Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 369

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 369 (VOBl. Bln. 1946, S. 369); Verordnungsblatt der Stadt (3) Außer Fertigungsmaterial und Fertigungslöhnen (u. U. Fertigungsgehältern) können noch weitere Kosten für die einzelne Leistung erfaßt werden. Sie werden als Sondereinzelkosten bezeichnet. Nr. 25. Gemeinkosten (1) Die Gemeinkosten können über Kostenstellen auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden (Stellengemeinkosten). (2) Die Gemeinkosten bestimmter Kostenbereiche (z. B. Entwicklung, Verwaltung, Vertrieb) können aber auch wenn dadurch eine größere Genauigkeit erzielt wird den einzelnen Kostenträgern über Kostenträgergruppen zugerechnet werden (Gruppengemeinkosten). Nr. 26. Stellen gemeinkosteji Stellengemeinkosten sind alle über Kostenstellen 'verrech-neten Gemeinkosten. Sie sind den Kostenstellen nach Möglichkeit unmittelbar zuzurechnen. Soweit eine unmittelbare Zurechnung unmöglich oder unwirtschaftlich ist, sind Verteilungsschlüssel zu verwenden, die der Kostenverursachung weitgehend entsprechen. Die Schlüsselgrundlagen sind stetig anzuwenden. Nr. 27. Gruppengemeinkosten a) Gliederung der Gruppengemeinkosten (1) Gruppengemeinkosten sind die für Kostenträgergruppen ermittelten Gemeinkosten. Sie setzen sich aus den unmittelbaren und mittelbaren Gruppengemeinkosten zusammen. „ , (2). Kostenträgergruppen sind aus Erzeugnissen zu bilden, deren Kostenaufbau gleichartig ist. t.'t:' - * - .- ■. ■ \ . b) U n m ittelbare Gruppengemeinkost en . Gemeinkostenarten, die entweder unmittelbar oder mit Hilfe einfacher Schlüssel den Kostenträgergruppen zugerechnet werden, sind außerhalb der Kostenstellen auf die Kostenträgergruppen zu verrechnen. Sie sind neben den Stellengemeinkosten - in die Bereiche sinngemäß , einzuordnen. c) Mittelbare Gruppengemeinkosten (1) Stellengemeinkosten sollen nur dann über Kostenträgergruppen verrechnet werden, wenn dadurch eine wesentliche * Steigerung der Genauigkeit der Kostenverrechnung auf die Kostenträger erreicht wird. (2) Bei genügender Unterteilung der Material- und Fertigungs- kostenstellen sipd daher die Gemeinkosten des Materials und Fertigungsbereichs in der Regel nicht nach Kostenträgergruppen .zu unterteilen. * ■ (3) Die Bereiche Konstruktion/Entwicklung, Verwaltung und Vertrieb 6ind nacrh Möglichkeit so.zu gliedern, daß die Kosten jeder Kostenträgexgruppe gesondert gesammelt werden. Ist dies nicht möglich, so sind die Stellengemeinkosten auf die Kostenträgergruppen mit Hilfe von Schlüsseln zu verteilen. i ' . - IV. Kostenstellenrechnung Gruppengemeinkostenrechnung Nr. 28. Kostenbereiche und Kostenstellen a)! Kostenbereiche (1) Die Kosten werden nach Kostenbereichen des Unternehmens geordnet: Materialbereich, Fertigüngsbereich, , Konslruktions- und Entwickiungsbe reich, Verwaltungsbereich, Vertriebsbereich, Allgemeiner Bereich. (2) Zum Materialbereich gehören die Beschaffung, Annahme, Prüfung, Aufbewahrung und Ausgabe des Materials. (3) Zum Fertigüngsbereich gehören die Be- und Verarbeitung und Prüfung, d. h. die Fertigung der Erzeugnisse. Zu ihm zählen ferner die Hilfsarbeiten für die Fertigung und die für ■ die Vorbereitung und Beaufsichtigung der Fertigung notwendige Verwaltungsarbeit. 869 Berlin. Nr. 41. 