Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 402

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 402 (VOBl. Bln. 1946, S. 402); Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 44. 15. November 1946 402 VII. Die Schädlingsbekämpfer dürfen bei dieser Rattenbekämpfung folgende Sätze erheben: Für normale Wohngrundstücke in der Stadt 3,50 RM für den Hauptaufgang und für jeden weiteren Nebenaufgang 1,50 RM. Bei Neubaublocks werden je Haus 2, RM bis 2,50 RM berechnet, und zwar 2, RM bis zu 6 Mietern und darüber 2,50 RM. Bei Einzelhäusern mit größerem Grundbesitz ist entsprechend der Größe und der aufzuwendenden Brocken im gleichen Sinne der Preis zu errechnen und in jedem Fall einzeln in Rechnung zu stellen. Für Ruinen sind durchweg 4, RM zu berechnen. Berlin, den 24. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Gesundheitsdienst i. A.: Dr. P f a b e 1 Wirtschaft Abgabe von Werkzeugmaschinen Gemäß Befehl der Alliierten Kommandantur Ref. / Nr. BK/O (46) 358 vom 6. September 1946 wird bekanntgegeben: 1. Nachstehendes Verfahren ist bei Abgabe von Werkzeugmaschinen von Sektor zu Sektor einzuführen. 2. Ein Unternehmen, welches die Abgabe von Werkzeugmaschinen vorzunehmen wünscht, hat der Militärregierung des eigenen Sektors bzw. dem von der Militärregierung bestimmten Büro entsprechenden Antrag in dreifacher Ausfertigung zu stellen unter Angabe voller Einzelheiten der Überlassung. 3. Erteilt die Militärregierung ihre Zustimmung, so werden zwei Ausfertigungen dementsprechend vermerkt und an den Antragsteller zurückgesandt. 4. Der Antragsteller wird alsdann diese zwei Ausfertigungen an die in Frage kommende in einem anderen Sektor befindliche Firma weiterleiten. 5. Hiernach hat die Firma in dem anderen Sektor die Zustimmung der zuständigen Behörde in dem Sektor in ähnlicher Weise einzuholen. 6. Diese Behörde behält eine Ausfertigung ein und sendet die restliche Ausfertigung an den im eigenen Sektor befindlichen Empfänger. Das Verfahren wird hiermit beendet. 7. Nach stattgefundenem Transfer hat jede in Frage kommende Firma die zuständige Behörde im eigenen Sektor über den Tag der stattgefundenen Überlassung zu benachrichtigen. 8. Diese Bestimmung tritt rückwirkend mit dem 6. September 1946 in Kraft. Durch den vorstehenden Befehl der Alliierten Kommandantur ist damit die Abgabe oder Verbringung von Werkzeugmaschinen aller Art an Stellen außerhalb des eigenen Sektors der Stadt Berlin genehmigungspflichtig geworden. Für die Abgabe oder Verbringung von Werkzeugmaschinen aller Art ist ein Antrag mit Angaben aller Einzelheiten, weshalb die Abgabe erfolgen soll, in dreifacher Ausfertigung an dite Militärregierung des Sektors der Stadt Berlin oder eine von dieser beauftragten Stelle zu richten, aus welchem die Werkzeugmaschinen verbracht werden sollen. Wird dem Antrag entsprochen so erhält der Antragsteller zwei Ausfertigungen seines Antrages mit dem Genehmigungsvermerk zurück. Diese zwei Ausfertigungen sind dem Übernehmer der Werkzeugmaschinen auszuhändigen, der sie der Militärregierung oder der von dieser beauftragten Stelle einsendet, die für das Gebiet zuständig ist, in welches die Werkzeugmaschine verbracht werden soll. Wird der Übernahme zugestimmt, so erhält der Übernehmer ein Stück der eingereichten Ausfertigungen mit dem Zustimmungsvermerk zurück. Die erfolgte Auslieferung ist der Stelle, welche die Genehmigung erteilt hat, unverzüglich zu melden; desgleichen ist die erfolgte Übernahme der Stelle zu melden, die die Übernahmezustimmung gegeben hat. Dem Magistrat, Abt. Wirtschaft, Hauptamt I, Universitätsstraße 2 3, ist ein Durchschlag des Antrags zur Kenntnisnahme zuzuleiten und die erteilte Genehmigung umgehend mitzuteilen. Berlin NW 7, den 16. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Abt. für Wirtschaft I. V.: D u s i s k a Arbeit Erfassung der Berufsausbildungsverhältnisse Zur Durchführung der Verwaltungsanordnung vom 8. Oktober 1945 zur Regelung der Berufserziehung und Berufslenkung in Berlin wird folgendes angeordnet: 1. Sämtliche bestehenden und neu entstehenden Berufsausbildungsverhältnisse sind bei dem „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" anzumelden, soweit dieser gemäß Ziffer 3a zur Anmeldung öffentlich auffordert. Dem Hauptausschuß wurden insoweit die Aufgaben der früher zuständigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft übertragen, Nach erfolgter Anmeldung muß jede vorzeitige Auflösung eines Berufsausbildungsverhältnisses gleichfalls dem „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" gemeldet werden (Abmeldung). Meldepflichtig ist der Ausbildungsbetrieb. 2. Die erfolgte Anmeldung ist sowohl dem Ausbildungsbetrieb als auch dem Auszubildenden schriftlich zu bestätigen. 3. Der „Hauptausschuß Berufserziehung und Berufslenkung" wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haupt-berufsamtes in der Abteilung für Arbeit beim Magistrat der Stadt Berlin Vorschriften für die Durchführung der An- und Abmeldung zu erlassen. Insbesondere kann er vorschreiben a) welche Berufsausbildungsverhältnisse an- und abzumelden sind, b) die Form der An- und Abmeldung, c) die Frist für die Anmeldung schon bestehender und künftiger Berufsausbildungsverhältnisse, d) die Frist für die Abmeldung bei vorzeitiger Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Frist für die Anmeldung darf höchstens vier Wochen betragen, gerechnet vom Tage des Inkrafttretens der Durchführungsbestimmungen bzw., bei zukünftigen Berufsausbildungsverhältnissen, vom Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses an. 4. Für alle Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. Mai 1945 begonnen worden sind, wird eine Gebühr für die Anmeldung (Eintragungsgebühr) nicht erhoben. /;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 402 (VOBl. Bln. 1946, S. 402) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 402 (VOBl. Bln. 1946, S. 402)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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