Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401); 401 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 44. 15. November 1845 1. November, fl Uhr, bis 30. November, 20 Uhr, mit besonders zu diesem Zweck hergestellten hochgiftigen Ködern, die nur von den zugelassenen Schädlings-/bekämpfern ausgelegt werden dürfen. § 2 Die näheren Bestimmungen, insbesondere über den Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen, über die zugelassenen Bekämpfungsmittel und die zur Auslegung berechtigten Personen, werden durch besondere Ausführungsanweisungen bekanntgegeben. I 3 . Wer dieser Anordnung oder-den Vorschriften der Ausführungsanweisung zuwiderhandelt, wird gemäß § 21 der Verordnung vom 4. Juni 1945 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 4 Diese Anordnung tritt an dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister i.V,:Schwenk Ausführungsanweisungen zur Anordnung vom 24. Oktober 1946 über die Rattenbekämpfung in Berlin 1946 I. Die Beauftragten des Landesgesundheitsamtes stellen eine Liste aller von Ratten befallenen Grundstücke aus, wobei jedes Grundstück einzeln mit Hausnummer aufzuführen ist. Auf Grund dieser Liste verteilt der Amtsarzt (Seuchenbekämpfungsstelle) die Arbeit unter die berechtigten Schädlingsbekämpfer, die bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt gemeldet sind und deren Zuverlässigkeit durch das Gesundheitsamt ge-' prüft ist. Es sind jnöglichst Schädlingsbekämpfer der betreffenden Ortsteile heranzuziehen, sonst solche der benachbarten Ortsteile bzw. Bezirke. II. Die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung der Rattenbekämpfung tragen die amtlich zugelassenen Schädlingsbekämpfer, insbesondere auch die für Menschen und Nutztiere ungefährliche Auslegung und für die Warnung durch Warnschilder. III. Als Rattenbekämpfungsmittel sind zu verwenden die amtlich geprüften hochgiftigen Metallphosphorverbindungen als frisch gefertigte Köder, die einzeln zu wickeln sind. Im Freigelände sind auch amtlich geprüfte Räucherverfahren erlaubt; IV. Zur erfolgreichen Durchführung' der Rattenbekämpfung werden folgende Mindest menge n'der frisch hergestellten Köder festgesetzt: 1. Für den Kleingärtner (Laubenbesitzer) je Laube bzw. Parzelle 100 g frisch gefertigte Köder, 2. für Eigenheime, Siedlungshäuser und Eigenheim- und Siedlungsgelände a) für den Keller des Hauses 100 g, außerdem für je 100 qm Land 20 g,' b) für ein Haus mit Tierhaltung in der Nähe der Ställe zusätzlich 100 g, c) für das noch unbebaute Eigenheim- und Siedlungsgelände mit oder ohne Zaun pro 100 qm 25 g. 3. Für das Wohnhaus: a) im Keller sind Köder entsprechend der Zahl der Wohnungen auszulegen, und zwar in Häusern bis zu 10 Wohnungen je Wohnung 15 g, mindestens aber 100 g, in Häusern mit bis zu 20 Wohnungen je Wohnung 15 g, in Häusern mit über 20 Wohnungen je Wohnung 10 g. b) Für Gärten oder Grünflächen, die zum Wohnhaus gehören, zusätzlich für je 100 qm Land 25 g, mindestens jedoch 50 g. c) Für Lager je 100 Insassen 100 g. 4. Für die Schiffahrt: a) Bootsschuppen je 100 qm 50 g, b) Frachtschiffe usw. je nach Größe 100 bis 150 g. 5. Für die Betriebe des Nafifungs- und Genußmittelgewerbes (Bäckerei, Fleischerei, Gemüseladen, Zen- ''tralmarkthallen, Lebensmittelgeschäfte, Geflügel- und Wildbrethandlungen sowie sonstige ähnliche Geschäfte des Nahrungsmittelgewerbes) in ihren gewerblichen Betriebsräumen sowie in allen Kellerräumen 100 g. 6. Für die anderen gewerblichen Betriebe in den Keller-, Lager- und Speicherräumen, Wegen und Plätzen auf 100 qm 50 g. Bei Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden in den Keller-, Verpflegungs- und Küchenräumen auf 100 qm 50 g. 7. Bei staatlichen, städtischen und privaten Anlagen (wie Garten-, Park- und Bahnanlagen, in Gewächs-und Geräteräumen), besonders an den nachstehend angegebenen Stellen auf 100 qm mindestens 25 g: a) in Gebüschen, b) an den Einmündungsstellen von Niederschlag- und anderen Abwässern, c) an den Uferrändern der Parkgewässer, der Seen, ■ s Teiche und Kanäle, d) in den unterirdischen großen Kanalrohren und Kanalisationsgängen, e) in der Umgebung von Komposthaufen, f) auf großeren Freiflächen in einer 10 m breiten Randzone, soweit diese Flächen an bewohntes Gebiet angrenzen. V. Die Beauftragten des Landesgesundheitsamtes prüfen die Befolgung der getroffenen Anordnungen, insbesondere die Auslegung der Köder. Auf Grundstücken, dia besonders stark von Ratten befallen sind, hat das Gesundheitsamt eine in regelmäßigen Abständen zu wiederholende Bekämpfung anzuordnen. Der Amtsarzt (Seuchenbekämpfungsstelle, pharmazeutischer Sachbearbeiter) führt die Aufsicht darüber, daß die Durchführung der Rattenbekämpfung fachlich richtig erfolgt. VI. Die Eigentümer oder deren Vertreter, Mieter, Pächter oder sonstigen Besitzer von sämtlichen im Bereich der Stadt Berlin gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken, von Betrieben des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes sowie von Gaststätten, von Lagerund Schuttplätzen, Friedhöfen, Schiffsräumen, desgleichen die Kleingartenbesitzer und Vorstände der'Kleingartenkolonien sowie die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern, und von Flüchtlingsdurchgangs- und Arbeiterlagern sind verpflichtet, zuzulassen, daß während der Dauer der Rattenbekämpfung vom 1. November bis 30. November an den geeigneten Stellen Rattenbekämpfungsmittel ausgelegt werden, falls dies für das betreffende Grundstück angeordnet ist.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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