Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 415

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 415 (VOBl. Bln. 1946, S. 415); Verordnungsblatt für CroB-Berlln. Nr. 45. 23. November 1946 Magistrat Ernährung Erleichterung des Lebensmitteleinkaufs durch Berufstätige Um den Berufstätigen den Einkauf von Lebensmitteln zu erleichtern, wird für den Bereich der Stadt Berlin auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1939 (RGBl. I, S. 1521) folgendes bestimmt: 1. Jede berufstätige Hausfrau (im vollen Arbeitseinsatz), a) die infolge ihrer Berufstätigkeit in ihrem Wohnbezirk nicht in der Zeit von 8 bis 17 Uhr einkaufen kann und b) deren Haushaltsangehörige für sie ebenfalls nicht in dieser Zeit einkaufen können, erhält auf Antrag eine Kaufbescheinigung für Berufstätige. Den berufstätigen Hausfrauen im Sinne dieser Anordnung werden gleichgestellt alleinstehende Männer und Frauen (im vollen Arbeitseinsatz) mit eigenem Haushalt. Kein Haushalt darf mehr als eine Kaufbescheinigung für Berufstätige besitzen. 2. Die Kaufbescheinigung berechtigt dazu, nach Wahl der berufstätigen Hausfrau innerhalb ihres Wohnbezirks bei je einem Kleinhandelsgeschäft für Brot, Fett, Fleisch/Fisch, Kartoffeln, Gemüse/Öbst sowie sonstige Lebensmittel a) kartenpflichtige Lebensmittel für ihren Haushalt vorzubestellen und sie von 17 Uhr an an Sonnabenden von 15 Uhr an abzuholen. b) in der Zeit von 8 bis 8.30 Uhr und von 17 bis 19 Uhr vor anderen Verbrauchern bedient zu werden. 3. Die Bescheinigung ist bei dem Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Der Antrag muß enthalten: , a) Namen, Vornamen und Anschrift des Berufstätigen; - b) die Anzahl der zu dem Haushalt gehörenden Personen; c) die Gründe, aus denen diese Personen nicht in der Lage sind, für den Antragsteller einzukaufen; d) die Versicherung, daß niemand aus dem Kreise der Haushaltsangehörigen die Ausstellung einer Kaufbescheinigung beantragt oder eine solche erhalten hat. Die Kaufbescheinigung ist von dem Arbeitgeber auszustellen, wenn sich bei gewissenhafter Prüfung ergibt, daß die Voraussetzungen für ihre Ausstellung vorliegen; sie muß von dem Betriebsbevollmächtigten und der Betriebsvertretung unterschrieben sein. 4. Selbständige Berufstätige (im vollen Arbeitseinsatz), auf die die Voraussetzungen für die Ausfertigung einer Kaufbescheinigung zutreffen, erhalten die Kaufbescheinigung von der für den Betriebssitz zuständigen Bezirksverwaltung Abteilung für Handel und Handwerk . 5. Die Kaufbescheinigung verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, der am Kopfe der Bescheinigung vermerkt ist; sie ist nicht übertragbar und darf nur zum Einkauf für den eigenen Haushalt benutzt werden. Die Kaufbescheinigung ist an den Arbeitgeber von selbständigen Berufstätigen an die Bezirksabteilung für Handel und Handwerk zurückzugeben, wenn der Berufstätige aus dem Betriebe ausscheidet (der selbständige Berufstätige seine bisherige Tätigkeit aufgibt) oder wenn auch nur eine der sonstigen Voraussetzungen für die Ausfertigung wegfällt. Der Arbeitgeber hat nach Fortfall auch nur einer der notwendigen Voraussetzungen die Bescheinigung einzuziehen und zu vernichten. 6. Das Ernährungsamt kann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung Vorgelegen haben und noch vorliegen; es kann die Bescheinigung einziehen. 7. Der Kleinhändler hat die Bescheinigung auf der Rückseite in der für ihn in Frage kommenden Spalte mit seinem Firmenstempel und der laufenden Nummer der von ihm anzulegenden Berufstätigenliste zu versehen. Jeder Kleinverteiler hat von seinen Wareneingängen jeder Art einen Anteil für die Berufstätigen zurückzustellen und zu kennzeichnen, der dem Verhältnis der Zahl der eingetragenen Berufstätigen zur Gesamtkundenzahl entspricht. 8. Die Regelung für Spätkäufer bleibt unberührt. Andere Bescheinigungen, wie z. B. der amtliche Ausweis für Schwerarbeitsbehinderte usw. haben für einen bevorzugten Einkauf von Lebensmitteln keine Gültigkeit. 9. In Beschwerdefällen entscheidet das für die Wohnung des Berufstätigen bzw. das für das Kleinhandelsgeschäft zuständige Ernährungsamt. 10. Wer gegen diese Anordnung oder ergänzende Weisungen hierzu verstößt, setzt sich der Gefahr der Strafverfolgung nach der Verbrauchsregelungs-Strafver-ordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I, S. 734) aus. 11. Diese Anordnung tritt am läge nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Anordnung vom 15. Juli 1945 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 4, S. 47) wird mit dem Inkrafttreten der vorstehenden Anordnung aufgehoben. Berlin, den 1. November 1946. Magistrat von Groß-Berlin Der Oberbürgermeister i. V.- O r 1 o p p Bildung eines Beirats zum Volksgaststättenvorhaben In der Sitzung vom 12. Oktober 1946 hat der Magistrat folgende Neufassung des 1. und 2. Absatzes der Anordnung über Bildung eines Beirates zum Volksgaststättenvorhaben vom 30 Dezember 1945 (VOB1. 1946, S. 48) beschlossen: Von den Volksgaststätten wird- eine Umlage von 0,05 RM je Essen erhoben Sie ist vom Gastwirt zu tragen und darf nicht durch eine Preiserhöhung für das Essen auf den Verbraucher abgewälzt werden. Die auf diese Weise eingehenden Gelder sollen für den Einkauf von Freihandelsware und für soziale Zwecke verwendet werden. Bei der Abteilung für Ernährung wird ein Beirat für Volksgaststätten gebildet. Er soll die Entwicklung des;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 415 (VOBl. Bln. 1946, S. 415) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 415 (VOBl. Bln. 1946, S. 415)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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