Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 396

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 396 (VOBl. Bln. 1946, S. 396); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 43. 22. Oktober 1946 Aufgebot Der Heinz Imbach in Berlin W 30, Karl-Schrader-Str. 2, hat beantragt, die verschollene Elfriede I m b a c h, geb. Honigbaum, geboren am 19. Januar 1872 in Landshut (Schlesien), zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlotjenburg, Leib-nizstr. 19, für tot zu erklären. Die ibezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 6. Dezember 1946, vorm. 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 1. Oktober 1946. Das Amtsgericht Az. 14 II. 50/46. Aufgebot Der Rechtsanwalt Dr. Karpen in Berlin W 15, Xantener Str. 16, hat beantragt, die verschollene Witwe Anna Abraham, geb. Nathansohn, geboren am 6. Januar 1872 in Lobsens bei Bromberg, szuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Georg-Wilhelm-Str. 12, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Dezember 1946, vorm. 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu meiden, widrigenfalls de Todeserklärung erfolgen vird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlotten bürg, den 5. Oktober 1946. Das Amtsgericht Az. 14 II. 318/46. Aufgebote Die Frau Ida Kuttner, geb. Caspar, in Berlin W 15, Kurfürstendamm 72, hat beantragt, den verschollenen Arzt Dr. med. Paul Kuttner, geb. am 13. Januar 1878 in Glogau, zuletzt wohnhaft *n Berlin W 15, Kurfürstendamm 72, für tot zu erklären. Az. 14 II. 289/46. Der Fritz Hochstein in Berlin-Schöneberg, Badensche Str. 9, hat beantragt, die verschollenen 1. Hedwig Hochstein, geb. Popper, geboren am 8. September 1874 zu Kö'ln/Rhein, 2. Ida Mandel bäum, geb. Popper, geboren am 22. August 1877 zu Köln/Rhein, zu 1 zuletzt wohnhaft in Berlin W15, Pariser Str. 32, zu 2 Berlin W 15, Konstanzer Str. 7, für tot zu erklären. Az. 14 II. 292/46. Die beze’chneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Dezember 1946, vorm. 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens ira Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 5. Oktober 1946. Das Amtsgericht Aufgebote Die geschiedene Frau Anneliese Wolf, geb. Hirschfeld, in Berlin-Frohnau, Alemannenstr. 82, vertreten durch Rechtsanwalt Kriegbaum in Berlin NW 7, Max-Reinhardt-Str. 25, hat beantragt, 1. den vorschollenen Kaufmann Alexander Hirschfeld, geboren 5. Juni 1887 in Tolkemit, 2. Frau Lydia Hirschfeld, geb. Pätzall, geboren am 21. Juli 1891 in Bischofsburg (Ostpreußen), beide zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Sybelstr. 60,. für tot zu erklären. Az. 14 11. 156/46. Der Kaufmann Leopold Klein in Berlin-Friedenau, Eschenstr. 3, vertreten durch Rechtsbeistand Albert Goldkorn in Berlin-Friedenan, Mainauer Str. 8, hat beantragt, den verschollenen Ingenieur Max Klein, geb. am 5. Dezember 1899 in Alteniwalde, zuletzt wohnhaft in Berlin-Gharlottenburg, Krumme-straße 64, für tot zu erklären. Az. 14 II. 165/46. Der Kaufmann Alfred Böhm in Berlin 0 112, Niederbarnimstr. 7, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schindler in Berlin-Charlottenburg, Carmerstr. 4, hat beantragt, 1. den verschollenen Kaufmann Paul Böhm, geboren 16. März 1895 zu Zempelburg (Westpreußen), 2. Ehefrau Hilde Böhm, geb. Heidemann, geboren 10. August 1911 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Wilmersdorf, Xantener Str. 2, für tot zu erklären. Az. 14 II. 239/46. Die Frau Hildegard Elvers, geb. Krause, in Berlin-Halensee, Westfälische Straße 45, vertreten durch Rechtsanwalt Werner Amthor in Berlin W 15, Kurfürstendamm 28, hat beantragt, den verschollenen Gerhard Elvers, geboren am 27. April 1915 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin-Halensee, Westfälische Straße 45, für tot zu erklären. Az. 14 II. 244/46. (37) G 32 612 Die Frau Annemarie Heller in Berlin-Charlottenburg, Leistikowstr. 6, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Beutner in Berlin-Charlottenburg, Reichsstr. 105. hat beantragt, die verschollene Witwe Frau Gertrud Heller, geb. Huld-schinsky, geboren am 17. Mai 1876 in Gleiwitz (Oberschlesien), zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Ahorriallee 50, für tot zu erklären. Az. 14 II. 252/46. Die Erna Wallerstein in Berlin-Zehlendorf, Hohenzollernstr.l, I, hat beantragt, den verschollenen Kurt W o 1 f f , geboren am 19. Juli 1880 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Hildegardstr. 