Verordnungsblatt der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 368

Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 368 (VOBl. Bln. 1946, S. 368); Verordnungsblatt der Stadt Berlin. Nr. 4t. 3. Oktober 1946 368 Nr. 17. Erlösschmälerung und Umsatzberichtigungen Erlösschmälerung und Umsatzberichtigungen sind keine Kosten. Sie werden in der Buchführung zu Lasten besonderer Konten der Klasse der Umsatzkonten gebucht und beeinflussen dadurch das Betriebsergebnis. Hierzu gehören z. B.: vom Unternehmer gewährte Rabatte (Mengenrabatte, Umsatzrabatte, Saisonrabatte, Treuerabatte); Preisnachlässe (soweit nicht Verpflichtungen aus Mängelrügen oder aus Gewährleistungen); Ausgaben auf Grund marktregelnder Verträge; Umsatzberichtigungen, die sich aus ' der Rücknahme von Waren (Retouren), aus fehlerhafter Rechnungserteilung, aus zu erstattender* Preisminderungsbeträgen, der Abführung von Mehrerlösen und dgl., ergeben. Nr. 18. Ausgaben auf Grund marktregelnder Verträge (1) Ausgaben, die sich aus marktregelnden Verträgen (Quotenverträgen u. dgl.) ergeben, sind nicht Kosten, sondern Erlösschmälerungen, sofern sie- Preisausgleiche, Gewinnausgleiche oder Quotenausgleiche zwischen den Vertragspartnern darstellen. (2) Verwaltungsbeiträge, Zwangsumlagen, umsatzabhängige Verbandsabgaben u. dgl. gehören zu den Kosten. Nr. 19. Erträge Einnahmen a) Erträge. Zu unterscheiden sind: 1. betriebliche Erträge, d. h. solche, die aus betrieblichen Leistungen herrühren. Hierzu gehören auch betriebliche Nebenerträge (z, B. Reststofferlöse, Reststoffgutschriften, Skontoerträge, Zinserträge und Pachterträge aus betriebsnotwendigen Vermögensteilen); 2. neutrale (betriebsfremde, außergewöhnliche 'u. ä.) Er- träge, d. h. solche, die nicht aus betrieblichen Leistungen stammen. - b) Be trieblicheErträge (1) Betriebliche Erträge werden unterschieden in aa) Umsatzerträge (Erlöse), d. h. solche aus abgerechneten Umsatzleistungen; bb) innerbetriebliche Erträge, d. h. solche aus abgerechneten innerbetrieblichen Leistungen; cc) Bestandsverönderungen der noch nicht abgerechneten Umsatz- und innerbetrieblichen Leistungen (Unterschied zwischen Endbestand und Anfangsbestand des Abrechnungszeitraumes); dd) betriebliche Nebenerträge. (2) Betriebliche Nebenerträge sind grundsätzlich als Kostengutschriften zu behandeln. Stehen den betrieblichen Nebenerträgen Kosten gegenüber (z. B. bei Mieten), so kann eine besondere Kostenträgergruppe zur Erfassung dieser Kosten und Erträge gebildet werden. c) Neutrale Erträge Als neutrale Erträge sind zu behandeln: aa) Erträge aus Beteiligungen, soweit sie in besonderen Fällen als betriebsnotwendig anzusehen sind; bb) sonstige betriebsfremde Erträge; cc) außergewöhnliche Erträge; dd) verrechnete kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen, Wagnisse und Unternehmerlohn. d) Erträge au6 Einnahmen Erträge und Einnahmen brauchen nicht übereinzustimmen. Geht die Einnahme dem Ertrag voraus, so ist sie als Schuld zu passivieren (z. B. erhaltene Anzahlungen, im voraus erhaltene Miete). Folgt die Einnahme dem Ertrag, so ist ein entsprechender Betrag zu aktivieren (z. B. Forderungen an Kunden, noch zu erhaltende Miete). Nr. 20. E r g e b n is (1) Ergebnis (Erfolg) ist der Unterschied zwischen Auf- ' Wendungen und Erträgen (Gewinn oder Verlust). (2) Das Unternehmungs-(Gesamt-)Ergebnis besteht aus: 1. dem Betriebsergebnis, als Unterschied zwischen Kosten und betrieblichen Erträgen, 2. dem neutralen Ergebnis, als Unterschied zwischen