Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 434

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 434 (VOBl. Bln. 1946, S. 434); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 46. 30. November 1946 werden, wenn und soweit die Voraussetzungen zu Ziffer 2 gegeben sind. 4. Zugelassen zur Lehrabschlußprüfung werden ferner: a) Lehrlinge, die nach nicht bestandener Lehrabschlußprüfung ihre Wiederholungsprüfung ablegen wollen; b) Lehrlinge, die ihre Lehrabschlußprüfung wiederholen wollen, weil ihnen da6 Ergebnis der erstmaligen Prüfung unbekannt ist, bzw. weil 6ie einen Nachweis für das Bestehen dieser Prüfung nicht erbringen können; c) Prüfungsbewerber, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit mit Wahrscheinlichkeit das Bestehen einer Lehrabschlußprüfung erwarten lassen, auch dann, wenn-sie eine regelrechte Lehre nicht durchgemacht haben. Diese Prüfungsbewerbar müssen mindestens 21 Jahre alt sein und eine mindestens fünfjährige Praxis in dem Beruf, in dem die Prüfung beantragt wird, oder doch in einem hiervon gleichartigen Beruf nebst den erforderlichen theoretischen Kenntnissen nachweisen können. Ihr Antrag bedarf der Stellungnahme des letzten Arbeitgebers und wo vorhanden des Betriebsrates bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitung. J. Das Lehrverhältnis muß bei der Geschäftsstelle des „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" eingetragen sein, soweit die Eintragung nicht zulässigerweise bei einer anderen Stelle (Gauwirtschaftskammer, Handwerkskammer) erfolgte. 6. Der Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung muß schriftlich auf dem Vordruck „Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung" gestellt werden. Der Vordruck ist bei den Bezirksarbeitsämtern kostenlos erhältlich. 7. Die in dem Antragsvordruck geforderten Unterlagen müssen vollständig beigebracht werden. Auf eine Unterlage kann nur verzichtet werden, wenn die Unmöglichkeit der Beibringung glaubhaft gemacht wird. 8. Aus den eingereichten Unterlagen in Verbindung mit den Angaben im Anmeldevordruck muß hervorgehen, daß der Antragsteller die für seinen Beruf festgelegten wichtigsten Ausbildungsvorgänge kennengelernt hat. 9. Der Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung ist spätestens bis zum 15. Dezember 1946 bei der Geschäftsstelle des „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung", Berlin W 35. Tirpitzufer 52, zu stellen. Die Prüfungsgebühr beträgt im allgemeinen RM 10, und ist bei Abgabe des Antrages zu entrichten. Später eingehende Anträge können für die Frühjahrsprüfung nicht mehr berücksichtigt werden. Lehrlinge des Handwerks melden sich wie bisher üblich bei ihrer zuständigen Fachsparte (Innung). Hiervon ausgenommen sind die Lehrlinge des Bauhauptgewerbes und der graphischen Berufe, die ihre Meldung bis zum vorstehenden Termin bei der obengenannten Geschäftsstelle des „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" abgeben müssen. Berlin, den 8. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Abt. für Arbeit I. V.: Fleischmann Polizei Zulassung und Begutachtung von Kraftfahrzeugen Ein Kraftfahrzeug kann zum Verkehr nur dann zugelassen werden, wenn die früheren Z ilassungspapiere (Kraftfahrzeugbrief und Zulassungsschein) vorgelegt -erden. Soweit diese nicht mehr vorhanden #d, ist über ihren Verbleib eine schriftliche Erklärung abzugeben. Der Inhal, der Erklärung ist glaubhaft zu machen. Diejenigen Kraftfahrzeuge, bei denen die technischen Daten mit den Angaben in dem Kraftfahrzeugbrief nicht übereinstimmen oder bei denen die Nummer des Motors, Fahrgestells usw. von denen des Typenschildes oder denen in den Zulassungspapieren abweichen, sind einem amtlich anerkannten Sachverständigen zur Begutachtung vorzuführen. Amtliche Sachverständige sind in Berlin zur Zeit: 1. die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TU Berlin), Berlin-Charlottenburg 2, Gartenufer; 2. die technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV Berlin), Berlin-Schöneberg, Albertstr.- 14/18. Für die Vorführung eines Kraftfahrzeuges sind die Fahrgestell-, die Motor-Nr. und das Typenschild zu säubern, so daß sie einwandfrei zu erkennen sind. Jede Veränderung der Nummern des Fahrgestells, des Motors, der Typenschilder usw. ist verboten und führt zu strafrechtlicher Verfolgung. Berlin, den 5. Oktober 1946. Der Polizeipräsident Erlöschen der Räude Im Einhuferbestand des Fuhrhalters Frau Gerda Paul, Spandau, Ackerstraße 35, ist das Erlöschen der Räude amtstierärztlich festgestellt worden. Die angeordneten Maßregeln sind gemäß § 257 der Ausführungsvorschriften des Bundesrates zum Viehseuchengesetz aufgehoben. Berlin, den 5. November 1946. Der Polizeipräsident Ausbruch der Pferderäude In den Einhuferbeständen folgender Pferdehalter ist amtstierärztlich die Räude festgestellt worden: \ Gemeindefuhrwesen Buch, Alt-Buch Nr. 12, Fritz Dittmann, Rosenthal, Hauptstraße 106. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach den §§ 246 bis 258 der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911. Berlin, den 6. November 1946. Der Polizeipräsident Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Am 3. Oktober 1946 ist bei dem Polizeirevier 125 ein Dienstsiegel mit der Umschriftung „Polizeipräsident in Berlin, 125. Polizeirevier" in Verlust geraten. Zur Verhütung von Mißbrauch werden hiermit alle nach dem 3. Oktober 1946 mit diesem Dienstsiegel gefertigten Siegelabdrucke für ungültig erklärt. Berlin, den 8. November 1946. Der Polizeipräsident Erlöschen der ansteckenden Blutarmut Das Erlöschen der ansteckenden Blutarmut im Pferdebestand des Schweinezüchters Heinrich Fritz, Charlottenbürg, Tegeler Weg 45, ist a-itstierärztlich festgestellt Die angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben. Berlin, den 9. November 1946. Der Polizeipräsident;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 434 (VOBl. Bln. 1946, S. 434) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 434 (VOBl. Bln. 1946, S. 434)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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