Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 416

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 416 (VOBl. Bln. 1946, S. 416); Verordnungsblatt tür Groß-Berlin. Nr. 45. 23. November 1940 416 Volksgaststättenvorhabens überwachen und fördern. Die Abteilung für Ernährung verfügt nach Anhören des Beirats über die Verwendung der durch die Umlage eingehenden Mittel. Die Neufassung tritt am Tage nach der Verkündung im Verordnungsblatt in Kraft. Berlin, den 6. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister i. V.: M a r o n Arbeit Genehmigung von Nachtarbeit Auf Grund des § 20 der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 446) und des Befehls der Alliierten Kommandantur Berlin BK/'O (46) 147 vom 29. März 1946 wird folgendes bestimmt: Wegen der gegenwärtigen Schwierigkeiten in der Energieversorgung wird mit sofortiger Wirkung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember d. J., die Beschäftigung von Frauen über 18 Jahren in der Nachtschicht unter folgenden Bedingungen zugelassen: .1. Die Nachtarbeit darf nur im Einvernehmen mit der Betriebsvertretung eingeführt werden. 2. Die Nachtarbeit ist dem Hauptamt für Arbeitsschutz und dem zuständigen Bezirkswirtschafts-amt, Energieleitstelle, unverzüglich unter Angabe der Zahl der beschäftigten Frauen und der Dauer und Lage der Arbeitszeit und der Ruhepausen anzuzeigen. 3. In einschichtig arbeitenden Betrieben sind die Frauen, wenn möglich in jeder zweiten, spätestens jedoch in jeder dritten Woche in Tagschicht zu beschäftigen. In mehrschichtig arbeitenden Betrieben müssen die Frauen mit der Tag- und Nachtschicht wöchentlich wechseln. 4. Die Nachtarbeit ist zur Erzielung einer ausreichenden Ruhe am Wochenende möglichst auf die ersten fünf Nächte der Woche zu verteilen, so daß die Nächte vom Sonnabend zum Sonntag und vom Sonntag zum Montag arbeitsfrei bleiben. In den nachts arbeitenden Betrieben darf die wöchentliche Arbeitszeit auf 45 Stunden verkürzt werden. 5. § 4 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) vom 17. Mai 1942 Reichsgesetzblatt I S. 321 bleibt unberührt. 6. Frauen mit Kindern unter 14 Jahren dürfen in Nachtschicht nur dann arbeiten, wenn eine einwandfreie Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Das Nachtarbeitsverbot für Jugendliche beiderlei Geschlechts (unter 18 Jahren) bleibt grundsätzlich bestehen und kann nur mit Genehmigung des Hauptamtes für Arbeitsschutz im Einzelfall gelockert werden. Nachtarbeit in Bäckereien ist in Rücksicht auf das bestehende allgemeine Nachtbackverbot nur mit Einzelgenehmigung des Hauptamtes für Arbeitsschutz zulässig, auch wenn keine Frauen und Jugendliche beschäftigt Werden. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Verordnungsblatt in Kraft. Berlin, den 12.November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Schwenk. P r e i s a m t Tarif für Krankentransporte durch die Krankentransport-Unternehmen Groß-Berlins Auf Grund der Anordnung zur Errichtung eines Preisamtes beim Magistrat der Stadt Berlin in Verbindung mit § 3 der Verordnung gegen Preistreiberei, beide vom 28. September 1945 (Verordnungsblatt 1945, S. 122), wird mit Genehmigung des Preisausschusses folgender Tarif für Krankentransporte festgesetzt: I. Tarifsätze: Für Sozial- ui.d Zwangs- Für Privatversicherte patienten A. Mit Krankenkraftwagen bis zu einer Wegstrecke von 20 km . . s , * * 16,00 RM 25,00 RM darüber hinaus pro Fahrkilometer . i i , 0,60 RM 0,60 RM B. Durch Menschenkraft bewegte Transportfahrzeuge . 10,50 RM 10,50 RM II. Regelleistungen: Mit den obigen Pauschalsätzen sind folgende Regelleistungen abgegolten: 1. Verhandlungen mit den in Frage kommenden Krankenanstalten zwecks Unterbringung des Kranken. 2. Leerfahrt des Krankenwagens vom Standort zur Wohnung bzw. zum Abholungsort des Kranken. 3. Transport der leeren Bahre vom Wagen zum Bett des Kranken. 4. Umbetten des Kranken auf die Bahre. 5. Beförderung des Kranken durch zwei geschulte Krankenträger vom Bett zum Krankenwagen. 6. Transport mittels Fahrzeug zum Krankenhaus. 7. Dort Beförderung des Kranken durch das Transportpersonal mittels Bahre vom Krankenwagen zur Aufnahmestation. 8. Leer-Rückfahrt des Krankenwagens zum Standort. 9. Eine Begleitperson, die im Interesse des Kranken mitfährt, ist kostenfrei zu befördern, III. Sonderleistungen: a) Wartezeit in einer Krankenanstalt aus Anlaß der Aufnahme oder Entlassung eines Kranken bis zu einer Dauer von 30 Minuten ist kostenfrei. Für Wartezeiten darüber hinaus werden für jede angefangene halbe Stunde 2,00 RM berechnet. b) Kommt ein Transport, zu dessen Durchführung das bestellte Krankentransportfahrzeug am Abholungsort eingetroffen ist, nicht zustande, wird die Hälfte obiger Transportsätze (A B) berechnet. c) Werden mehrere Kranke in einem Krankenwagen zu gleicher Zeit zum gleichen Zielort befördert, erfolgt anteilige Kostenverteilung nach dar Zahl d$r Beförderten mit einem Zuschlag von 3,00 RM für jeden Beförderten.;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, auch sogenannte kleine oder unbedeutende Aufträge konsequent auf das operative Kernanliegen zuzuschneiden. Somit wird deutlich, daß die Einsicht der in die operative Zielstellung eine wichtige Voraussetzung für die nachfolgend genannten Aufgaben. Erkennen und Aufdecken aller konkreten Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zur Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen.

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