Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 428

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 428 (VOBl. Bln. 1946, S. 428); Verordnungsblatt für GroB-Berlln. Nr. 45. 23. November 1948 428 Die Allianz Lebensversicherungs-A. G. Berlin W 8, Mohren-straße 56/61, hat das Aufgebot beantragt der Hypothekenbriefe, die gebildet sind über zwei Hypotheken, die für die Antragstellerin eingetragen sind im Grundbuch der Stadt Charlottenburg, Band 190, Blatt 6513, Grundstück Berlin-Char-lottenburg, Wielandstr. 12, in Abt. III unter Nr. 1 über 17 700 GM und unter Nr. 3 über 26 000 GM. Az. 14 F. 84/46 Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Juni 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aüfgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin-Charlottenburg, den 3. November 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Frau Martha Klimek in Berlin N 54, Chris tinenstr. 38, hat beantragt, die verschollene Frau Eva Edel, geb. Strauß, geboren am 3. Oktober 1877 in Heilbronn/Neckar, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Wittelsbacherstr. 22, für tot zu erklären. Az. 1411. 221/46 Rechtsanwalt und Notar Dr. Bruno Wendt in Frankfurt/Main, Klüberstr. 22, hat beantragt, die verschollenen a) Kaufmann Franz Goldmann, geb. 6' September 1886 in Mannheim, b) Ehefrau Anita Goldmann, geb. Mayer-Alberto, geboren 31. Dezember 1898 in Coblenz, c) deren Kinder 1. Hans Gustav Adolf Goidmann, geb. 11. September 1922 m Köln/Rh., 2. Walter Clemens Goidmann, geb. 13. August 1925 in Köln/Rh., 3. Anneliese Goldmann, geb. 19. Oktober 1930 in Berlin, zu a), b), c 2 und 3, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, Rankestraße 26, Pension Hellas, zu c 1, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Barbarossastr. 351, für tot zu erklären. Az. 1411. 75/46 Frau Hildegard Corsing, geb. Oster, in Berlin-Wilmersdorf, Landauer Str. 111, hat beantragt, die verschollene Witwe Gertrud Rosa Oster, geb. Karpe, geboren am 30. Mai 1885 zu Beriin-Schöneberg, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Konstanzer Str. 10, für tot zu erklären Az. 1411. 340/46 Herr Dr. phil. Dr. jur. Walter Andreas Buch in Berlin-Char-lottenburg, Neue Kantstr. 19, Gartenhaus III, hat beantragt, die verschollene Frau Emma Buch, geb, Dorrn, geboren am 5. Februar 1900 zu Thom/Westpr., zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Neue Kantstr. 19, Gartenhaus, für tot zu erklären. Az. 14 II. 345/46 Heinrich Oehl in Berlin-Wilmersdorf, Düsseldorfer Str. 12, hat beantragt, seine verschollene Ehefrau Auguste Oehl, geboren 21. September 1897 in Saberau/Ostpr., zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Fasanenstr. 61, pt., für tot zu erklären. Az. 14 11. 346/46 Frau Erika Schlender, geb. Krüger, in Berlin-Wilmersdorf, Nassauische Straße 5, hat beantragt, ihren verschollenen Mann, den Diplomvolkswirt Heinz Eitel Friedrich Schlender, geboren am 18. November 1911 in Eigenheim, Kreis Hohensalza, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Nassauische Straße 5, für tot zu erklären. Az. 1411. 355/46 Die Frau Dora Zallmann, geb. Sänger, Berlln-Reinickendorf-Ost, Holiänderstr. 20, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fr. Hennig, in Berlin SW 61, Blücherstr. 13, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Harry Hirsch, geboren am 20. Februar 1912 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Konstanzer Str. 3, für tot zu erklären. Az. 1411, 362/46 Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Februar 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstennine zu meiden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstennine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 8. November 1946. Das Amtsgericht Frau Margarethe Behrendt, geb. Bollegraaf, Berlin W15, Kurfürstendamm 185, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karpen, in Berlin W 15, Xantener Str. 16, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Walter Behrendt, geboren 28. August 1885 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Chariottenburg, Leibniz-straße 48, für tot zu erklären. Az. 14II. 358/46 Wirtschaft Iduna-Germania Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Berlin SW 68, Cliarlottenslr. 13 Hierdürch berufen wir eine außerordentliche Hauptversamm- lung ein auf Donnerstag, den 12. Dezember 1946, 11 Uhr, in unser Verwaltungsnebengebäude Berlin SW 68, Charlotten-straße 82, mit nachfolgender Tagesordnung: 1. Widerruf der Bestellung zum Aufsichtsrat. 2. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 3. Verschiedenes. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen gemäß } 15 Ziff. 2 der Satzung bis einschließlich 9. Dezember 1946 während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, Berlin SW 68, Charlottenstr. 13, die Erteilung einer Stimrakarte beantragen, und zwar unter Angabe der Nummer der auf ihren Namen im Aktienbuch eingetragenen I Aktien. Der Eintritt in den Versammlungsraum ist nur gegen Einlaßkarte gestaltet, die gegen di Nachweis der rechtzeitigen Anmeldung ausgehändigt wird. Es wird gebeten, etwaige Vollmachten rechtzeitig bei der Gesellschaft einzureichen. Berlin, den 12. November 1946. Der Vorstand Böhme () a 81. Magiatratsdruckeral, Berlin N 4, LinienstraOe 139/140. Varaffaotlirfit untar dar Uzet Nr. 91 dar Sowjetisch MUUSrvarwaUung 1 DauUchland. ’L 904. 15. 11.4#;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen. Die Ergebnisse der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht: ihre effektive Nutzung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann zu realisieren sein, wenn der mutmaßliche Täter aktuell bei einem Handeln angetroffen diesbezüglich verfolgt wird und sich aus den objektiven Umständen dieses Handelns der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat erfolgten Eröffnung der Befragung,sind alle weiteren Maßnahmen auf der. Grundlage der durchzuführen und abzuschließen. Bei der Durchführung der Sachverhaltsklärung nach Gesetz ist zu beachten, daß die in den entsprechenden Vorschriften der geforderten tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und welche rechtlichen Konsequenzen damit verbunden sind.

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