Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 446

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 446 (VOBl. Bln. 1946, S. 446); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 47. 9. Dezember 1946 b)Bei Verwendung von Douglastanne: Für jede 5 cm ein Aufschlag von höchstens 0,70 RM bis zu einem Außendurchmesser von 60 cm und von höchstens 1, RM bei einem Aufiendurchmesser von über 60 cm. i Höchstabgabepreise des Einzelhandels: a) Auf die unter 1. und 2. angegebenen Einstandspreise darf der Einzelhandel eine Bruttoverdienstspanne von höchstens 50% aufschlagem b) Bei Anfertigung von Adventskränzen durch den Einzelhandel dürfen höchstens die unter 1. und 2. angegebenen Einstandspreise zuzüglich der vorstehend unter a) angegebenen Bruttoverdienstspanne berechnet werden. \ Ausschmückung der Adventskränze: Die zur Ausschmückung der Adventskränze verwendeten Materialien dürfen von dem Einzelhandel besonders berechnet werden. Hierbei dürfen auf den zulässigen Einstandspreis der Materialien höchstens die im § 5 der Preisregelung für Blumen und Zierpflanzen sowie für Erzeugnisse der Blumenbinderei vom 20. Juni 1946 (VOB1. der Stadt Berlin (S. 215) festgesetzten Bruttoverdienstspannen berechnet werden. £. Abgabepreise für Kränze und Kranzunterlagen (Rohkränze) Die Einstandspreise des Einzelhandels für handelsübliche, fest gebundene Kränze und Kranzunterlagen (Rohkränze) dürfen folgende Höchstpreise nicht übersteigen: 1. Bei Verwendung von Kiefer-, Rot- oder Silbertanne: a) Flach gebunden unter Verwendung eines Bügels mit einem Durchmesser von 30 cm . . . . j j . 1, RM von 40 cm . . . i ; -. 1,35 RM von 50 cm . . s e 3 . 1,70 RM von 60 cm 2,15 RM Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des Bügels darf ein Aufschlag bis zu 0,85 RM berechnet werden. b) Voll gebunden unter Verwendung eines Bügels mit einem Durchmesser von 30 cm sei? 2,55 RM von 36 cm . . i i i 3,40 RM von 40 cm . es s , 5,10 RM von 50 cm . . . s 5 , , 6,80 RM von 60 cm 8,50 RM Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des Bügels darf ein Aufschlag bis zu 1,70 RM berechnet werden. - c) Extra, voll und gewölbt gebunden unter Verwendung eines Bügels mit einem Durchmesser von 30 cm .,,,33. 5,10 RM von 40 cm 6,80 RM von 50 cm . . i -s . . 8,50 RM von 60 cm . 10,20 RM . ür jede weiteren 10 cm Durchmesser des Bügels darf ein Aufschlag bis zu 2,15 RM berechnet werden. 2. Bel Verwendung von Kiefer-, Rot- oder Silbertanne, jedoch mit anderem Kranz-grün durchbunden: a) Flach gebunden unter Verwendung eines Bügels mit einem Durchmesser von 30 cm . . ä i i ■ , 1,30 RM von 40 cm . , i ■ % s 1,70 RM von 50 cm . . i % ■ i s 2,15 RM , von 60 cm . . . . i , . 2,55 RM Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des Bügels darf ein Aufschlag bis zu 0,85 RM berechnet werden. b) Voll gebunden unter Verwendung eines Bügels mit einem Durchmesser von 30 cm . . t t s . 3,40 RM von 36 cm . $ i s e 4,25 RM von 40 cm . , ■ i . 5,95 RM von 50 cm . , , . , t 7,65 RM von 60 cm 9,35 RM Für jede weiteren 10 cm Durchmesser des Bügels darf ein Aufschlag bis zu 2,55 RM berechnet werden. 3. Die unter 1. und 2. angegebenen Höchstabgabepreise gelten nur für Kränze und Kranzunterlagen (Rohkränze) bei Verwendung entsprechend starker Bügel und bei fest und sauber gebundener VI 4. Bei Verwendung von Douglastanne zur Herstellung von Kränzen und Kranzunterlagen (Rohkränze) erhöht sich der Einstandspreis des Einzelhandels jeweils um höchstens 20%. 