Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 410

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 410 (VOBl. Bln. 1946, S. 410); Verordnungsblatt tür Groß-Berlin. Nr. 44. 15. November 1946 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1947, 10 Uhr vorm., vor dem unterzeithneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin -Chärlottenburg, den 26. September 1946. Das Amtsgericht Az. 14 F. 77/46. öffentliche Zustellung Der Beamten-Wohnungsveredn EGmbH in Köpenick klagt gegen den Max Kehrig-Korn, früher in Berlin-Köpenick, mit dem Anträge auf 1. Verurteilung zur Zahlung von 174,15 RM nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung; 2. Aufhebung des Mietsverhältnisses und Räumung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Köpenick auf den 19. Dezember 1946, 10 Uhr, geladen. Berlin-Köpenic'k, den 3. Oktober 1946. Das Amtsgericht Az. 3. CM. 728/46. Aufgebote Der Wilhelm Schulz in Berlin SW 68, Wilhelmstraße 139, hat beantragt, seine verschollene Ehefrau Martha Schulz, geborene Wottke, geboren am 31. Januar 1907 in Breslau, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 68, Wilhelmstraße 139, für tot zu erklären. Az. 6.11.45/46. Der Werkzeugmacher Kurt Be zier in Berlin-Grunewald, Hu'bertueibader Straße 17/19, hat 'beantragt, seine Ehefrau Hildegard Charlotte Wilhelmine B e z 1 e r , geborene Regenberg, geboren am 7. Dezember 1920 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Bdrlin SW 29, Fürbringerstraße 30, für tot zu erklären. Az. 6. II. 101/46. Dje bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Dezember 1946, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 268, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. ' An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der. Verschollenen zu erteilen vermögen, -ergeht die Aufforderung, spätestens in dem Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Kreuzberg, den 28. September und 30. August 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Die Frau Theresia Reichert, geb. Thürmer, aus Berlin-Lichtenberg, Wornitzstraße 10a, hat beantragt, den verschollenen Ehemann, den Tischler Gustav Reichert, zuletzt im Krankenhaus in Berlin-Lichtenberg, Herzberge, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens am 10. Dezember 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 5. II, 63/46. Die Frau Erna P i n g e I, geb. Sudrow, aus Berlin-Lichtenberg, Friedastraße 7b, v. II, hat beantragt, den verschollenen Ehemann, den Arbeiter Friedrich P i n g e 1 , zuletzt in Stelin-grad Feidp.-Nr. 03 297, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 14. Dezember 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. " Az. 5. II. 85/46. Die Ehefrau Martha S a w a d e , geb. Wolfert, in Berlin-Fziedrichsfelde, Krätkestraße 36, v. pt., hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Büroangestellten Hans Sawade, geb. am 14. März 1900 in Berlin-Spandau, zuletzt wohnhaft in Berlin-Friedrichsfelde, Miquelstraße 64, für tot zu erklären. Der Verschollene wird akifgefordert, eich spätestens im Auf-gebotsteirmdn an 28. Dezember 1946, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 5. II. 83/46. Frau Ida Klein, geb. Lewin, in Berlin-Mariendorf, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Siegfried L e w i n , zuletzt wohnhaft in Kaulsdorf-Süd, Am Birkenwerder 42, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, eich spätestens im Auf-gebotstermin am 28. Dezember 1946, 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 5. II. 55/46. Die Frau Hildegard Rennewahl in Berlin-Mahlsdorf, Wolffsberger Straße 22, hat beantragt, den verschollenen Gefreiten Georg Rennewahl, zuletzt wohnhaft in Berlin- Mahlsdorf, Goldregenstraße 50, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 10. Januar 1947, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Az. 5. II. 104/46. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Lichtenberg, den 7., 8., 11., 16., 22. Okt. 1946. Das Amtsgericht Aufgebot Der Zwangsverwalter Hubert Kaiser, Berlin SO 36, Graetz-straße 21, hat als Nachlaßpfleger des am 4. August 1945 in Berlin-Kairlshorst verstorbenen Hauseigentümers Eduard Langer des Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgiäubigem beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Eduard Langer spätestens in den! auf den 20. November 1946, vormittags 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, .welche eich melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Eiben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Uberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn eie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Lichtenberg, den 10. Oktober 1946. Das Amtsgericht Az. 5 F. 9/46. Zwangsversteigerung Am 3. Januar 1947, 11 Uhr, soll zum Zwecke der Auseinandersetzung an Gerichtsstelle in Berfin-Lichfcenberg, Wagnerplatz 1, Zimmer 301 das in Berlin-Mahlsdorf, Gruriow-straße 68, belegene, im Grundbuchs von Mahlsdorf Bd. 107 Bl. Nr. 3200 verzeichnete Grundstück, eingetragener Eigen-;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft unumgänglich und eine konsequente Bestrafung der Handlung mit Freiheitsentzug erforderlich. Allerdings ist auch hier zu beachten, daß in Einzelfällen aus politischen Erwägungen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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