Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 426

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 426 (VOBl. Bln. 1946, S. 426); Ve.ordnungsblatt für Groß-Berlin. N'r. 45. 23. November 1948 Justizbehörden Aufgebote Der Prüfer Friedrich Bergmann. Berlin SW29, Freiligrath-straße 14, hat beantragt, die verschollene Frau Minna Bergmann, geh. Löwenstamm, geh. am 22. Juli 1865, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf Kaiserplatz 1, für tot zu erklären. Die bezaichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Januar 1947, mittags 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstennine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 14 II 338/46. Der Steuerberater Leopold L e w y in Berlin-Zehlendorf, Qnkel-Tom-Straße 127, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Georg Tarrasch, geh. am 7. Mai 1876 in Groß-Wartenberg (Schl.) und seine Frau Hildegard Tarrasch, geb. Worms, geb. in Berlin, Geburtsdatum unbekannt, beide zuletzt wohnhaft in Berlin W 3Q,( Prinzregentenstraße 6, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Januar 1947, mittags 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 14 II 266/46. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 27. Oktober 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Dia Frau Mathilde Zech in Berlin-Wilmersdorf, Bruchäaler Straße 16, vertreten durch Rechtsanwalt Heinrich Albert, in Berlin-Zehlendorf-West, Flensburger Straße 18, hat beantragt, den verschollenen Dr. August Müller, geb. am 20. November 1873 in Wiesbaden, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Prinzregentenstraße 24, für tot zu erklären. Az. 14 11 157/46. Der Dr. phil. Hans-Joachim Schoeps in Upsala (Schweden), Foikungagatan 6 c, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schindler, Berlin-Charlottenburg 2, Carmerstraße 4, hat beantragt, die ver. echoüenen 1. Sanitätsrat Dr. Julius Schoeps, geb. am 5. Januar 1864, in Nauenburg i. Westpr., 2. Frau Käte Schoeps, geb Frank, geb. am 17. Februar 1886 ln Brandenburg a. d. H„ zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Reichsstraße 106, für tot zu erklären. Az. 14 H 198/46. Die verwitwete Frau Margarete P a u 1 in Berlin-Niedcrschön-haueen, Waldstr. 22, hat beantragt, den verschollenen Elektro-Installationsmeister Ernst Schultz, geb. am 10. März 1871 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sophie-Char-lotte-Straße 73 78, für tot zu erklären. Az. 1411 237/46. Der Helfer in Steuersachen Erich W i 11 m a n n in Berlin NO 55, Zeebrüggerstraße 41, hat beantragt, den verschollenen Edmund Wittmann, geh. am 19. Januar 1867 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Charlottenburg, Schlüterstraße 56, für tot zu erklären. Az. 1411 238/46. Herr Julius Goldberg, 91 Pricess Court Queensway, London W 2, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Münzer in Berlin-Gharlottenburg, Droysenstraße 10 a, hat beantragt, die verschollen Frau Jenny Michalski, geb. Braun, geb. am 16. Juli 1860 in Kulmsee, Kreis Thorn, zuletzt wohnhaft im jüdischen Altersheim in Berlin-Grunewald, Gneistetraße 8, für tot zu erklären. Az. 1411 324/46. Die Frau Katharina John, geh. Przybyla, in Berlin-Wilmersdorf, Babelsberger Straße 6, hat beantragt, den verschollenen früheren Gastwirt Otto John, geb. am 12. Juni 1887 in Braak bei Hamburg-Rahlstedt, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Gasteiner Straße 28, für tot zu erklären. Az. 14 II 349/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Januar 1947, mittags 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 28. Oktober 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Der Studienassessor Kurt Hellermann, Memmingen, Kalchstraße 6 II bei Schubert, hat beantragt, seine Mutter, Frau Antonie Hellermann, geb. Porawski, zuletzt wohnhaft in Berlin-Lankwitz, Retzowstraße 48, für tot zu erklären. Die Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 4. Dezember 1946, um 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 3 II 52/46. Die Ehefrau Maria J e r o g i n , geb. Puhl, in Berlin-Steglitz, Birkbuschgarten 11, hat beantragt, dien verschollenen kaufmännischen Angestellten. Michael Jerogin, geb. am 3. Oktober 1889 in Leningrad, zuletzt wohnhaft in Berlin-Steglitz, Birkbuschgarten 11, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Dezember 1946, vormittags 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebolstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 3 II 66/46. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. B e r 1 i n - L i c h t e r f ei d e , den 16. Sept./5.Oktober 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Die Witwe Valeska Levy, geh. Lefebre in Berliu-Karlshorst, Lehndorfstraße 75, hat beantragt, die verschollenen 1. Rudolf Nothenberg, 2. Johanna Nöthen b erg, geborene Levy, 3. Gert Nothenberg, alle Berlin-Karlshorst, Prinz-Heinrich-Straße 6, zuletzt wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Az. 5II. 38/46. Die Ehefrau Ida Klein, geborene Lewin, in Berlin-Mari en-dorf, Liviusstraße 7, hat beantragt, den verschollenen Lehrer Ludwig L e w i n , zuletzt wohnhaft in Berlin-Kauladorf-Süd, Am Birkenwerder 42, für tot zu erklären. Az. 5II. 54/46. Der Drogist Dietrich Hoffers in Wiehe/ Unstr., Wilhelm-Straße 63, hat beantragt, seinen Vater, den verschollenen Drogisten Friedrich H o f f e r s , zuletzt wohnhaft in Berlin-Karlshorst, für tot zu erklären. Az. 5 II. 90/46.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, insbesondere in den Arbeits, Wohn und Freizeitbereichen der jeweils zu kontrollierenden Personen, den politisch-operativen Erkenntnissen und Erfahrungen über Pläne, Absichten, Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel zu unterbleiben. Operative Maßnahmen bei Verhaftungen von. Bei Verhaftungen von im Operationsgebiet ist der betreffende Vorgang gründlich zu analysieren und auszuwerten.

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