Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 466

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 466 (VOBl. Bln. 1946, S. 466); 466 Verordnungsblatt für Grofi-Berlin. Nr. 48. 20. Dezember 1946 § 14 Diese Verordnung tritt mit dem Tage nach de/Verkündung im Verordnungsblatt* für Groß-Berlin in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1946. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister , \ Dr. Werner Arbeit Arbeitsanweisungen für Arbeitsschutzkommissionen, Sicherheitsbeauftragte und Unfallvertrauensleute Auf Grund der Anordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes für das Stadtgebiet Berlin vom 10. August 1946 (Verordnungsblatt S. 328) wurden vom Hauptamt für Arbeitsschutz im Benehmen mit dem FDGB, die folgenden Arbeitsanweisungen aufgestellt. Arbeitsanweisung für Arbeitsschutzkommissionen Organisation Auf Grund der Magistratsverordnung vom 12. August 1946 ist in Betrieben mit 50 und mefir Beschäftigten eine Arbeitsschutzkommission zu bilden. Sie setzt sich zusammen aus dem vom Betriebsrat-eingesetzten Obmann für Arbeitsschutz*), dem vom Unternehmer bestellten Sicherheitsbeauftragten und soweit vorhanden einem Mitglied der gewerkschaftlichen Betriebsvertretung. In größeren Betrieben ergänzt sich die Arbeitsschutzkommission durch Zuwahl weiterer, geeigneter Mitglieder, insbesondere auch aus den Kreisen der Unfallvertrauens-1 legte, der Frauen und Jugendlichen. Es empfiehlt sich, einzelne Mitglieder mit bestimmten Arbeitsgebieten zu beauftragen (z. B. Unfallschutz, Frauenschutz, Jugendlichenschutz, Sözialräume). In der Arbeitsschutzkommission eines Betriebes mit starker weiblicher Belegschaft, soll nach Möglichkeit eine Frau vertreten sein. Die Arbeitssdhutzkornmisssion tritt mindestens einmal monatlich zu einer Beratung zusammen, in der die anstehenden Fragen des Arbeitsschutzes, insbesondere die vorgekommenen Unfälle besprochen werden. Kleine B e\ riebe ' In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten werden die Aufgaben der Arbeitsschutzkommission vom Obmann für Arbeitsschutz wahrgenommen, der sich für besondere Aufgaben aus den Reihen der Belegschaft weitere Mitglieder heranzieht. Verantwortlichkeit * 4 Die Arbeitsschutzkommission hat die Aufgabe, über.den gesamten Arbeitsschutz im Betriebe zu wachen. Sie trifft 0 nicht selbständige Anordnungen, stellt vielmehr ihre Forderungen bezüglich des Arbeitsschutzes an den Unternehmer oder seinen Vertreter, unter gleichzeitiger Mitteilung an den Betriebsrat. Die volle Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen nach wie vor der Unternehmer bzw. in größeren Betrieben die Betriebsleiter oder andere Personen, denen die Pflichten übertragen worden sind. Eignung der Mitglieder Die Mitglieder*der Arbeitsschutzkommissionen müssen ausreichende fachliche Kenntnisse auf dem Arbeitsgebiete ■'*’ des Betriebes haben, sie müssen mit den Betriebsgefahren ) In Betrieben-* ln denen kein Betriebsrat besteht, wSMi die Belegschaft den Obmann für Arbeitsschutz. vertraut sein und deren Abwehrmöglichkeiten kennen. Schließlich müssen sie die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes kennen. Sie müssen sich um ständige Fortbildung auf diesen Gebieten bemühen. Vor allem aber müssen sie kollegiales Verhalten und Hilfsbereitschaft zeigen, sowie Beharrlichkeit und Geduld beweisen, um den Gedanken des Arbeitsschutzes gegen Gleichgültigkeit, Mißverständnis und bösen Willen durchzusetzen. * * Aufgaben Die Aufgaben der Arbeitsschutz-Kommissionen sind im einzelnen folgende: 1. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht üe 'V Sicherheit im Betriebe. Sie hat sich durch regelmäßige Betriebsbegehungen selbst vom Stand der Sicherheitseinrichtungen zu überzeugen und für Abstellung der Mängel Sorge zu tragen. 2. Die Arbeitsschutz-Kommission sorgt für ordentliche und gründliche Untersuchung der vorkommenden Unfälle, auch der anscheinend belanglosen. Sie wertet die Unfallehren aus und überwacht die Durchführung der Maßnahmen, die auf Grund der UnMlehre getroffen worden sind. Sie sorgt für eine schnelle Erstattung der Unfallanzeigen, dabei vor allem für eine richtige Schilderung des Herganges. 3. Die Arbeitsschutz-Kommisäion überwacht die Absperrung von Gefahrstellen, sorgt für Anbringung von Warnschildern u. dgl. 4. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die Durchführung der vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen gesundheitsgefährdeter Beschäftigter, insbesondere auch die Einhaltung der Fristen bei Wiederholungsuntersuchungen. Sie beantragt bei ihr notwendig erscheinenden lallen, insbesondere bei Häufung von Krankheitsbildem ärztlicher Untersuchungen. 5. Die Arbeitsschutz-Kommission richtet ihre Auf- merksamkeit auf die Auswahl geistig und körperlich geeigneter Arbeitskräfte bei der Besetzung von Arbeitsplätzen mit besonderen Gefahren. 6. Die Arbeitsschutz-Kommission nimmt sich insbesondere der Fraisen, Jugendlichen, Schwerbeschädigten und sonstigen Arbeitsbehinderten an. 7. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die hygienischen und sozialen Verhältnisse im Be- , " triebe, die Beleuchtung und Lüftung, Ordnung und Sauberkeit, sgwig die Aufenthaltsräume, Waschräume und Toiletten. 8. Die Arbeitsschutz-Kommission überwacht die Einrichtungen der „Ersten Hilfe", die Beschaffung, sachgemäße Aufbewahrung und rechtzeitige Ergänzung des Verbandszeuges sowie die sachgemäße Führung des Verbandbuches. Sie veranlaßt die Einsetzung einer ausreichenden Anzahl von Betriebshelfem und bemüht sich um deren Aus- und Fortbildung. 9. Die Arbeitsschutz-Kommission verfolgt statistisch alle Unfälle und Erkrankungen, soweit sie eine dreitägige Arbeitsunfähigkeit bedingen. 10. Die Arbeitsschutz-Kommission fördert technische und organisatorische Verbesserungen des Betriebs-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Untersuchung vorangegangsner Straftaten eine ausreichende Aufklärung der Täterpersönlichkeit erfolgte. In diesem Fällen besteht die Möglichkeit, sich bei der Darstellung des bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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