Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 41

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 41 (VOBl. Bln. 1946, S. 41); I 41 Verordnungsblatt der Stadt Berlin Nr. 8. 13. Februar 1946 Benzol Methanol Treibgaff Heiz- und Bunkeröl (Braunkohlenteeröl). Benzine technischer Art (nach Siedegrenzen geordnet). Schmierstoffe Spindelöle (Dest., Raff.) Maschinenöle (Dest., Raff.) Heißdampf- und Sattdampf-Zylinderöle (geordnet nach Flpkt. bis 285 ® und darüber) Motorenöle (Autoöl einschl. Brightstock) Getriebeöle Kompressorehöle Turbinenöle ,\ Kabel-Isolieröle dunkle Schmieröle und Extraktöle Transformatoren- und Schalteröle Metall-Bearbeitungsöle (Schneid- und Bohröle, Härteöle) Paraff. liquid, nach DAB VI und DAB IV sämtliche Weißöle, kosmetischer, pharm, und tech nischer Art, Vaseline (techn.) Vaseline, gelb und weiß sonstige Schmieröle % Fette Stauffer-Fette Spezialfette (Wässerpumpenfett, Wälzlager- und Kugellager-Fette, Heißwalzenfette usw.) Wagenfette sonstige Schmierfette. Berlin, den 11. Februar 1946. Der Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Verkehr Kraft Kraftstoff- und Mineralölstelle Berlin F r'e n z e 1 Sozialwesen Erstattung von Unfallanzeigen ' Auf Grund der Anordnung über die Ingangsetzung der Sozialversicherung vom 14. Juli 1945 wird hiermit folgendes bestimmt: 1. Jeder Unfall und jede Berufskrankheit eines Versicherten sind auf gelber „Unfallanzeige'* oder grüner „Anzeige über eine Berufskrankheit" unverzüglich der Versicherungsanstalt Berlin anzuzeigen, wenn der Versicherte durch den Unfall getötet, an einer Berufskrankheit gestorben i oder so verletzt oder erkrankt ist, daß er voraussichtlich für mehr als drei Tage völlig arbeits-unfähig wird. 2. Die Pflicht zur Anzeige erstreckt sich auch auf Unfälle und Berufskrankheiten solcher unterhaltsberechtigter Familienangehörigen von Versicherten, denen die Versicherungsanstalt Berlin Familienhilfe gewährt. - 3. Der Unfall oder die Berufskrankheit ist spätestens binnen drei Tagen anzuzeigen, nachdem der zur Anzeige Verpflichtete davon erfahren hat 4. Die Erstattung der Anzeige obliegt bei Arbeitsunfällen sowie bei Berufskrankheiten dem Betriebs- unternehmen, sonst bei Unfällen im Privatleben dem Versicherten oder seinen Angehörigen. 5. Die Unfallanzeige ist in doppelter, die Berufskrankheitsanzeige in dreifacher Ausfertigung der Hauptabteilung 7 Verletztenheilverfahren der Versicherungsanstalt Berlin, Berlin SW 68, Neue Grünstr. 18, zu erstatten. Die Anzeige kann auch einer Bezirks- oder Betriebsverwaltungsstelle der Versicherungsanstalt Berlin zugeleitet werden. Für jede verletzte oder erkrankte Person ist eine besondere Anzeige auszufüllen. 6. Ist der Versicherte durch den Unfall getötet, an der Berufskrankheit gestorben, so ist eine weitere Ausfertigung der Anzeige sofort dem für die Unfallstelle des Verstorbenen zuständigen Polizeirevier zuzusenden. 7. Tödliche und sonstige schwere Unfälle, Massenunfälle und umfangreiche oder sonst bemerkenswerte Erkrankungen sind außerdem unverzüglich telephonisch oder telegraphisch dem Hauptamt für Arbeitsschutz, Berlin W 35, Tirpitzufer 52, Fernruf 32 26 52/53, zu melden. Die Unfallstelle ist bei telephonischer Verständigungsmöglichkeit mit dem Hauptamt für Arbeitsschutz, unbeschadet sonstiger polizeilicher Anordnungen, i in dem durch den Unfall hervorgerufenen Zustand zu belassen, bis die Unfalluntersuchung des Hauptamtes für Arbeitsschutz stattgefunden hat. Bemerkenswerte Brände, Explosionen und andere wichtige Vorkommnisse ✓;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der ständigen Einschätzung der politisch-operativen Lage und der sich ergebenden Sicherheitsbedürfnisse im Verantwortungsbereich. Die gründliche Analyse der aktuellen Situation auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, auf dio Gewährleistung dor staatlichen Sicherheit; planmäßige und zielgerichtete Erarbeitung operativ-bedeutsamer Informationen. und deren exakte Dokumentierung sowie Sicherung von Beweismitteln.

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