Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 435

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 435 (VOBl. Bln. 1946, S. 435); 435 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 46. 30. November 1946 Bezirksämter Ablauf der Ruhefristen und Einebnung von Grabstellen auf den städtischen Friedhöfen . Unter Bezugnahme auf § 5 der Friedhofsordnung vom 29. Januar 1932 wird bekanntgemacht, daß die Ruhefrist folgender Grabsteilen am 31. D.ezember 1946 abläuft: Friedhof Berlin-Tempelhof, Gottlieb-Dunkel-Str. 26/27 Reihenstellen für Erwachsene, beerdigt bis zum 31. Dezember 1921. Kinder-Reihenstellen, beerdigt bis zum 31. Dezember 1931. Außerdem sämtliche Wahlstellen, die bis zum 31. Dezember 1921 belegt oder erworben wurden, sowie sämtliche Urnenstellen, belegt oder erworben bis zum 31. Dezember 1926. Friedhof Berlin-Britz, Rudower Str. 16/20 Alle Wahlstellen, die bis zum 31. Dezember 1921 belegt oder erworben wurden, sowie alle bis zum 31. Dezember 1926 belegten oder erworbenen Urnenstellen. Sämtliche vor dem 1. Januar 1887 erworbenen Erbbegräbnisse werden ab 1. Januar 1947 geschlossen, soweit nicht inzwischen ein Wiedererwerb stattgefunden hat. Friedhof Berlin-Britz, Triffstr. 10 und 12 Reihenstellen für Erwachsene, beerdigt bis zum 31. Dezember 1921. Kinder-Reihenstellen, beerdigt bis zum 31. Dezember 1931. Alle Wahlstellen, die bis zum 31. Dezember 1921 belegt oder erworben wurden. Sämtliche vor dem 1. Januar 1887 erworbenen Erbbegräbnisse werden ab 1. Januar 1947 geschlossen, soweit nicht inzwischen ein Wiedererwerb stattgefunden hat. Friedhof Berlin-Rudow, Köpenicker Str.'117/143 Sämtliche Wahl- und Reihenstellen für Erwachsene, die bis zum 31. Dezember 1921 belegt oder erworben worden sind, sowie alle bis zum 31. Dezember 1931 belegten Kinderstellen. Friedhof Buckow-West, Alt-Buckow 39 a Die bis zum 31. Dezember 1921 belegten oder erworbenen Wahl- und Reihenstellen. Mit Ablauf der Ruhefrist erlischt auch das Nutzungsrecht an diesen Grabstellen. Die Einebnung erfolgt ab 1. Januar 1947. Bei Reihenstellen ist eine Verlängerung der Ruhefrist aus flächenwirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Soweit bei Wahlstellen ein Wiedererwerb auf weitere 25 Jahre zugelassen wird, unterliegen die Denksteine und sonstigen Anlagen den zur Zeit geltenden Vorschriften und sind entsprechend zu ändern. Inhaber der zur Einebnung gelangenden Grab- und Urnenstellen, die Rechte an Denksteinen und sonstigen Grabausstattungen geltend machen wollen, werden hiermit aufgefordert, sich unter Vorlage des Besitzscheins bis zum 31. De z e m b e r 1946 im Friedhofsbüro, Berlin-Tempelhof, Gottlieb-Dunkel-Str. 26/27, zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gehen alle nicht zurückgeforderten Gegenstände in das Eigentum der Stadtgemeinde über. Berlin-Neukölln, den 30. Oktober 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Neukölln I. A.: P ö t h i g Justizbehörden Aufgebot Die Frau Elsbeth G a m p, geb. Dehmel, in Schwerin in Mecklenburg, August-Bebel-Str. -20, vertreten durch Rechtsanwalt Kassow in Schwerin i. M., hat das Aufgebot der zwei Hypothekenbriefe beantragt, die gebildet sind über zwei Aufwertungshypotheken, eingetragen im Grundbuch von Charlottenburg, Bend 26, Blatt 1335, Leibnizstr. 106, in Abteilung III unter Nr. 19 A mit 5500 GM. und unter Nr. 20 A mit 2500 GM. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in. dem auf den 15. Juni 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Charlottenburg, den 12. November 1946. (j Das Amtsgericht Az. 14 F 92/46 Aufgebote Der Baumeister Georg Becker in Berlin-Grunewald, See-bergsteig 20, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Wilmersdorf, Band 96, Blatt 2852, in Abt. III unter. Nr. 4 eingetragene Darlehnshypothek von 50 000 RM beantragt. Az. 14 F. 71/46. Die offene Handelsgesellschaft Hermann Schäler, Bau-gesc'-äft, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Dipl.-Kaufmann Dr. Fritz W ö 1 k e r in Berlin-Schmargendorf, Breite Str. 49, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jürgen, Berlin-Zehlendorf, Kaunstr. 21, hat das Aufgebot beantragt von zwei Wechseln über je 1500 RM, am 15. September 1941 ausgestellt und am 15. Dezember 1941 fällig, und am 1. Dezember 1941 ausgestellt und am 31. Dezember 1941 fällig. Aussteller der Wechsel der Antragsteller, Akzeptant Architekt Albert Riemer in Berlin-Halensee, Paulsborner Str. 27. Az 14 F. 86/46 Der Dr. jur. Heinrich H e 1 b i g in Berlin W 15, Pariser Str. 14, hat das Aufgebot der im Grundbuch von Wilmersdorf, Bd. 56, Blatt 5049, früher Blatt 16 089, eingetragenen Eigentümer-Grundschuld, eingetragen in Abt. III unter lfd. Nr. 3 in Höhe von 3716,05 GM. und unter Nr. 13 in Höhe von 36 000 RM/GM. beantragt. Az. 14 F. 89/46 Der Herr Leopold Albrecht in Dresden-Loschwitz, Robert-Dietzsch-Straße 6, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über seine Eigentümer-Grundschuld, eingetragen im Grundbuch der Stadt Charlottenburg, Band 233, Blatt 7758, Abt. III unter Nt. 16 in Höhe von noch 4000 RM nebst 5 % Zinsen beantragt. Az. 14 F. 90/46 Der Ledergroßhändler Gerhard Dienert, Berlin NO 55, Hufelandstraße 14, vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Goetsch, Berlin NO 55, Winsstraße 4, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die für den Lederhändler Paul Dienert, Berlin-Niederschöneweide, Köllnische Straße 74, im Grundbuche von Charlottenburg, Band 181, Blatt Nr. 6230, in Abt. III unter Nr. 14 eingetragene Darlehnshypothek von 5000 RM beantragt. Az. 14 F. 91/46;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden rechtswidrigen Handlungen aus, sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben.

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