzen. Alle Entscheidungen und Maßnahmen sind so zu treffen, daß sich der Hauptstoß gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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