3. Oktober 1946 (4) An Stelle des Fertigungsbereichs tritt bei der Erstellung von Anlagen der Außenmontagenbereich. Hierher gehören die unmittelbar für die einzelnen Außenmontagen ermittelten sowie ggf. die zentral für alle oder mehrere Außenmontagen angefallenen Gemeinkosten, soweit eie nicht in anderen Kostenbereichen zu erfassen sind. (5) Der Konstruktions- und Entwicklungsbereich umfaßt die Konstruktions- und Entwicklungs-(Forschungs-)arbeiten, ein-sdüießldch der Projektierung. (6) Zum Verwaltungsbereich zählen die Verwaltungsarbeiten, soweit sie durch den Betrieb in seiner Gesamtheit verursacht werden. (7) Zum Vertriebsbereich gehören die Lagerung, der Verkauf und Versand der Erzeugnisse und desgleichen, d. h. der Vertrieb der Erzeugnisse und sonstigen Leistungen. (8) Der Allgemeine Bereich enthält alle Tätigkeiten, deren Zuordnung zu anderen Bereichen nicht zweckmäßig erscheint, weil eie mehrere Bereiche betreffen. Die Kosten dieses Bereichs werden auf die anderen Bereiche aufgeteilt. b) Zusammenfassung von Kostenbereichen in der Betriebsabrechnung (1) Kleinstbetriebe können auf eine Trennung der Kostenbereiche verzichten. (2) Kleinbetriebe können den Material- und Fertigungsbereich in einen Herstellungsbereioh, den Konstruktions- und Entwicklungsbereich, den Verwaltungsbereich und den Vertriebsibereich zu einem gemeinsamen Verwaltungs- und Vertriebsbereich zusammenfassen. (3) Mittelbetriebe können den Konstruktions- und Entwicklungsbereich mit dem Verwaltungsbereich vereinigen. c) Die Kostenstellen Um die Stellengemeinkosten in die Kostenbereiche einzu-ördnen, weiden Kostenstellen gebildet. Die Kostenstellen können nach verrechnungstechnischen, Verantwortungs-, funktionellen oder räumlichen Gesichtspunkten gebildet werden. d) Haupt- und Hilfskostenstellen Die Kostenstellen werden in Haupt- und Hilfskostenstellen gegliedert. Me Hilfskostenstellen verrechnen ihre Kosten auf andere Kostenstellen. Me Hauptkostenstellen verrechnen ihre Kosten (einschließlich der ihnen zugerechneten Kosten- der Hilfskostenstellen) als Zuschläge auf die Kostenträger. e) Bildung von Haup t k ostenstellen (1) Für die Zwecke der Kostenlrägerstückrechnung (Kalkulation) sind Hauptkostenstellen zu bilden, wenn Betriebsteile Von Kostenträgern ungleich in Anspruch genommen oder wenn von einem Betriebsteil selbständige Leistungen erbracht werden. (2) Kleinstbetriebe brauchen für den gesamten Betrieb nur eine Hauptkostenstelle zu bilden. (3) Kleinbetriebe benötigen je eine Hauptkostenstelle für den Herstellungsbereich und den gemeinsamen Verwaltung-und Vertriebsbereich. (4) Mittelbetriebe müssen für den Materialbereich, im Fertigungsbereich für die Handfertigung und die Maschinenfertigung, je eine besondere Hauptkostenstelle einrichten. Für den Verwaltungsbereich und den Vertriebsbereich sollen jedoch Kostenträgergruppen gebildet werden. Ist dies nicht möglich, so ist für die beiden Bereiche je eine Hauptkostenstelle einzurichten. (5) Großbetriebe werden im Materialbereich neben der für die Betriebskontrolle notwendigen Gliederung nach Lager, Einkauf u. dgl. das Lager noch unterteilen, wenn der Betrieb Materialien vorrätig halten muß, die in Wert und Wartung verschiedenartig sind und die in unterschiedlichen Mengenverhältnissen für die einzelnen Kostenträger oder Kostenträgergruppen verwendet werden. Wenn die Erzeugnisse den Betrieb nicht gleichmäßig durchlaufen, ist im Fertigungsbereich eine Gliederung nach einzelnen Werkstätten oder nach Betriebseinheiten (z. B. Fließbändern) vorzunehmon. Für den I;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 369 (VOBl. Bln. 1946, S. 369) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 369 (VOBl. Bln. 1946, S. 369)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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