Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 388

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 388 (VOBl. Bln. 1946, S. 388); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 42. 8. Oktober 1946 388 Die Ehefrau Margot Klohn, geb. Sommerfeld, Berlin N65, Gerdchtstraße 15, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Exportkaufmann Helmut Klohn, geboren am 14. Januar 1919 in Berlin, zul-etzt wohnhaft in-Benin N 65, Neue Hochstraße 38, für tot zu erklären. Az 2 II. 77/46. Die Ehefrau Hildegard Hornuf,, geb. Noah, Berlin N 20, Jü-licfaer. Straße 3a, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Polizeimeister Paul Hornuf, geboren am 13. Januar 1894 in Schönbrunn bei Bautzen, zuletzt wohnhaft in Berlin N 20, Jülicher Str. 3a, für tot zu erklären. As. 2 II. 69/46 Die Ehefrau Elisabeth Ramcke, geb Neise, Berlin-Pankow II, Wisbyer Str. 53, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann Alfred Ramcke, geboren am 7. März 1911 in Halstenbek, Schleswig-Holstein, zuletzt wohnhaft in Berlin-Borsigwalde, Jacobsenweg 46, für tot zu erklären. Az. 2 II. 64/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, bis 1 spätestens in dem auf den 13. November 1946, um 9 Uhr, Zimmer 50, vör dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine über ihren Verbleib Nachricht zu geben. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin N20, den 21. September 1946, Brunnenplatz, - - . Das Amtsgericht Wedding Aufgebote Die Ehefrau Elisabeth Buch, geb. Degener, Berlin N 65, Scbulstraße 7, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Arbeiter Alfred Buch, geboren am £2. Mai 1908 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin N 65, Hochstr. 36, für tot zu erklären. Az. 2 II. 67/46. . Die Ehefrau Gerda Gliesche, ge. Haase, Berlin N 65, ■ Tränsvaalstraße 18 b. Hinze, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemana, den Metallarbeiter Gerhard Gliesche, geboren am " 22. Juni 1919 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin N 65, Trans-vaal6tr. 18, für tot zu erklären. Az. 2 II. 68/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, bis spätestens in dem auf den 13. November 1946, um 9Vs Uhr, Zimmer 50, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine über ihren Verbleib Nachricht zu geben. An alte, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin N 20, den 21. September 1946. Brunnenplatz. Das Amtsgericht Wedding Aufgebote Die Ehefrau Ingeborg Rüge, geb. Pech, Berlin-Reinickendorf-Ost, Pankower Allee 88, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Büroange6tellten Erich Rüge, zuletzt wohnhaft in Beri'in-Rednickendorf-O&t, Pankower Allee 88, für tot zu erklären. Az. 2 II. 24/46. Die Ehefrau Dora Hoffmann, geb. Wieland, Berlin-Wittenau, Srünlandweg 25, hat beantragt,' ihren verschollenen Schwiegervater, den Tischler Johann Jioffmann, geboren am 6. Mai 1875 in Frauenburg/Ostpr.,'zuletzt wohnhaft in Berlin N 113, Uckermünder Str. 5, für tot zu erklären. Az. 2 II. 27/46. Die Witwe Wilhelmine Terzenbach, geb. Waikam, Berlin N 65, Liebenwalder Str. 43, hat beantragt, ihren verschollenen Sohn, den Werkzeugdreher Kurt Terzenbach, geboren am 13. Januar 1864 in Klein-Medunschken/Ostpr., zuletzt wohnhaft in Berlin N 20, Hochstraße 38, für tot zu erklären. Az. 2 II. 28/46. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, bis spätestens in dem auf den 13. November 1946, um 1(J'Uhr, Zimmer 50, yo-r dem Unterzeichneten Gericht anberaumtea Aufgebotstermine über ihren Veribleito Nachricht ®u geben. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem, Gericht Anzeige zu machen. Berlin N20, den 21. September 1946. Brunnenplaitz. Das Amtsgericht Wedding Aufgebot Die Ehefrau Frieda Sichow, geb. Scheuerlein, Berlin N 65, Adolf-Pogede-Straße 4, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den kaufmännischen „ Angestellten Erwin Sichow, geboren am 9. April 1920, zuletzt wohnhaft in Berlin N 65, Adolf-Pogede-Straße 4, für-tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert’ bis spätestens in dem auf den 13. November 1946, um lOVs Uhr, Zimmer 50, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin über seinen Verbleib Nachricht zu geben. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotetermin dem Gericht Anzeige zur machen. Berlin N20, den 23. September 1946. Brunnenplatz. Das Amtsgericht Wedding Az. 211. 74/46 Aufgebot Die Frau Else Krehle, geb. Muscholl, Berlin C 2, Dragonerstraße 32, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hans Viereck, Berlin-Schöneberg, Nymphenburger Straße 3, hat die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes über 18 000 RM, eingetragen im Grundbuch von Berlin-Wedding in Band 133, Blatt 3133, in Abteilung III, Nummer 25, für 6le beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Januar 1947, um 10 Uhr, Zimmer 50, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und .die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen' wird. Berlin, den 18. September 1946. Das Amtsgericht Wedding Az. 2 F. 19/46 - Wirtschaft Gläubigeraufruf Die „Woltex" A.-G„ BerlinC2, Wallstr. 27, befindet sich I Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich 6eit dem 1. Januar, 1946 in Liquidationr bei dem Unterzeichneten Liquidator zu melden. Hans B r ö s e ' Berlin-Wilmersdorf, Laubenheimer Platz 5 * I (37) G 32 568 Magistratsdruckerei, Berlin N 4, Linienstraße 139/140. Z 750. 3. 10. 4(1 I Veröffentlicht urtter der Lizenz Nr. 91 der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland;
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Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die genaue Abgrenzung, wie weit die Befugnisse der Bezirksverwaltungen reichen und bei elchen Problemen die zentrale Verantwortung einsetzt zentrale Information und Abstimmung zwischen den Staatssicher-heitsorganen erforderlich ist.

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