Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 44

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 44 (VOBl. Bln. 1946, S. 44); Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 8. 13. Februar 1946 usw. auf den „behelfsmäßigen Personalausweis" desjenigen Elternteiles einzutragen sind, bei dem sich das Kind befindet! auch für die Pflegekinder bitte ich diese Unterlagen mitzubringen. Ausländer, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bitte ich, im Polizeipräsidium, Berlin N 54, Linienstr. 83/85, III. Stock, bei der Abteilung II, an folgenden Wochentagen vorzusprechen: Diejenigen, deren Familienname mit dem Buchstaben A beginnt, am 11. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben B beginnt, am 12. und 13. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit" dem Buch- staben C beginnt, am 14. und 15. Februar 1946 Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben D beginnt, am 16. uncj 18. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben E beginnt, am 19. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben F beginnt, am 20. und 21. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben G beginnt, am 22. und 23. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben H beginnt, am 25. und 26. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben I, J beginnt, am 27. und 28. Februar 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben K beginnt, am 1., 2., 3., 4. und 5. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben L beginnt, am 6. und 7. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben M beginnt, am 8., 9., 11.'und 12. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben N beginnt, am 13. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben O, Q, U, X, Y beginnt, am 14. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben P beginnt, am 15., 16., 18. und 19. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch-' 6taben R beginnt, am 20., 21. und 22. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben T beginnt, am 23. und 25. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben V beginnt, am 26. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben Z beginnt, am 27. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben W beginnt, am 28. und 29. März 1946. Diejenigen, deren Familienname mit dem Buch- staben S beginnt, am 30. März, 1., 2. und 3. April 1946. Der Ausweisinhaber ist verpflichtet, den neuen „behelfsmäßigen Personalausweis" stets bei sich zu führen. Der neue „behelfsmäßige Personalausweis" ist in Zukunft der allein zugelassene Ausweis gegenüber den Besatzungsbehörden, gegenüber der Berliner Polizei und gegenüber Behörden innerhalb der Stadt Berlin. Berlin, den 8. Februar 1946. Der Polizeipräsident Vorrätighalten von Hackfleisch Im Einvernehmen mit dem Magistrat der Stadt Berlin Landesgesundheitsamt (Hauptamt Veterinärwesen) ist nach Eintritt der kalten Jahreszeit das Vorrätighalten von Hackfleisch, Schabefleisch und ähnlichen Zubereitungen unter Beachtung der Vorschriften der Hackfleischverordnung vom 24. Juli 1936 (Reichsgesetzblatt I S. 570) sowie der Polizeiverordnung vom 7. Oktober 1936 (Amtsblatt S. 243) und der Abänderung hierzu vom 18. Sep- , tember 1939 (Amtsblatt S. 97) bis auf weiteres wieder gestattet. Es dürfen danach in Fleischereien und Fleischereibetrieben Hackfleisch, Schabefleisch und ähnliche Zubereitungen an den Wochentagen und an den Sonntagen, an denen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 16.30 bis 18.30 bzw. an den Nachmittagen vor einem Sonntag oder allgemeinen Feiertag bis 19 Uhr (den sogenannten Hauptabsatzzeiten) vorrätig gehalten werden. Mit dem Beginn der Herstellung des Hackfleisches darf frühestens Vs Stunde vor jeder Hauptabsatzzeit begonnen werden. Das nach einer Hauptabsatzzeit übriggebliebene Hackfleisch, Schabefleisch und zubereitete Hackfleisch darf als solches nicht wieder abgegeben werden. Es ist durch Kochen, Braten, starkes Salzen usw. in einen Zustand zu bringen, der die Abgabe des Hackfleisches, Schabefleisches oder zubereiteten Hackfleisches unmöglich macht. Das Herstellen, Vorrätighalten, Feilhalten und Verkaufen von Hackfleisch, Schabefleisch und zubereitetem Hackfleisch im Freien, auf Märkten und Straßen, im Hausierhandel sowie in Freibänken und freibankähnlichen Einrichtungen, ist verboten. In Gaststätten darf Hackfleisch, Schabefleisch und zubereitetes Hackfleisch nur ?jim Verzehr an Ort und Stelle hergestellt, feilgehalten und abgegeben werden. Ein Vorrätigljalten ist verboten. Das Verbot vom li. Juni 1945 wird hiermit aufgehoben. Berlin, den 9. Februar 1946. Der Oberbürgermeister I. V.: M a r o n Der Polizeipräsident;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 44 (VOBl. Bln. 1946, S. 44) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 44 (VOBl. Bln. 1946, S. 44)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes wahrgenommen werden können. Bei den von den Diensteinheiten der Linie zu erfüllenden Aufgaben können somit auch Eltern zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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