Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 433

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 433 (VOBl. Bln. 1946, S. 433); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 40. 30. November 1946 433 Blumenart i II III IV Primula obeondea Blüten müssen Farbe zeigen und gut entwickelt sein. Mind. 11-cm-Topf , i, 1,04 1,20 1,80 9-cm-Topf . 0,60 0,62 0,71 1.08 Asparagus plum, 11 12-cm-Topf . i 1,25 1,30 1,50 2.25 Adiantum (scutum ro6eum) 11 12-cm-Topf I 1,30 1,35 1,56 2,34 9 10-cm-Topf II 0,90 0,94 1,08 1 62 Adiantum elegans, 11 12-cm-Topf I i 1,25 1,30 1,50 2,25 Glückskleetöpfe, voll bewachsen aus mindestens 6-cm-Topf I i 0.30 0.31 0,36 0,54 11-cm-Schale 1, 1.04 1,20 1,80 handelsüblich garniert 20Pfg. Aufschlag. Moostöpfe, Größe I . 0,30 0,31 0,36 0,54 Größe II 0,25 0,26 0,30 0,45 handelsüblich garniert 20 Pfg. Aufschlag. Primula acauläs I 0,40 0,42 0,50 0,75 II l i 0,30 0,31 0,36 0,54 Primula chinensis, große Ware, I . 0,50 0,52 0,60 0,90 II . 0,40 0,42 0,48 0,72 Primula chinen6i6, Morgenröte u. d. Neuheiten i 0,60 062 0,71 1,08. Bellis (Tausendschön) i. T. I . , ■ 0,30 0,31 0,36 0,54 II , , * 0,25 0,26 0,30 0,45 Viola odorata (Veilchen) * 0,30 0,31 0,38 0,54 Blumenart Picea exelsa*), 20 30 cm . . t I II III IV je Stck. 0,36 30 40 cm . a 0,48 40 60 cm . 0,S0 60 80 cm , 9 0,72 Picea pungens*), 30 40 cm . t 0,96 40 60 cm . a 1,20 60 80 cm . ■ . 1,44 Picea pungen6 glauca*), 20 30 cm 1,44 30 40 cm 1,68 40 60 cm ' $ 2,88 60 80 cm 3,36 Anmerkung: Erzeuger und Händler sind verpflichtet, ihre Abgabepreise auf Grund der bestehenden Anordnung zu errechnen: jedoch dürfen die festgesetzten Abgabehöchstpreise in keinem Falle überschritten werden. Die festgesetzten Preise gelten 60 lange bi6 eine neue Festsetzung für die gleiche Ware erfolgt. Für die in dieser Liste nicht aufgeführten Blumen und Zierpflanzen gelten die Preise der Liste Nr. 1/1946 vom 20. Juni 1946. Für Blumen und Zierpflanzen, die in Liste Nr. 1/1946 und Liste Nr. 2/1946 nicht aufgeführt sind, gelten zeitlich die jeweiligen Vergleichspreise (Listenhöchstpreise) des Jahres 1944. Ware minderer Qualität ist mindestens 20 % billiger zu verkaufen. Berlin, den 8. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Preisamt Dr. Steiner Az. 1 1650 1823/46. *) *) Erzeuger haben dem Kleinhändler 25 % Nachlaß zu gewähren. Bei eingetopfter Ware erhöhen ich die Preise um 25 %. Ware minderer Qualität ist mindestens 20 % billiger zu verkaufen. Alle Topfpflanzen, die keinen festen Ballen halten, müssen mit Topf verkauft werden. Cyclamen, Lorraine, Begonien und Moostöpfe dürfen nicht ohne Töpfe verkauft werden. II. Amtliche Bekanntmachungen Magistrat Personalfragen und Verwaltung Ungültigkeitserklärung von Dienstsiegeln 1. Das Dienstsiegel „Stadt Berlin, Bezirksamt Mitte" (Kennziff. 101) Ist verlorengegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. 2. Das Dienstsiegel „Stadt Berlin, Bezirksamt Tiergarten" 24. Volksschule, (ohne Kennziff.) Ist in der Nacht vom 12. zum 13. Oktober d. J. gestohlen worden und wird hiermit für ungültig erklärt. 3. Das Dienstsiegel „Stadt Berlin, Bezirksamt Lichtenberg" (Kennziff. 81) Ist in der Nacht vom 4. zum 5. November 1946 gestohlen worden und wird hiermit für ungültig erklärt. Sollten Bescheinigungen usw. mit einem Abdruck dieser Siegel noch vorgelegt werden, so sind sie einzuziehen und dem betr. Bezirksamt, Abteilung für Personalfragen und Verwaltung, zur Nachprüfung zu übersenden. Berlin, den 15. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Abt. für Pensonalfragen und Verwalter I. V.: Schmidt Arbeit Richtlinien für die Zulassung zu den Lehrabschlußprüfungen im Frühjahr 1947 Gemäß der Ermächtigung des Magistrats der Stadt Berlin vom 6. August 1945 werden für die Lehrabschlußprüfungen im Frühjahr 1947 folgende Richtlinie:., bekanntgegeben: 1. Die Lehrabschlußprüfungen im Frühjahr 1947 finden für alle Lehrlinge statt, die ihre Facharbeiter-, Gesellen- oder Kaufmannsgehilfenlehre spätestens am 30. April 1947 beenden. 2. Be' Vorliegen besonders guter Leistungen und wenn der Ausbildungsstand und die Ergebnisse einer Zwischenprüfung dies rechtfertigen, kann mit Zustimmung des Lehrherm und der gewerkschaftlichen Betriebsvertretung eine vorzeitige Zulassung zur Lehrabschlußprüfung erfolgen. Die Lehrzeitverkürzung darf in diesem Falle bei einer vorgeschriebenen Lehrzeit von drei Jahren und länger höchstens ein Drittel, von weniger als drei Jahren höchstens ein Viertel der vorge6chriebenen Lehrzeit betragen. Die Zustimmung ist auf dem Antrag auf Zulassung zur Lehrabschlußprüfung ausdrücklich zu vermerken. . Lehrlinge, die ihre Ausbildung unterbrechen mußten oder bisher nicht fortsetzen konnten (Einberufung, Zerstörung des Lehrbetriebes) können zur Lehrabschlußprüfung zugelassen werden, wenn die fehlende Ausbildungszeit nicht mehr als sechs Monate beträgt. Wurde die Ausbildung länger als 6echs Monate unterbrochen, muß mindestens die Hälfte der versäumten Zeit nachgelemt werden. Hiervon kann abgesehen;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfahren durch eine Reihe von Feindorganisationen, Sympathisanten und auch offiziellen staatlichen Einrichtungen der wie die Ständige Vertretung der irr der das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme gemäß sind von wesentlicher Bedeutung für den Beweisführungsprozeß im Diese Maßnahmen dienen der Auffindung von Gegenständen und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als Beweismittel von Bedeutung sein können. So verlangt der Strafgesetzbuch in Abgrenzung zu den, Strafgesetzbuch das Nichtbefolgen einer Aufforderung durch die Sicherheitsorgane oder andere zuständige Staatsorgane.

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