Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 391

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 391 (VOBl. Bln. 1946, S. 391); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 43. 22. Oktober 1946 Gesundheitswesen Hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und Bildung von Schutzzonen Auf Grund des § 35 des Reichsgesetzes betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 (RGBl. S. 306 ff.) und des Befehls der Alliierten Kommandantur vom 7. März 1946 BK/O (46) 114 -wird folgendes bestimmt: § 1 Die Abteilung für Gesundheitsdienst Landesgesundheitsamt bestimmt eine Kommission, die die Berliner Wasserwerke hygienisch überwacht und mindestens einmal; jährlich besichtigt. Der Kommission haben mindestens ein Hygieniker und ein Techniker anzugehören; für bestimmte Teilfragen können besondere Sachverständige herangezogen werden. § 2 Die Überwachung der Wasserwerke hat sich auf die gesamte-Anlage, die Umgebung und den Betrieb der Wasserwerke zu erstrecken. Die Kommission hat besonders darauf zu achten, die laufende hygienische Überwachung durch Betriebs-wfigehörige (Werkskontrolle) genügt. § 3 Auf Grund der hygienischen Wasserwerksprüfungen durch die Kommission hat das Landesgesundheitsamt den Wasserwerken die Auflagen zu machen, die notwendig sind, um eine einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers zu erhalten. § 4 Zum Schutz der Umgebung der Brunnenanlagen werden folgende Sonderbestimmungen erlassen: 1. Eine engere Schutzzone das Gelände in 100 m Abstand von den Brunnen nach allen Seiten hin ist Von menschlicher Ansiedlung und jeglicher Bebauung freizuhalten. Hat eine Bebauung dieser Schutzzone 'bereits stattgefunden, so muß die Beseitigung der Abfallstoffe und der Abwässer nach Sondervorschriften des Landesgesundheitsamts erfolgen, die auf Grund der Forderungen der Kommission zu erlassen sind. 2. Eine weitere Schutzzone das Gelände in 500 m Abstand von den Brunnen nach allen Seiten hin, zumindest aber im zufließenden Grundwasserstrom muß von Unter-arundverrieselungen und Kläranlagen, Senkgruben und ähnlichen Bauwerken bzw. Eingriffen in den Untergrund freigehalten werden. Soweit erforderlich, sind Sondervorschriften, wie zu § 4 Ziffer 1, zu erlassen. Neubesiedelung dieser Zonen darf nur mit Genehmigung des Landesgesundheitsamts erfolgen. Die Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Verordnungsblatt in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister I. V.: Schwenk Finanzwesen Anpassung der Umsatzsteuer an die erhöhte Besteuerung des Verbrauchs Auf Grund des § 13 AO wird mit Genehmigung der Alliierten Kommandantur Berlin Fin/I (46) 91 vom 22. August 1946 folgendes verordnet: (1) Die auf Grund der Gesetze des Kontrollrats Nr. 26, 27 und 28 vom 10. Mai. 1946 (Verordnungsblatt der Stadt Berlin vom 23. Mai 1946, Seite 160 ff.) erhobene Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer und Zündholzsteuer gelten nicht als Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer, sofern sie aus der Buchführung eindeutig und leicht nachprüfbar ersichtlich sind. Die Finanzabteilung des Magistrats der Stadt Berlin Generalsteuerdirektion kann Einschränkungen anordnen, wenn ein ausreichendes wirtschaftliches Bedürfnis für diese Sonderregelung nicht vorliegt oder sonstige wichtige Gründe dagegen sprechen. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß' für Verbrauchssteuern, die künftig erhöht oder neu eingeführt werden. ■ (3) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Az. G Steu Präs A S 4025 1/46 Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der Umsatzsteuer an die erhöhte Besteuerung des Verbrauchs Zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der Umsatzsteuer an die erhöhte Besteuerung des Verbrauchs vom 30. September 1946 wird bestimmt: (1) Zur Berechnung der Umsatzsteuer für Lieferungen von Tabak, Tabakwaren und Tabakersatzstoffen scheidet die Tabaksteuer, für Lieferungen von Branntwein durch die Spiritusdirektion scheidet die Branntweinsteuer, für Lieferungen von Bier durch Brauereien scheidet die Biersteuer, für Lieferung von Zündhölzern scheidet die Zündholzsteuer aus der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aus. (2) Dies gilt nur, wenn die genannten Verbrauchssteuern eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung ersichtlich sind. Hersteller und Großhändler sind verpflichtet,' die Tabaksteuer und Zündholzsteuer den Abnehmern gesondert zu berechnen. Im Wareneingangsbuch ist zur Erleichteruna für die Zwecke der Umsatzsteuer die Tabaksteuer und die Zündholzsteuer nicht in die Preisspalte, sondern in die Nebenkostenspalte einzutragen. Wird in den Geschäftsbüchern auf Belege verwiesen, aus denen die notwendigen Angaben hervorgehen, so müssen die Belege fortlaufend beziffert und aufbewahrt werden, in den Geschäftsbüchern müssen bei den Eintragungen die Ziffern der zugehörigen Belege angegeben werden. Die Durchführungsbestimmungen treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. September 1946. Magistrat der Stadt Berlin Finanzabteilung Dr. Haas Az. G Steu PräsA S 4025 1/46 Grundsteuer für anerkannte Arbeiterwohnstätten In der Sitzung vom 21. September 1946 hat der Magistrat im Anschluß an seinen Beschluß vom 29. April 1946 Verordnungsblatt der Stadt Berlin Seite 165 auf Grund des Befehls der Alliierten Kommandantur Berlin BK/O (46) 164 beschlossen: Von der Erhebung der Grundsteuer für anerkannte Arbeiterwohnstätten wird auch für die Zeit vom 1. Oktober 1946 bis zum 31. März 1947 im Billigkeitswege abgesehen. Berlin, den 5. Oktober 1946. Magistrat der Stadt Berlin Der Oberbürgermeister Dr. Werner Arbeit Änderung der Lohnregelung für das Bewachungsgewerbe Tarifregister Nr. 1000/1 Der Magistrat der Stadt Berlin ojdnet auf Anweisung der Alliierten Kommandantur (LAB/I (46) 46 vom 28. August 1946) folgende Änderung der Lohnregelung für das Bewachungsgewerbe im Raum Groß-Berlin an:;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu informieren, damit sie in die Lage verse tzen, bei Einsätzen im Operationsgebiet die vorgetäuschte gesellschaftliche Stellung glaubwürdig darzustellen; die operative Aufgabenstellung im Vorgang in konkrete Maßnahmen zur Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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