Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 464

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 464 (VOBl. Bln. 1946, S. 464); : - 464 /erordnungs iblatt für GroB-Berlin. Nr. 48. 20. Desember 1040 V Druck und blau- „2". grünem Wasser Druck und blau- 2", b) Gruppe II (Arbeiter) auf g r a-u e m Wasserzeichenpapier mit rotem Druck und blauvioletter Bezirksnummer „2", c) Gruppe III (Angestellte) auf braunem Wasser-1 zeiclfSnpapier mit r o t'e m violefter Bezirksnummer d) Gruppe IV A (Kinder) auf zeichenpapier mit rotem violetter Bezirksnummer e) Gruppe fVB (Kinder) auf goldgelbem Wasserzeichenpapier mit rotem Druck und blau-violetter Bezirksnummer „2", 0 Gruppe IV C (Kinder) auf +{13 Wasserzeichenpapier mit rotem Druck und blauvioleMer Bezirksnummer „2“, g) Gruppe V (Sonstige Bevölkerung) auf gelbem Wasserzeichenpapier mit rotem Druck und. blauvioletter Bezirksnummer „2". 4. Die für ungültig erklärten Lebensmittelkarten dürfen nach den in den Ziffern 1 bis 2 genannten Zeitpunkten nicht beliefert, abgerechnet oder sonst bewertet werden. Zugelassen ist (bei den zuständigen Abrechnungsstellen) : a) die Abrechnung der in Ziffer 1 genannten Markenabschnitte bis spätestens 7. Dezember 1946 durch diejenigen Gaststätten und Betriebsküchen, die von ihren Atjgnnenten die in Ziffer 1 genannten Markenabschnitte bereits angenommen haben; die Abrechnung der in Ziffer 2 genannten Markenabschnitte bis spätestens 16. Dezember 1946; das Bezirksamt Tiergarten kann für seinen Verwal-tüngsbereich ejnen früheren Abrechnungstermin ftsetzen. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach der Verbrauchsregelungs-Strafverord-nung in der Fassung jgpm 26. November 1941 RGBl. I, S. 734 aus. . . , B e r 1 i n i den 6. Dezember 1946. Magistrat von Grpß-Berlin Abt. für Ernährung-I. V.: Sch rau d t b) 5. Volksbildung Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „amtlich geprüft" für Dolmetscher, Übersetzer und Wirtschaftskorrespondenten Mit Genehmigung der Interalliierten Kommandantur Berlin vom 31. Oktober 1946 Educ/I (46) 89 /verordnet der Magistrat von Groß-Berlin folgendes; §1 ■ . Für Dolmetscher, Übersetzer und Wirtschaftskorrespondenten Wird die Berechtigung zu Führung der Berufsbezeichnung „amtlich geprüft" von dem Bestehen einer Prüfung abhängig gemacht, deren -Zweck es ist, festzustellen, ob der Bewerber diejenigen Kenntnisse in einer fremden Sprache besitzt, die zur haupt- oder nebenberuflichen Ausübung der Tätigkeit eines Dolmetschers, Übersetzers oder Wirtschaftskorrespondenten erforderlich sind. §2- - - Zur Prüfung können alle Sprachkundigen zugelassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. i, 5 3 Prüfungen werden für folgende Gruppen abgehalten: A. Dolmetscher, B. Übersetzer, C. Wirtschaftskorrespondenten, und zwar für A und B in zwei Leistungsstufen (Leistungsstufey\: sprachlich-kulturell, Leistungsstufe 2: sprachlich-technisch). / Die Prüfung wird für die Leistungsstufe abgehalten, zu der sich der Bewerber meldet. Verlangt Wird für alle Leistungsstufen eine einwandfreie Aussprache, geläufiges', fehlerfreies Sprechen und die Fähigkeit, sich in der gewählten Sprache frei auszudrücken. Der Bewerber soll auch in großen Zügen mit der Geschichte, Geographie und Kultur des Landes vertraut sein. § 4 A. Dolmetscherprüfung Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Arbeiten sind unter Aufsicht und ohne Hilfsmittel anzufertigen. 1. Klausurarbeiten: . a) Aufsatz in der ddhtschen Sprache über eins von drei zur Wahl gestellten Themen über Land und Leute. Zeit: etwa 2 Stunden. ’ b) Aufsatz in der fremden Sprache über eins von zwei zur Wahl gestellten zeitnahen Themen. Zeit: etwa 2 Stünden. c) Übersetzen eines Textes aus der fremden Sprache. Zeit: etwa 2 Stunden. d) übersetzen eines Textes in die fremde Sprache. Zeit: etwa’2 Stunden? e) Entwurf eines Textes nach gegebenen Stichworlen pi der fremden Sprache. Zeit: etwa 1 Stunde. 2. Mündliche Prüfung a) Unterhaltung in der fremden Sprache, in der der Bewerber seine Kenntnisse in der Gschichte, der, Kultur und der Wirtschaft des fremden Landes nachweisen soll. b) Dolmetschen von schwierigen Verhandlungen zwi-■ chen zwei Partnern mit anschließender Zusammenfassung des Ergebnisses in der deutschen bzw. in der fremden Sprache. c) übersetzen schwieriger Texte aus. der Dolmetscher- -Praxis, u. a. auch von Dokumenten aus der fremden Sprache. d) übersetzen schwieriger Texte aus der ©olmetscher-Praxis, u. a. auch von Dokumenten in die fremde " Sprache. e) AbsShnittsiveises Dolmetschen eines schwierigen fremdsprachlichen Referates. f) Abschnittsweises Dolmetschen eines schwierigen deutschen Referates. g) Wiedergabe eines fremdsprachlichen Referates mit anschließendem dolmetschen. GesamtdaTfer: etwa 60 Minuten. . , B. überse'tzerprüf u n g Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftlichen Arbeiten sind unter Aufsicht und ohne Hilfsmittel anzufertigen. !;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 464 (VOBl. Bln. 1946, S. 464) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 464 (VOBl. Bln. 1946, S. 464)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Staats- und Geseilschafts- Ordnung einschließlich den daraus resultierender höheren Sicherheits- und Schutzbedürfnissen der weiteren innerdienstlichen Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Verhafteter in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der gesellschaftlichen Entwicklung, den objektiven Bedingungen, Voraussetzungen und Möglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten für die Realisierung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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