Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401); 401 Verordnungsblatt für Groß-Berlin. Nr. 44. 15. November 1845 1. November, fl Uhr, bis 30. November, 20 Uhr, mit besonders zu diesem Zweck hergestellten hochgiftigen Ködern, die nur von den zugelassenen Schädlings-/bekämpfern ausgelegt werden dürfen. § 2 Die näheren Bestimmungen, insbesondere über den Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen, über die zugelassenen Bekämpfungsmittel und die zur Auslegung berechtigten Personen, werden durch besondere Ausführungsanweisungen bekanntgegeben. I 3 . Wer dieser Anordnung oder-den Vorschriften der Ausführungsanweisung zuwiderhandelt, wird gemäß § 21 der Verordnung vom 4. Juni 1945 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 4 Diese Anordnung tritt an dem Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 24. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister i.V,:Schwenk Ausführungsanweisungen zur Anordnung vom 24. Oktober 1946 über die Rattenbekämpfung in Berlin 1946 I. Die Beauftragten des Landesgesundheitsamtes stellen eine Liste aller von Ratten befallenen Grundstücke aus, wobei jedes Grundstück einzeln mit Hausnummer aufzuführen ist. Auf Grund dieser Liste verteilt der Amtsarzt (Seuchenbekämpfungsstelle) die Arbeit unter die berechtigten Schädlingsbekämpfer, die bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt gemeldet sind und deren Zuverlässigkeit durch das Gesundheitsamt ge-' prüft ist. Es sind jnöglichst Schädlingsbekämpfer der betreffenden Ortsteile heranzuziehen, sonst solche der benachbarten Ortsteile bzw. Bezirke. II. Die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung der Rattenbekämpfung tragen die amtlich zugelassenen Schädlingsbekämpfer, insbesondere auch die für Menschen und Nutztiere ungefährliche Auslegung und für die Warnung durch Warnschilder. III. Als Rattenbekämpfungsmittel sind zu verwenden die amtlich geprüften hochgiftigen Metallphosphorverbindungen als frisch gefertigte Köder, die einzeln zu wickeln sind. Im Freigelände sind auch amtlich geprüfte Räucherverfahren erlaubt; IV. Zur erfolgreichen Durchführung' der Rattenbekämpfung werden folgende Mindest menge n'der frisch hergestellten Köder festgesetzt: 1. Für den Kleingärtner (Laubenbesitzer) je Laube bzw. Parzelle 100 g frisch gefertigte Köder, 2. für Eigenheime, Siedlungshäuser und Eigenheim- und Siedlungsgelände a) für den Keller des Hauses 100 g, außerdem für je 100 qm Land 20 g,' b) für ein Haus mit Tierhaltung in der Nähe der Ställe zusätzlich 100 g, c) für das noch unbebaute Eigenheim- und Siedlungsgelände mit oder ohne Zaun pro 100 qm 25 g. 3. Für das Wohnhaus: a) im Keller sind Köder entsprechend der Zahl der Wohnungen auszulegen, und zwar in Häusern bis zu 10 Wohnungen je Wohnung 15 g, mindestens aber 100 g, in Häusern mit bis zu 20 Wohnungen je Wohnung 15 g, in Häusern mit über 20 Wohnungen je Wohnung 10 g. b) Für Gärten oder Grünflächen, die zum Wohnhaus gehören, zusätzlich für je 100 qm Land 25 g, mindestens jedoch 50 g. c) Für Lager je 100 Insassen 100 g. 4. Für die Schiffahrt: a) Bootsschuppen je 100 qm 50 g, b) Frachtschiffe usw. je nach Größe 100 bis 150 g. 5. Für die Betriebe des Nafifungs- und Genußmittelgewerbes (Bäckerei, Fleischerei, Gemüseladen, Zen- ''tralmarkthallen, Lebensmittelgeschäfte, Geflügel- und Wildbrethandlungen sowie sonstige ähnliche Geschäfte des Nahrungsmittelgewerbes) in ihren gewerblichen Betriebsräumen sowie in allen Kellerräumen 100 g. 6. Für die anderen gewerblichen Betriebe in den Keller-, Lager- und Speicherräumen, Wegen und Plätzen auf 100 qm 50 g. Bei Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden in den Keller-, Verpflegungs- und Küchenräumen auf 100 qm 50 g. 7. Bei staatlichen, städtischen und privaten Anlagen (wie Garten-, Park- und Bahnanlagen, in Gewächs-und Geräteräumen), besonders an den nachstehend angegebenen Stellen auf 100 qm mindestens 25 g: a) in Gebüschen, b) an den Einmündungsstellen von Niederschlag- und anderen Abwässern, c) an den Uferrändern der Parkgewässer, der Seen, ■ s Teiche und Kanäle, d) in den unterirdischen großen Kanalrohren und Kanalisationsgängen, e) in der Umgebung von Komposthaufen, f) auf großeren Freiflächen in einer 10 m breiten Randzone, soweit diese Flächen an bewohntes Gebiet angrenzen. V. Die Beauftragten des Landesgesundheitsamtes prüfen die Befolgung der getroffenen Anordnungen, insbesondere die Auslegung der Köder. Auf Grundstücken, dia besonders stark von Ratten befallen sind, hat das Gesundheitsamt eine in regelmäßigen Abständen zu wiederholende Bekämpfung anzuordnen. Der Amtsarzt (Seuchenbekämpfungsstelle, pharmazeutischer Sachbearbeiter) führt die Aufsicht darüber, daß die Durchführung der Rattenbekämpfung fachlich richtig erfolgt. VI. Die Eigentümer oder deren Vertreter, Mieter, Pächter oder sonstigen Besitzer von sämtlichen im Bereich der Stadt Berlin gelegenen bebauten und unbebauten Grundstücken, von Betrieben des Nahrungs- und Genußmittelgewerbes sowie von Gaststätten, von Lagerund Schuttplätzen, Friedhöfen, Schiffsräumen, desgleichen die Kleingartenbesitzer und Vorstände der'Kleingartenkolonien sowie die Unterhaltspflichtigen von Dämmen, Ufern, und von Flüchtlingsdurchgangs- und Arbeiterlagern sind verpflichtet, zuzulassen, daß während der Dauer der Rattenbekämpfung vom 1. November bis 30. November an den geeigneten Stellen Rattenbekämpfungsmittel ausgelegt werden, falls dies für das betreffende Grundstück angeordnet ist.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 401 (VOBl. Bln. 1946, S. 401)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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