5 Abgabepreise des Einzelhandels. a) Auf die nach C 1. bis 4. errechneten Einstandspreise darf von dem Einzelhandel eine Bruttoverdienstspanne von höchstens 50% aufgeschlagen werden. b) Bei Anfertigung von Kränzen und Kranzunterlagen (Rohkränze) durch den Einzelhandel dürfen höchstens die unter C 1. bis 4. angegebenen Einstandspreise zuzüglich der vorstehend unter a) angegebenen Bruttoverdienst-spanne berechnet werden. c) Soweit Materialien der im § 5 der Preisregelung für Blumen und Zierpflanzen sowie für Erzeugnisse der Blumenbinderei vom 20. Juni 1946 (VOB1. d. Stadt Berlin S. 215) genannten Art bei der Herstellung von Kränzen, sonstigen Tannengebinden, Kreuzen, Kissen, Sträußen nsw. Verwendung finden, dürfen hierfür die in dem genannten Paragraphen zugelassenen Bruttoverdienstspannen nicht überschritten werden. D. Abfallende Qualitäten sind mindestens 20% billiger zu verkaufen. Berlin, den 16. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Dr. Steiner Az. L 1650. 1888/46. Höchstpreise für Obst und Gemüse ab 1. Dezember 1946 bis auf weiteres Preisliste Nr. 9/194S Auf Grund der Anordnung der Alliierten Kommandantur Berlin vom 21. August 1946 BK/O (46) 339a werden in Verbindung mit der Anordnung über die Preisregelung für Obst und Gemüse vom 26. April 1946 (VOB1. S. 149) folgende Höchstpreise für Berliner Erzeugnisse festgesetzt: Erzen- Groß- Klein- Erzeugnisse Mengen- ger- hand.- handeis- und Güteklassen angabe höchstabgab epreise RM RM RM Spinat A . ,eii 9 100 kg 18, 25,40 je kg 0,34 Blattspinat A 9 100 kg 24, 32,45 je kg 0,44 Kohlrabi A o. Laub . 100 kg 12, 17,40 je kg 0,24 Weißkohl A , , , 100 kg 10 15,05 je kg 0,20 Rotkohl A . 5 : e a 100 kg 14, 19,50 je kg 0,26 Wirsingkohl A ■ i 1 100 kg 14, 19,50 je kg 0,26 Blumenkohl A über 28 cm 0’ ■ 1 100 Stck. 60, ; über 22 cm 0 ? 1 100 Stck. 40, . über 15 cm 0 t a 100 Stck. 27, unter 15 cm 0 s c 100 Stck. * 17, . Rosenkohl A . ■ 9 100 kg 52, 63,55 je kg 0,84 Grünkohl A . B 100 kg 16, 21,45 je kg 0,28 Teltower Räbchen A gewaschen u.geputzt Gr. I i i t i a 100 kg 26 33,20 je kg 0,46 Gr. n . i i ■ i 1 100 kg 18, 23,80 je kg 0,34 Gr. IH e e b s 1 100 kg 8, 12,10 je kg 0,18 Unsortiert % s 9 100 kg 14, 19,15 je kg 0,26 Möhren und Karotten A o. Laub . i 100 kg 8, 14,30 je kg 0,20 Karotten, Pariser A 2 100 kg 13, 20,15 je kg 0,26 Speisekohlrüben A , I 100 kg 5, 9,20 je kg 0,14 Salat A über 150 g. ■ ■ a 100 Stck. 15 19,75 je Stck. 0,25 über 100 g. i 1 100 Stck. IX 16,20 je Stck. 0,22 unter 100 g. i ■ a 100 Stck. 8, 11,55 je Stck. 0,14 Endiviensalat A , , 1 100 Stck. 15. 19,75 je Stck. 0,25 Sellerieknollen A. ■ 1 100 kg 20, 27,55 je kg 0,38 Porree A über 25 mm 0 3 1 100 kg 21, 27,90 je kg 0,40 15 bis 25 mm 0 3 1 100 kc 17, 23,25 je kg 0,32 unter 15 mm 0 , i 100 k" 12, 17,35 je kg 0,24;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 446 (VOBl. Bln. 1946, S. 446) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 446 (VOBl. Bln. 1946, S. 446)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen sozialistischen Ländern, Objekten und Konzentrierungspunkten der Banden, Deckadressen und Deckte!fönen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistischen Staaten sowie in der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen sozialistischen Ländern, Objekten und Konzentrierungspunkten der Banden, Deckadressen und Deckte!fönen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistischen Staaten sowie in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit Bruderorganen sozialistischer Länder bei der Beweismittelsicherung zur Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten aus dieser Zeit; die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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