Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 382

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 382 (VOBl. Bln. 1946, S. 382); 382 Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 42. 8. Oktober 1946 I. Gesetze, Befehle, Verordnungen, Anordnungen t Alliierte Behörden Alliierte Kommandantur Berlin * Ref. Nr. BK/O (46) 377 24, September 1946 Klassifizierung der Lebensmittelkarten für die Berliner Bevölkerung DieAlliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an: 1. Die beigefügte Direktive über die Klassifizierung der Lebensmittelkarten für die Berliner Bevölkerung tritt mit der Ausgabe der Lebensmittelkarten für den Monat Oktober 1946 in Kraft urfü ersetzt somit die mit Anordnung BK/O (46) 148 erlassene Direktive. 2. Die Bestimmung über Ausstellung von Beschäfti- gungsbescheinigungen an Personen, die auf Lebensmittelkarten der Gruppen I, II und III Anspruch haben, bleibt weiterhin in Kraft. Militäreinheiten der Alliierten Kommandos in Berlin können an Stelle der vorgeschriebenen Bescheinigungen eine Kollektivbescheinigung an jede Kart'enstelle ausgeben,’ die alle von den Einheiten beschäftigten deutschen Zivilisten umfassen. ✓ 3. Eine der beigefügten Anordnung zuwiderlaufende, Ausgabe einer Lebensmittelkarte ist strengstens ver-, boten. 4. Die Abteilung für Ernährung bei den Miltärregierun-gen hat das alleinige Recht, die Ausgabe von Lebensmittelkarten im Einklang mit dieser Direktive zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und im Zusammenhang hiermit Anweisungen zu erteilen. Es ist anderem Militär- und Allierten Zivilpersonal nicht gestattet, bei der Ausgabe vom Lebensmittelkarten zu intervenieren und irgendwelche von solchen Seiten erhaltenen Anweisungen sind den Abteilungen für Ernährung der im Frage koihmenden Militärregierungen zu berichten. 5. Alle anderen Bestimmungen der Anordnung vom 30. März 1946 (BK/O (46) 148) bleiben in Kraft, ausgenommen diejenigen, die dem Inhalt dieser Anordnung widersprechen. Im Aufträge der Alliierten Kommandantur Berlin: D. H. Whyte, Major, für G. M. Oborn, Oberstleutnant Vorsitzführender Stabschef Direktive über die Klassifizierung der Lebensmittelkarten nach Gruppen für die Berliner Bevölkerung ab 1. Oktober 1946 Gruppe I Die nachstehenden Gruppen sind berechtigt, Lebens- , mittelkarten der Gruppe I zu erhalten, vorausgesetzt, daß die körperlich arbeitenden Personen nicht weniger als 48 -Stunden pro Woche arbeiten. 1. Arbeiter, die ständig der unmittelbaren Einwirkung strahlender Hitze ausgesetzt sind, und zwar: I. Heizer und Schlackezieher an Hochdruckkesseln mit Handbeschickung (falls je Arbeitsschicht mindestens 5 t Brennstoff verfeuert werden). Lokomotivführer und Heizer von Dampflokomotiven im öffentlichen Verkehr nicht Werk-yerkehr sowie Schiffsheizer bei Kohlefeuerung mit Handbeschickung. Im Bahnbetriebs* . dienst (nicht Ausbesserungswerkstätten): Aus-schlacker Feuerbrückenarbeiter, Lokomotiv-Kesselreiniger, Rauchkammerentleerer, Rohi-bläser und Rohrstoßer. II. Feuerungsmaurer, Kesselreiniger, Keramik- brenner falls sie vorwiegend in heißen Öfen arbeiten . III. Arbeiter (auch Dichtmacher) an den Kammersystemen (Ofenhaus) und in der Reinigungsanlage von Gaswerken und Kokereien. IV. Schmiede, Zuschläger und Hammerführer, wena sie ständig am Feuer arbeiten und dabei schwere Arbeitsstücke handhaben. V. Gießer (nicht Former, Kernmacher usw.), . falls sie bei täglichem Guß überwiegend mit flüssigem Eisen, Stahl oder Bleibronze unmittelbar zu tun haben und größere Stücke gießen. VI. Glasschmelzer, Glasschürer, Oiasmacher für größere Stücke vor dem Schmelzofen; ferner Glasbläser, falls sie regelmäßig Glaskolben von mehr als 150 mm Durchmesser blasen. 2. Arbeiter, die dauernd unter gefährlicher Ein wi rkunggesundheitsschäd-licher St off e stehen, und zwar: I. Wenn sie den größten Teil ihrer Arbeitszeit mit angelegtem Atemschutzgerät arbeiten müssen (z. B. Lackspritzer, bei großen Werkstücken in geschlossenen Räumen); ■ II. bei Gefahr einer Silikose-Erkrankung (z. B. ständig an der Mühle beschäftigte PorZellan-arbeiter; Entroster und Gußputzer, sofern sie ' vorwiegend mit Preßluftwerkzeugen arbeiten, sowie Sandstrahlbläser am Freistrahl); III. in Akkumulatorenfabriken (nicht in Instandsetzungswerkstätten), falls sie am Bleireduzier-und Ascheofen, an Bleistaubkugelmühlen bzw. als Gießer, Löter, Mischer, Plattentrenner oder Schmierer tätig sind, sowie Bleihüttenarbeiter ; IV. wenn sie ständig mit der Wasserstoff-Sauerstoffflamme Blei schneiden oder löten (z. B. beim Auskleiden von Behältern und Bottichen mit Walzblei); V. wenn sie ohne Atemschutz der ständigen Einwirkung von Quecksilberdämpfen ausgesetzt sind (z. B. bei Fabrikation und Instandsetzung, nicht aber beim Einbau fertiger Gleichrichter) VI. Arbeiter, die ständig Asphalt und Teer handhaben. i;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 382 (VOBl. Bln. 1946, S. 382) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 382 (VOBl. Bln. 1946, S. 382)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Störungen und Schäden bei der Realisierung entwicklungsbeatimmender Integrationsvorhaben und -prozesse. Die politisch-operative Sicherung bedeutsamer Beratungen und Konferenzen von Gremien des der Arbeit und anderer Organisationsformen der sozialistischen ökonomischen Integration aufgedeckt und die in den Vorjahren getroffenen Feststellungen über dabei verfolgte Ziele, angewandte Methoden und ausgenutzte Bedingungen bestätigt und erweitert.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X