Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 425

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 425 (VOBl. Bln. 1946, S. 425); Verordnungsblatt für GroB-Berlin. Nr. 45. 23. November 1946 425 Bezirksämter Einebnung von Grabstellen auf den städtischen Friedhöfen des Verwaltungsbezirks Reinickendorf Nach § 5 der Friedhofsordnung der Stadt Berlin vom 29. Januar 1932 sollen Grabsteine eingeebnet werden auf den Friedhöfen: Berlin-Reinickendorf, Humboldtstraße Sonderetellen der Abteilung I Sonderstellen der Abteilung fa Sonderstellen der Abteilung If Sonderstellen der Abteilung Ila Sonderstellen der Abteilung III Sonderstellen der Abteilung lila Sonderstellen der Abteilung IV Sonderstellen der Abteilung IVa Sonderstellen der Abteilung V Sonderstellen der Abteilung Va * Sonderstellen der Abteilung VI Sonderstellen der Abteilung VII Sonderetellen der Abteilung nördlich am Zaun Sonderstellen der Abteilung östlich am Zaun Sonderstellen der Abteilung südlich am Zaun Reihenstellen der Abteilung I (neuer Teil) Kinderstellen der Abteilung Ia (neuer Teil) Kinderstellen der Abteilung Ib (neuer Teil) Berlin-Reinickendorf, Freiheit6weg Erbbegräbnisse, Sonderetellen, Reihenstellen. B e r 1 i n - W i 11 e n a u , Holzhäuser Straße Erbbegräbnisse J Sonderetellen der Abteilung I Sonderstellen der Abteilung II Sonderstellen der Abteilung V Sonderstellen der Abteilung VI Reihenstellen der Abteilung III Umenstellen der Abteilung I Kinderstellen deT Abteilung IV Kinderstellen der Abteilung V Ber1 in-Lübare, P1atanen6traße Sonderstellen der Abteilung I Sonderstellen der Abteilung III Sonderstellen der Abteilung IV Sonderstellen der Abteilung V Reihenstellen der Abteilung VI Umenstellen der Abteilung I . Berlin-Herm6dorf, Frohnauer Straße TI Sonderstellen der Abteilung A Sonderetellen der Abteilung B Kinderstellen der Abteilung III Umenstellen der Abteilung F B e r 1 in-H e r ms do rf, Schuhendorfer Straße Erbbegräbnisse, Sonderstellen, Reiheiutellen für Erwachsene und Kinder Berlin - Frohn au, Hainbuchenstraße Sonderstellen der Abteilung III Sonderstellen der Abteilung IV Reihenstellen der Abteilung III Berlin-Borsigwalde, Maxim-Gorki-Straße Sonderstellen, Reihenstellen für Erwachsene und Kinder Berlin-Tegel, Waidmannsluster Damm Sonderstellen der Abteilung VIII Sonderstellen der Abteilung TX Sonderstellen der Abteilung IXa Sonderstellen der Abteilung Xa Sonderstellen der Abteilung Xb Reihenstellen der Abteilung Xb Reihenstellen der Abteilung Xc Kinderstellen der Abteilung IXb Kindersteilen der Abteilung IXc Umenstellen der Abteilung IV Urnenstellen der Abteilung V Umenstellen der Abteilung X Zur Einebnung gelangen die Erbbegräbnisse, die bis zum 31. Dezember 1886 erworben worden 6ind und wo die letzte Beerdigung bis zum 31. Dezember 1921 6tattgefunden hat. Bei Sonder- und Reihenstellen werden die Stellen eingeebnet, die mit erwachsenen Personen bis zum 31. Dezember 1921 belegt oder zur späteren Benutzung erworben wurden. Bei Kinderstellen erfolgt die Einebnung der bis zum 31. Dezember 1931 belegten Grabstellen. über die auf den Grabstellen vorhandenen Ausstattungs-gegenstände (Grabsteine, Gitter, Bänke usw.) ifcird ohne Entschädigung anderweitig verfügt, falls Ansprüche der Empfangsberechtigten nicht bis zum 31. Dezember 1946 bei der Fried-hofsverwaltung in Berlin-Reinickendorf, Flottensbraße, Zimmer 176, geltend gemacht werden. Bei Erbbegräbnissen und Sonderstellen kann, wo noch Stellen unbelegt geblieben sind, eine Verlängerung des Nutzungsrechtes gegen Zahlung der entsprechenden Stellengebühr unter Berücksichtigung der jetzt geltenden Belegungs-Vorschriften in bezug auf Grabmale und dgl. stattfinden, sofern die Grabstellen eich in den neuen Belegungsplan einfügen lassen. Bei Umenstellen kann, sofern diese nicht voll belegt sind, unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Sonderstellen eine Verlängerung des Nutzungsrechtes stattfinden. Für alle übrigen Stellen kann Anträgen auf eine Verlängerung der Ruhefrist nicht entsprochen werden. Berlin-Reinickendorf, den 1. Oktober 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Reinickendorf I.A.: Steiner Einebnung von Grabstellen auf dem städtischen Friedhof „In den Klsseln" Nach § 5 der Friedhof6ordnung der Stadt Berlin vom 29. Januar 1932 erlischt mit Ablauf dieses Kalenderjahres das Nutzungsrecht an nachstehenden Reihengrabstellen: Feld 36 Reihe 13 bis Reihe 20 vollständig Jahrgang 1913/14, Feld 38 Reihe 1 bis Reihe 20 vollständig Jahrgang 1915/16, Feld X Reihe 1 bis Reihe 31 vollständig Jahrgang 1912/16, Feld Y Reihe 1 bis Reihe 20 vollständig Jahrgang 1914/15. Uber die auf den Grabstellen vorhandenen, Ausstattungsgegenstände (Denkmäler, Sitzgelegenheiten usw.) wird ohne Zahlung einer Entschädigung anderweitig verfügt werden, falls Ansprüche der Empfangsberechtigten nicht bis zum 1. De. zember 1946 im Büio des Friedhofes in den Kis6eln, Spandau, unter Vorlegung eines entsprechenden schriftlichen Antrages geltend gemacht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß, da es sich um Reihenstellen handelt, Anträge auf Verlängerung der Ruhefri6t dieser Gräber nicht berücksichtigt werden können. Berlin-Spandau, den 15. Oktober 1946. Stadt Berlin Bezirksamt Spandau I. V.: Grammes;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 425 (VOBl. Bln. 1946, S. 425) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 425 (VOBl. Bln. 1946, S. 425)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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