Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 447

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 447 (VOBl. Bln. 1946, S. 447); VererdamtfabUtt ffir OraA-1 44er i - Bei*. Mr. ff. 4. DnoAci 184* 4rzea- Gr®- JCIete- krseugaasa* Mengwa- hoad.- band!*- und GSteüassea angabe iöctetabgabepreis* SM KM KM FeterstSeawarM A ofcce Laufe über 26 a® 0 . 196 kg 2S, je kg 6,42 mii Laub über 25 maa 0 Hkg 1, 24,46 je kg 8,34 über 3*sam 0 . HM Stak. 3, 30 je Stck.0,06 über 38 ei* 0 . lOOStck. 2, 3,50 jStck.a05 unter 36 jssa 0 Bete Bert* A (Aaiiefe- HM Stck. 1. 2.30 je Stck.0,04 runq nstt Laub na- lässig) 100 kg 7, 11,65 je kg 0,16 Zwiebeln A . 160 kg 1. 27,35 je kg 0,38 Badteser A atM Laub 180 kg tA 29,95 je kg 6,30 abgedffeh* 180 kq 4, 49,30 je kg 8.66 15 Stück im Bern! . 10© Bd. 16,30 13,25 jeBd. 0,18 MrSretOeh OsJexgnS mit Laub - 100 kg 1. 23,78 je kg LS2 abgedieht Retäch A gewasehoa 100 kg 48, 49,50 je kg CM56 7 10 cm 0 100 kg 8, 1270 je kg 0,18 4 7 61Q 0 eia 100 kg 11,40 je kg 0,16 Baj*üzcb*a A kleinblätterig . 100 kg 40, 50, i5 je kg 0,68 großblätterig . 100 kg 30, 38,50 je kg 0,52 Schwarzwurzeln A 100 kg 54, 68,20 je kg 0,82 Petersilie, PteSerkraatA kl. Bund nicht rnnter 100 kg 35, 43,80 je kg 0,58 15 mm 0 . 100 Bd. 6f 7,50 je Bd. 0,10 TraburtiniitUuch and TrelbßOl A 100 kg 38, 37,70 je kg 0,50 kleiner Bund nicht unter 10 mm 0 100 Bd. 6, 7,50 je Bd. 0,10 Suppengrün A, Mindestgewicht 150 g. Jedes Bund muß außer Möhren 75 g andere Zutaten enthalten . 188 Bd. 7,50 9,75 je Bd. 0,12 Die angegebenen Preise gelten für beste Ware. Für B-Ware ist eia Abschlag von miadesteas 20 % zu gewähren, soweit für diese Güteklasse besondere Preise nicht festgesetzt sind. Jede Verteilerstufe ist verpflichtet, ihre Abgabepreise huf Grand der bestehenden Anoednamegen zu errechnen. Vorstehende Höchstpreise dürfen Jedoch nicht überschritten werden. Berlin, den 22. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Preisamt -Dt. Steiner As. I 1690 1963/46 ErnShrinj Vartürgert* Gültigkeit voa Lebe mast ttefbern gsr echtem Folgende Bexugsrechte behalten ihre Gültigkeit Her i*n 30. November 1946 hinaus, soweit Ware zur Be-Itefteung i£enr Abschnitte in de einzelnen Venreltungs-beterten noch nicht bereitgestellt werden konnte: cg die für den Gemüsebezug vorgesehenen Abschnitte G 1 G 4 der Lebensmittelkarten für November 1946; ihre Gültigkeit erlischt am 20. Datember 1946. b) Die Abschnitte der Berliner Beiugsausweise der 3. und 4. Ausgabe innerhalb der von den örtlichen Emährungsämtera festgesetzten Verfallfristen. Berlin, des 26. November 1'946. Magistrat von Groß-Berlia Der Oberbürgermeister I. V.: Orlopp Ungültigkeitserklärung von Lebensmittelkarten Auf Grand der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 RGBl. I, Seite 1521 wird hiermit angeordnet: 1. aj Die Dezember-Lebensmittelkarten der Gruppe I (Schwerarbeiter) des Verwaltungsbezirks 5 (Priedxichshain) werden für ungültig erklärt. Gültigkeit besitzen ausschließlich die Lebensmittelkarten der Gruppe I auf weißem Papier mit rotem Schriftaufdrudk und blauer Be-zirksnummer „5". b) Die Dezember-Lebensmittelkarten der Gruppe IV A (Kinder) des Verwaltungsbezirks 17 (Lichtenberg) werden für ungültig erklärt. Gültigkeit besitzen ausschließlich die Lebensmittelkarten der Gruppe IVA auf hellgelbem Papier mit rotem Schriftaufdruck und blauvioletter Bezäksnusnmer „17". 2. Dte für ungültig erklärten Lebensmittelkarten dürfen nid beliefert, abgerechnet oder bewertet werden. 3. Zuwiderhandelnde setzen sich der Gefahr der Strafverfolgung nach der Verbrauchsregelungs-Straf-verordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I, Seite 734) aus. Berlin, den 29. November 1946. Magistrat von Groß-Berlia Der Oberbürgermeister i. V.: Orlopp AmtHehe Magistrat BerfafaMgaug Zur Btfci teteg der am 30. Oktober 194 gewählten -r Stadtverordneten (Sonderheft Nr. 2 vom 16. November 1946) Die Bekanntmachung der am 20. Oktober 1946 gewählten Stadtverordneten wird wie folgt berichtigt Ziffer 39 lautet richtig: 39 Kaiser, Jakob, Vorsitzender der CB4J, Berite-Wilmersdorf, Büdesheimer Str. 6, CDU Nouköiln. Berlin, den 2. Daaemberr 1946. Magistrat von Gkoß-Bea&o Der Oberbürgermeister LV.: Schwenk;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 447 (VOBl. Bln. 1946, S. 447) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 447 (VOBl. Bln. 1946, S. 447)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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