31, für tot zu erklären. Az. 14 II. 276/46. Der Henry W. Seelig, 69 10 Yellowstone Boulevard Forrest Hills, Long Island in New York U.S.A. hat beantragt, den verschollenen Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Walter Hirsch, geboren am 7. April 1896 in Schwetz, zuletzt wohnhaft in Berlin-Charlottenburg, Tauentzienstr. 7, für tot zu erklären. Az. 14 II. 285/46. Die Frau Eveline Moses, geb. Moser, in Berlin NW 21., Stephanstr. 18, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kurt Werthauer in Berlin-iSchmargendorf, Do-beraner Str 9, hat beantragt, 1. den verschollenen Kaufmann Leo Moser, geboren am 24. Juni 1892 in Bromberg, 2. die Ehefrau Charlotte Moser, geb. Henschel, geboren am 12. Juli 1902 in Berlin-Pankow, 3. Werner Moser, geboren am 11. Dezember 1929 in Berlin-Wilmersdorf, zuletzt wohnhaft in Berlin W 16, Nassauische Str. 5, für tot zu erklären.-Az. 14 II. 299/46. Die Ehefrau Hilde Lüdeling, geb. Andrieszen, in Berlin-Charlottenburg, Suarezstr. 64, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Goldstein in Berlin-Charlottenburg, Mommsenstr. 42, hat beantragt, den verschollenen Arzt Dr. Güntb Lüdeling, geboren am 13. November 1899 in Potsdam, zuletzt wohnh in Berlin-Charlottenburg, Suarezstr., 64, für tot zu .erklären. N Az. 14 II. 326/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Dezember 1946, vorm. 10 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht, Zimmer 36, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An aJle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Charlottenburg, den 1. Oktober 1946. Das Amtsgericht Aufgebot Die Witwe Frieda Engel, geb. Röstel, aus Berlin-Baumschulenweg, Köpe-nicker Landstr. 260, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Herzberg in Berlin-Britz, Karlstr. 8, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuche von Berlin-Treptow, Band 32 Blatt Nr. 1005 in Abteilung III unter Nr. 7, zu ihren Gunsten eingetragenen Grundschuld von 70 959,88 GM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird'aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 16. Januar 1947, vorm. 10.30 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht im Gebäude Puchanstr. 12, Zimmer 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Berlin-Köpenic den (12. September 1946. Das Amtsgericht Berlin-Köpenick, Abt. Treptow Az. 2 F 15/46. Aufgebot Das Aufgebot des Hypothekenbriefes über eine Restkaufgeldhypothek 10 000 RM, eingetragen im Grundbuch von Köpenick Bd. 39 Bl. 1311 Abt Nr. 5, ist beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätes in dem auf den 23. Januar 1947, 10.30 Uhr, vor dem Unterzeichneten Ger anberaumten Termin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftlos-erklärung erfolgen wird. Berlin-Köpenick, den 18. September 1946. Az. 12 F 11/46 Das Amtsgericht i Aufgebot Der Schüler Dietrich Johannes Eckstein, zuletzt wohnhaft in Berlin-Spandau, Johannesstift, wird aufgefordert, sich bis zum 17. Dezember 1946 einschließlich, hier an Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die über ihn Auskunft geben können, werden aufgefordert, dem Unterzeichneten Gericht bis 17. Dezember 1946 einschließlich Anzeige zu machen. Eckstein ist am 6. Mai 1930 in Zürnsdorf bei Nürnberg geboren. Das Aufgebot erfolgt auf Antrag seines Vaters, Pfarrer Eckstein', in. Berlin-Spandau. Berlin-Spandau , den 16. September 1946. Az. 5 II. 10/46. Das Amtsgericht Aufgebot Die Ehefrau Margarete Plotzki in Berlin-Niederschönhausen,- Charlottenstraße 43, hat beantragt, den verschollenen Paul Plotzki, zuletzt wohnhaft in Berlin-Niederschönhausen, Charlottenstr. 43, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 20. Dezember 1946, 12 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, 'bis zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin-Pankow, den 24. September 1946. Az. 4 II. 39/46. Amtsgericht Pankow Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstraße 139/140. Z 786. 9. 10. 46 Veröffentlicht unter der Lizenz Nr. 91 der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland.;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 396 (VOBl. Bln. 1946, S. 396) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 396 (VOBl. Bln. 1946, S. 396)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen; der Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus; dem Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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