neutralen Aufwendungen und neutralen Erträgen. III. Kostenartenrechnung Nr. 21. Ursprüngliche und zusammengesetzte Kostenarten (1) Die Kosten werden nach ihrem Ursprung in Kostenarten gegliedert (z. B. Material, Löhne, Gehälter, Steuern). (2) Neben diesen ursprünglichen Kostenarten können durch die Abrechnung innerbetrieblicher Leistungen zusammengesetzte Kostenarten treten (z. B. selbstgefertigte Werkzeuge, selbsterzeugter Strom). Nr. 22. Kostenartengliederung a) Primäre Erfassung der ursprünglichen Kost e n arten Als Kosten sind zunächst alle ursprünglichen Kostenarten zu erfassen. b) Normalgliederung der Kostenarten " (1) Die Gliederung nach Kostengruppen des Normalkonten- . rahmens reicht für die Kostenrechnung im allgemeinen nicht aus. Mittel- und Großbetriebe müssen daher entsprechend den Erfordernissen einer eingehenden Kostenkontrolle und einer genauen Kostenzurechnung unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Rechnungsführung die Kostengruppen nach Kostenarten weiter unterteilen, insbesondere dann, wenn die Zurechnung der in einer Kostengruppe zusammengefaßten Kostenarten zu den Kostenträgern, Kostenträgergruppen und Kostenstellen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten erfolgen muß. (2) In der Buchführung können 6ich die Betriebe auf eine Zusammenziehung der Köstenarten zu Kostengruppen beschränken. Nr. 23. Einzelkosten und Gemeinkosten a) Begriff der Einzel- und Gemeinkosten (1) Nach Art der Zurechnung zu den Kostenträgern sind Einzel- und Gemeinkosten zu unterscheiden. Einzelkosten sind Kosten, die den Kostenträgern in der Vor- und Nachkalkulation unmittelbar zugerechnet werden. (2) Gemeinkosten sind Kosten, die den Kostenträgern nicht unmittelbar, sondern als Zuschlag zugerechnet werden. b) Stetige Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten Die Abgrenzung zwischen Einzel- und Gemeinkosten muß stetig erfolgen, und zwar nicht nach technologischen, sondern nach verrechnungstechnischen Gesichtspunkten. Betriebsabrechnung, Vor- und Nachkalkulation müssen hierin übereinstimmen. Nr. 24. Einzelkosten (1) Die Einzelkosten unterteilen sich in Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne (ggf. Fertigungsgehälter) und Sondereinzelkosten. (2) Unter Fertigungsmaterial sind die Kosten des Materials zu verstehen, die unmittelbar für die Leistungen erfaßt werden, also insbesondere Fertigungswerkstoffe und -teile, fertig bezogene größere Gegenstände, Kosten für auswärtige Bearbeitung. In gleicher Weise sind unter Fertigungslöhnen die Lohnkosten zu verstehen, die unmittelbar für die Leistungen erfaßt werden. In bestimmten Fällen können auch Gehaltskosten als Einzelkosten verrechnet werden (Fertigungsgehälter).;
Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 368 (VOBl. Bln. 1946, S. 368) Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin 1946, Seite 368 (VOBl. Bln. 1946, S. 368)

Dokumentation: Verordnungsblatt (VOBl.) der Stadt Berlin, für Groß-Berlin, 2. Jahrgang 1946 (VOBl. Bln. 1946), Magistrat der Stadt Berlin-von Groß-Berlin (Hrsg.), Berlin 1946. Das Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin beginnt im 2. Jahrgang 1946 mit der Nummer 1 am 7. Januar 1946 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 48 vom 20. Dezember 1946 auf Seite 476. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Verordnungsblatt der Stadt Berlin-für Groß-Berlin von 1946 (VOBl. Bln. 1946, Nr. 1-48 v. 7.1.-20.12.1946, S. 1-476).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X